Abrollumfang

Vor kurzem habe ich gehört, dass der Abrollumfang einer freigegeben Rad-Reifen-Kombination immer identisch ist, egal ob es sich um ein 16’’-Rad oder um ein 19’’-Rad handelt. Dies müsse so sein, da ja sonst der Tacho nicht richtig funktionieren würde.

Ist das richtig?

Haben also z.B. alle an einer E-Klasse montierten Räder die genau gleiche Höhe, egal ob Taxi oder 500PS-AMG-Version?

Hallo!

Vor kurzem habe ich gehört, dass der Abrollumfang einer
freigegeben Rad-Reifen-Kombination immer identisch ist…
Ist das richtig?

yep!
stell Dir doch mal vor ein Rad ist sagen wir 10% höher, dann ist der Umfang auch 10% groesser und damit wird bei x Umdrehungen auch 10% mehr Strecke zurueckgelegt. Der Tacho misst ja eigentlich nicht die Strecke sondern zaehlt die Umdrehungen und rechnet das dann um (bei dem neuen Rad zeigt er aber immer noch 100 km/h statt der richtigen 110 an)

na klar hat das alles seine Toleranzen, auf den mm werden die Reifen nie gleich sein…

Haben also z.B. alle an einer E-Klasse montierten Räder die
genau gleiche Höhe, egal ob Taxi oder 500PS-AMG-Version?

aber wenn die beiden im Schein/Brief die gleichen zugelassenen Bereifungen drin stehen haben (jetzt mal unabhaengig von der Breite oder der Aufteilung auf Felgengroesse und Reifenwandhöhe…) sind die Raeder auch gleich gross/hoch… -> miss halt mal nach :wink:

cu
kai

Lieber Eric,

Du liegst fast richtig.
Bleiben wir mal beim Mercedes und nehmen ein paar fiktive Zahlen zur Veranschaulichung.
Hätte ich einen E200 mit serienmäßigen 16" Felgen und 195/65 Reifen, so ist der Durchmesser: 16*25 + 2*(195*0,65) = ca 650 mm. Darauf ist dann auch der Tacho eingestellt. Will ich andere Rad/Reifen Kombinationen fahren, dann kann ich entweder bei gleichem Durchmesser andere Verhältnisse wählen (z.B. 17" mit 195/55 = 640mm, 19" mit 215/40 = 647 mm) oder ich weiche signifikant ab (Bsp: 19" 245/45 oder 16" mit 195/45) dann muß ich den Tacho angleichen lassen.
I.d.R. werden ab Werk nur Rad/Reifen Kombinationen angeboten, bei denen eine Tachoangleichung nicht notwendig ist. Bei Tuningteilen vom Zubehörhandel kann das anders sein, hier sollte man das kleingedruckte der ABE / des Gutachtens lesen !
Diese Tachoangleichung wird aber bereits werksseitig vorgenommen, wenn der gleiche Tacho beui sehr unterschiedlichen Bereifungen verbaut wird.
Ach ja, eins noch: Natürlich ist das nicht alles. Für andere Räder braucht´s auch ein entsprechendes Gutachten und eine Vorführung mit Eintragung beim TÜV. (Ausnahme: bereits im Fz-Schein ab Werk zugelassene Bereifungen.
Gleicher Umfang = darf ich dranschrauben ist nicht.

Gruß
BeLa

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