Abrissverfügung - Ablauf?

Hallo,
D hat ein Haus - nun will eine Behörde eine Abrissverfügung aufgrund von Einsturzgefährdung für Passanten des öffentlichen Weges aussprechen.

Der Vorschlag von D den Gehweg per Bauzaun zu sichern wurde von der Behörde nicht honoriert, sie besteht auf Abriss.

Wie läuft dies ab? Wie lange hat D Zeit das Haus abreißen zu lassen? Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es?

Gruß und Dank
Desperado

So wie ich das Foto in Erinnerung habe wäre das auch kaum möglich. Es würde den ganzen (schmalen) Fußweg sperren und die Gefahr bleibt für die Fahrbahn noch gegeben.

In einer Abrissverfügung muss auch eine Rechtsbelehrung enthalten sein, wie man sich dagegen wehren könnte. Und die Frist zur Durchführung sollte da auch stehen, denn offenbar besteht Gefahr und die kann man nicht auf die lange Bank schieben.

Bisschen inkonsequent erscheint es mir schon. Bei Gefahr im Verzug müsste die Behörde selbst einschreiten und (auf Kosten des Hauseigentümers) Verkehrssicherungsmaßnahmen ergreifen.

Am ehesten kannst du mit einem Gutachten eines Bausachverständigen das Argument „Einsturzgefahr“ und „nicht reparierbar“ entkräften und dich dann notfalls auch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Verfügung durchsetzen.
Dazu gehört auch ein Umsetzungsplan, wie Du das Gebäude renovieren und standsicher machen willst, Technische Durchführung und Dauer.

MfG
duck313

von „Gefahr im Verzug“ lese ich oben nix.
Grds. wird der Eigentümer erst mal (mit entsprechenden Fristen) herangezogen.
Es müssten schon Steine so locker sitzen, dass jeden Moment mit Herunterfallen gerechnet werden muss - dann tritt die Behörde selbst ein.
Grds. sind aber (auch bei einem Sofortvollzug) die Regeln des Verfahrensrechts zu beachten.