Abruf fremder Rechnungskopien,

Folgender Fall:

Person A mietet bei Firma B Autos
A ist mit C im gerichtlichen Streit
Person C legt in diesem gerichtlichen Streit alle Mietrechnungen von B an A als Computerausdruck vor, sagt nichts über die Quelle der Daten

was kann A gegen C machen - beides Privatleute

Wenn was unklar ist bitte nachfragen :slight_smile:

Wenn C die Dokumente vor Gericht als Beweis verwerten will und er diese Dokumente unmöglich auf legalem Weg bekommen haben kann, dann wird man wohl über ein Beweisverwertungsverbot nachdenken müssen. Eine entsprechende Abwägung wird der Vorsitzende dann schon machen.

Merke: Auch illegal erhobene Beweise können verwertet werden.

A kann gegen C nicht viel machen. Er könnte C unterstellen, diese Daten illegal beschafft zu haben. Als Beschuldigter wird C dann schweigen. Er könnte auch B unterstellen, die Daten unzulässigerweise weitergegeben zu haben. Dann darf B schweigen und C müsste als Zeuge aussagen, könnte aber seine Aussage verweigern, weil er Angst habe, sich selber zu belasten.

Daher würde A am besten eine Strafanzeige stellen und die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit machen lassen. Ob dabei etwas herauskommt? Hmmm.

Die Frage geht nicht um den Inhalt der Rechnungen oder die gerichtliche Auseinandersetzung - inhaltlich sind sie irrelevant.
Gegen B wird vielleicht über DSGVO Anzeige zu erstatten sein, da dort viele Mitarbeiter sind, wird sich kaum ermitteln lassen, wer die Kopien weitergegeben oder gemailt hat.
Die Frage ist, ob der Besitz vieler Rechnungskopien straf-/zivilrechtlich gegen C relevant ist, da sich C diese ohne Genehmigung von A bei B beschafft hat.

Und damit gibts du den Ermittlungsbehörden ein Ziel vor. Warum?

Sicher? Wenn du mehr weißt, als du geschrieben hast, dann mag das ja so sein.

Hier ist doch nur bekannt:
C besitzt Computerausdrucke, die Daten beinhalten, die bei B gespeichert waren.
Hat C sie sich aktiv beschafft? Hat er das System von B gehackt?
Hat B sie ihm verschafft? Hat eventuell D die Daten beschafft und dem B gegeben?

Schildere den Sachverhalt dem Staatsanwalt. Er hat dia Aufgabe, den Tathergang zu ermitteln. Wenn du tatsächlich Beweise hast, dass B die Daten illegal herausgegeben hat: Anzeige gegen B. Wenn du tatsächlich Beweise hast, dass C die Daten sich illegal beschafft hat: Anzeige gegen C.

Anzeige gegen B auf welchen Grundlage? bei wem? DSGVO beim Landesdatenschutzbeauftragten?
Anzeige gegen C auf welcher Grundlage? bei wem? auch DSGVO und Datenschutzbeauftragter?

Hallo,

warum willst du eigentlich immer JEMANDEN anzeigen?
Ich habe ja nun schon mehrfach geschrieben: Zeige den Sachverhalt auf. Du kannst ja gerne deinen Verdacht äußern, dass C die Daten geklaut hat oder dass B die Daten unerlaubt weitergegeben hat. Das eine wäre verbotenes Ausspähen von Daten, das andere verbotene Datenhehlerei.(§202a und §202d StGB)
Lass doch bitte die Ermittlungsbehörden entscheiden, gegen wen sie am Ende Anklage erheben werden, das ist überhaupt nicht deine Aufgabe.

Ich darf dir allerdings sagen, dass Daten über Mietwagenbuchungen kaum so schutzbedürftig erscheinen wie z.B. eine Krankenakte. Das Engagement der Staatsanwaltschaft dürfte entsprechend niedrig sein.

Der Landesdatenschutzbeauftragte kann der Mietwagenfirma unangenehm auf den Zahn fühlen.
Erwarte aber auch hier nicht, dass es zu Strafen kommen wird. Er wird die Firma befragen, wie es zum Datenverlust kommen konnte; welche Konzepte sie haben, um das zu verhindern; ob sie den Zugriff bemerkt haben; wie sie sich zukünftig absichern - und so weiter.

Du stehst da und bemerkst, dass jemand Daten hat, die er nicht haben dürfte.
Den genauen Hergang wird man - wenn niemand sich dämlich angestellt hat oder sich verplappert - kaum feststellen können.

Wie kommst denn du auf dieses schmale Brett? Aufgrund hypothetischer Erwägungen soll sich der Anwalt lächerlich machen, wenn er vorträgt:: „Obwohl wir es nicht wissen, können wir nicht ausschließen, dass die Dokumente durch nicht dem Recht entsprechende Maßnahmen beschafft worden sind!“?

Zunächst nicht richtig gelesen, dann sinnentstellend zitiert:

Diese wenn-dann Verknüpfung wird erfüllt, wenn beide Bedingungen erfüllt sind, deswegen steht da ein „und“.
Ob die Dokumente tatsächlich illegal beschafft wurden, ist also zu prüfen und steht keinesfalls fest.
Allerdings kann ich mir keinen legalen Weg der Datenübermittlung vorstellen - nur wird man schwerlich beweisen können, ob sie zugespielt oder gestohlen wurden.

bist Du dir da sicher ?

1 Like

Danke für Eure Gedanken.
Ich stehe in der Sache an der Seitenlinie; wie ich sehe, könnte nur B Probleme bekommen, C scheint recht sicher vor unangenehmen Fragen oder Strafverfolgung zu sein, solange es sich um keine „emotional“ schützenswerte Belege wie Krankenakten handelt.
Thanks ))