So wie ich das Foto in Erinnerung habe wäre das auch kaum möglich. Es würde den ganzen (schmalen) Fußweg sperren und die Gefahr bleibt für die Fahrbahn noch gegeben.
In einer Abrissverfügung muss auch eine Rechtsbelehrung enthalten sein, wie man sich dagegen wehren könnte. Und die Frist zur Durchführung sollte da auch stehen, denn offenbar besteht Gefahr und die kann man nicht auf die lange Bank schieben.
Bisschen inkonsequent erscheint es mir schon. Bei Gefahr im Verzug müsste die Behörde selbst einschreiten und (auf Kosten des Hauseigentümers) Verkehrssicherungsmaßnahmen ergreifen.
Am ehesten kannst du mit einem Gutachten eines Bausachverständigen das Argument „Einsturzgefahr“ und „nicht reparierbar“ entkräften und dich dann notfalls auch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Verfügung durchsetzen.
Dazu gehört auch ein Umsetzungsplan, wie Du das Gebäude renovieren und standsicher machen willst, Technische Durchführung und Dauer.
MfG
duck313