ABS deaktivieren

Hallo Profis!

Ist es möglich, das ABS auszuschalten? Habe einen Toyota Corolla, der schon 11 oder 12 Jahre alt ist und das ABS taugt nicht die Bohne. Es hat mich schon öfter gewundert, wie früh das zupackt und wie wenig man dann abbremst. Nachdem ich aber eben eine Fahrradfahrerin auf der Motorhaube hatte (zum Glück ist nur ihre Hose eingerissen) habe ich beschlossen: Es ist Zeit zu handeln. Gibts da einen Schalter, kann man sowas selber machen (langjährige Schraubererfahrung ist vorhanden) oder doch lieber eine Werkstatt fragen?

ciao, LordKnobi

Hi,

da das ABS erst auslöst wenn ein Reifen blockiert solltest du dir eventuell erstmal Gedanken über einen neuen, qualitativ guten Reifensatz machen. Denn auch ohne ABS würde der Wagen nicht besser bremsen… er würde lediglich auch noch unlenkbar dadurch.
Spricht das ABS schon weit vor der Blokiergrenze an ist vermutlich einer der ABS-Sensoren defekt oder einfach nur verschmutzt. Da ist dann aber auch eher eine Reparatur als eine Deaktivierung sinnvoll.
Zur Deaktivierung - davon ist unbedingt abzuraten, da die meisten ABS-Fahrzeuge keinen Bremskraftregler mehr für die Hinterachse haben. Das hätte zur Folge das dir bei einer kräftigeren Bremsung die Hinterräder blokieren und der Wagen ein wenig Karusell spielt, sprich - er bricht unkontrolliert aus.

Grüßle
Frank K.

Hallo,

ich denke auch, dass da eher ein Fehler im ABS-System vorliegt, der schnellstens behoben werden sollte.
Einfach das System mutwillig deaktivieren geht nicht, da dadurch die ABE des Fzg. erlöschen würde.

Hi,

Einfach das System mutwillig deaktivieren geht nicht, da
dadurch die ABE des Fzg. erlöschen würde.

kannst du das irgendwie belegen? So recht glauben kann ich das nämlich nicht. 1.könnte das ABS ebenso durch einen Defekt funktionslos sein (und ich dürfe das Fz immer noch bewegen) und 2. sind die gesetzlichen Anforderungen an die Bremsleistung IMHO eh recht mau

J~

Hallo,

es ist dir aber klar, was das für einen Rattenschwanz hinter sich herzieht, sollte bei stillgelegtem ABS etwas passieren?

Richter: Wieso haben Sie das ABS deaktiviert?
Angeklagter: Weil es sch… war. Hat nicht richtig funktioniert. Zu langer Bremsweg.
R: Ihnen war also bewußt, dass etwas mit dem Bremssystem nicht stimmte und da haben Sie ein sicherheitsrelevantes Teil deaktiviert. Sind Sie mal auf die Idee gekommen, Das System in der Fachwerkstatt richten zu lassen?
A: Nö. Das ganze moderne Zeug ist doch sowieso viel zu anfällig. es geht nix über das richtige Gefühl im Bremsfuß.

etc.
Ich würde mal sagen: mindestens grobe Fahrlässigkeit.

Gruß, Niels

Hallo,

alleine schon, weil ohne ABS „eine Gefährdung von Personen zu erwarten ist“ (ich hoffe, ich habe den Gesetzestext richtig zitiert, habe ihn grade nicht zur Hand) ist m.E. eine Grundvoraussetzung geschaffen, dass die ABE erlischt, wenn das ABS-System nicht funktioniert.

1.könnte das ABS ebenso durch einen Defekt
funktionslos sein (und ich dürfe das Fz immer noch bewegen)

Da bin ich mir nicht so sicher, möchte aber deswegen hier keine Diskussion auslösen.

Beste Grüße
Guido

Hi,

alleine schon, weil ohne ABS „eine Gefährdung von Personen zu
erwarten ist“

auch ohne ABS muss ich niemanden gefährden. Würde mich schon interessieren wo du das gelesen hast. Laut diese TÜV-Quelle wird die Funktion des ABS noch nicht mal in der Hauptuntersuchung geprüft (erst für nach dem 1.4.06 zugelassene Fz geschieht das). Das ist vermutlich kein Beweis für den Erhalt der ABE, spricht aber IMHO stark dafür.
http://www.tuev-hessen.de/e35/e92/e1395/e2254/index_…

_Die Einbeziehung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme wie Airbags, ABS oder ESP in die Hauptuntersuchung ist zwar ab 1. April(*) Vorschrift – „Sie wird allerdings erst frühestens ab 1. April 2007 für einige Autofahrer relevant“,(…)

Der Elektroniktest wird nämlich entgegen der weit verbreiteten Ansicht nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die ab dem Stichtag 1. April 2006 erstmals in den Verkehr kommen, also zugelassen werden._

(*)gemeint ist offenbar der 1.4.06

(ich hoffe, ich habe den Gesetzestext richtig
zitiert, habe ihn grade nicht zur Hand) ist m.E. eine
Grundvoraussetzung geschaffen, dass die ABE erlischt, wenn das
ABS-System nicht funktioniert.

Bitte korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege. Aber geht im einem ABS-Fz bei defektem ABS nicht irgendeine Warnlampe an, aber ich kann weiterfahren? Mit anderen Worten, der Fz-Hersteller nimmt es in Kauf, dass ich mit meinem Auto ohne ABE fahren kann obwohl es ein Leichtes ist über das Steuergerät die Zündung zu unterbrechen (oder wenigstens einen Neustart nach Motorstillstand). Sorry, damit ich hier meine Meinung ändere bitte ich dich um ein Quellenangabe.

Da bin ich mir nicht so sicher, möchte aber deswegen hier
keine Diskussion auslösen.

Ich möchte aber schon gerne wissen, ob meine Zweifel an deiner Aussage berechtigt sind :smile:

J~

Hi,

Bitte korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege. Aber geht
im einem ABS-Fz bei defektem ABS nicht irgendeine Warnlampe
an, aber ich kann weiterfahren? Mit anderen Worten, der

Ja, du kannst damit dann weiterfahren, solltes aber (so steht es auch in jedem Handbuch zum Fahrzeug) direkt die nächste Werkstatt ansteuern. Mit brennender ABS-Warnlampe klappt es übrigens auch mit dem TÜV nicht.

Grüßle
Frank K.

THX
Hallo Profis

Was ich bisher nicht erwähnt hatte ist die Tatsache, dass das Auto von meinen Eltern stammt und ich es daher schon länger kenne - und da ABS damals recht neu war wurde es natürlich auch gleich getestet. Daher kam ich zu dem Schluss, dass das ABS nichts taugt - es kann jedoch dennoch sein, dass es schon von Anfang an nicht richtig arbeitete und einfach niemals überprüft wurde.

Dann werde ich wohl mal die Werkstatt meines Vertrauens ansteuern und das Ding checken lassen, um sicher zu gehen.

ciao, Knobi

Hi J~,

Einfach das System mutwillig deaktivieren geht nicht, da
dadurch die ABE des Fzg. erlöschen würde.

kannst du das irgendwie belegen? So recht glauben kann ich das
nämlich nicht. 1.könnte das ABS ebenso durch einen Defekt
funktionslos sein (und ich dürfe das Fz immer noch bewegen)

Guido hast Du ja richtig zitiert. Er schrieb von mutwillig deaktivieren und Du kommst jetzt mit sowas. Geht doch voll am Thema vorbei.

und 2. sind die gesetzlichen Anforderungen an die
Bremsleistung IMHO eh recht mau

Ah ja. Aber was bei einem ABS-Fahrzeug ohne Bremskraftregler passieren kann wurde ja bereits geschrieben.
Ich schlage daher vor das Du uns im Gegenzug belegst dass das deaktivieren des ABS legal ist.

Gruss Jakob

Hi,

auch ohne ABS muss ich niemanden gefährden. Würde mich schon
interessieren wo du das gelesen hast. Laut diese TÜV-Quelle
wird die Funktion des ABS noch nicht mal in der
Hauptuntersuchung geprüft (erst für nach dem 1.4.06
zugelassene Fz geschieht das). Das ist vermutlich kein Beweis
für den Erhalt der ABE, spricht aber IMHO stark dafür.
http://www.tuev-hessen.de/e35/e92/e1395/e2254/index_…

Dabei geht es aber nicht einzig um das ABS.
Bei den neueren Autos wird weit mehr über die Elektronik geregelt.

Bitte korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege. Aber geht
im einem ABS-Fz bei defektem ABS nicht irgendeine Warnlampe
an, aber ich kann weiterfahren? Mit anderen Worten, der
Fz-Hersteller nimmt es in Kauf, dass ich mit meinem Auto ohne
ABE fahren kann obwohl es ein Leichtes ist über das
Steuergerät die Zündung zu unterbrechen (oder wenigstens einen
Neustart nach Motorstillstand). Sorry, damit ich hier meine
Meinung ändere bitte ich dich um ein Quellenangabe.

Nun, auch mit einem kaputten Auspuff oder abgefahrenen Reifen kannst Du fahren. Soll der Hersteller Dir hinterherfahren um das zu kontrollieren?
Was soll Dir dasbringen die Zündung zu unterbrechen oder den Motor neu zu starten? Bei der ersten Bremsung geht die Kontrolleuchte fürs ABS wieder an sofern es defekt ist.
Im übrigen ist es schon ziemlich mühselig Dich immer wieder von Sachverhalten zu überzeugen die a) eh jeder weiss und b) auch irgendwie selbstverständlich sind.
Das Auto hat die ABE mit ABS erhalten. Ist ABS kaputt, ist ABE erloschen. Klar soweit?
Oder möchtest Du jetzt als nächtes von uns mit Quellenangabe eine Aussage das ein Auto mit Reifenpanne nicht auf 3 Rädern bewegt werden darf?

Fassungslose Grüsse
Jakob

Hallo zusammen,

auch ohne ABS muss ich niemanden gefährden. Würde mich schon
interessieren wo du das gelesen hast.

Wie gesagt, mir ist nicht bekannt, dass das ABS direkt aufgeführt wird. Ist halt alles Auslegungssache. Aber es ist nun mal Fakt, dass bei gewissen Fahrbahnbeschaffenheiten und/oder Wetterbedingungen die Bremseigenschaften mit defektem ABS sich deutlich zum negativen verändern können. (Ja, auch das Gegenteil kann der Fall sein, aber eher seltener)
Mag sein, dass ich das falsch auslege, aber ich würde es lieber nicht drauf ankommen lassen. Erst recht nicht mutwillig, und das war ja hier der ursprüngliche Gedanke.

Der Elektroniktest wird nämlich entgegen der weit verbreiteten
Ansicht nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die ab dem Stichtag

  1. April 2006 erstmals in den Verkehr kommen, also zugelassen
    werden.

Das wären also die Fzg., die 1 Jahr nach Erstzulassung erstmals zur HU müssen (z.B. Mietwagen, LKW). Die meisten PKW werden demnach erst ab dem 1.4.2009 geprüft.
Das ist auch mir neu, ich dachte auch, dass auch ältere Fzg. betroffen sind. Würde ja auch Sinn machen, nicht nur fast neue Fzg. zu prüfen, da die Wahrscheinlichkeit eines Defektes bei älteren Autos eher höher ist. Naja, das ist sicherlich nicht das einzige Gesetz, dass ich nicht verstehen werde, aber das ist eine andere Geschichte.

Bitte korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege. Aber geht
im einem ABS-Fz bei defektem ABS nicht irgendeine Warnlampe
an, aber ich kann weiterfahren? Mit anderen Worten, der
Fz-Hersteller nimmt es in Kauf, dass ich mit meinem Auto ohne
ABE fahren kann obwohl es ein Leichtes ist über das
Steuergerät die Zündung zu unterbrechen (oder wenigstens einen
Neustart nach Motorstillstand).

Natürlich wäre es technisch kein Problem, das Auto auf der Stelle anhalten zu lassen. Wenn das aber mitten auf einer viel befahrenen Kreuzung oder auf der Überholspur einer X-spurigen Autobahn passiert, dann frage ich mich, was das geringere Übel ist.

Beste Grüße
Guido

Hi!

alleine schon, weil ohne ABS „eine Gefährdung von Personen zu
erwarten ist“

auch ohne ABS muss ich niemanden gefährden. Würde mich schon
interessieren wo du das gelesen hast. Laut diese TÜV-Quelle
wird die Funktion des ABS noch nicht mal in der
Hauptuntersuchung geprüft (erst für nach dem 1.4.06
zugelassene Fz geschieht das). Das ist vermutlich kein Beweis
für den Erhalt der ABE, spricht aber IMHO stark dafür.
http://www.tuev-hessen.de/e35/e92/e1395/e2254/index_…

Nur weil der TÜV Angst vor Autos mit Elektrik ohne Diagnosegeräteanschluß hat, ist das noch lange kein Freibrief, sein Halbwissen auszuleben und andere Verkehrsteilnehmer mit seinem defekten Schrotthaufen zu gefährden.

_Die Einbeziehung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme
wie Airbags, ABS oder ESP in die Hauptuntersuchung ist zwar ab

  1. April(*) Vorschrift – „Sie wird allerdings erst frühestens
    ab 1. April 2007 für einige Autofahrer relevant“,(…)

Der Elektroniktest wird nämlich entgegen der weit verbreiteten
Ansicht nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die ab dem Stichtag

  1. April 2006 erstmals in den Verkehr kommen, also zugelassen
    werden._

(*)gemeint ist offenbar der 1.4.06

(ich hoffe, ich habe den Gesetzestext richtig
zitiert, habe ihn grade nicht zur Hand) ist m.E. eine
Grundvoraussetzung geschaffen, dass die ABE erlischt, wenn das
ABS-System nicht funktioniert.

Bitte korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege. Aber geht
im einem ABS-Fz bei defektem ABS nicht irgendeine Warnlampe
an, aber ich kann weiterfahren? Mit anderen Worten, der
Fz-Hersteller nimmt es in Kauf, dass ich mit meinem Auto ohne
ABE fahren kann obwohl es ein Leichtes ist über das
Steuergerät die Zündung zu unterbrechen (oder wenigstens einen
Neustart nach Motorstillstand). Sorry, damit ich hier meine
Meinung ändere bitte ich dich um ein Quellenangabe.

Was für ein Unfug ist das denn?

Wenn Du die Bremsen nicht wechselst, fährt das Auto auch noch. Dasselbe gilt, wenn der Wagen massiv an tragenden Teilen durchgerostet ist.

Ein wenig Eigenverantwortung muss sich auch der Deutsche Vollkaskobürger noch zurechnen lassen…

Da bin ich mir nicht so sicher, möchte aber deswegen hier
keine Diskussion auslösen.

Ich möchte aber schon gerne wissen, ob meine Zweifel an deiner
Aussage berechtigt sind :smile:

Sind sie nicht.
Einfache Faustregel: was drin ist, muss funktionieren.

Und gerade ABS (siehe Problem Bremskraftregler hinten) muss funktionieren, da das Auto nicht für das Fahren ohne ABS ausgelegt ist.

Wenn ein generell ansprechendes ABS augenscheinlich zunächst nicht richtig funktioniert, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Problem die Bremsbeläge, die Bremsscheiben, die Bremsleitungen, die Bfremsflüssigkeit, der Bremskraftverstärker, die Reifen, die Stoßdämpfer, oder alle zusammen.

Bei alten Alltagsautos, die wenig und dann auch noch von Sparfüchsen gefahren werden die meinen, ein Ölwechsel mit Baumarktöl alle 2 Jahre reiche an Service aus, weisen oftmals mehrere der genannten Defekte gleichzeitig auf.

Daher würde ich das zunächst einmal abprüfen, bevor irgendein Stecker gezogen wird…

Grüße,

Mathias

Hallo,

Ist es möglich, das ABS auszuschalten? Habe einen Toyota
Corolla, der schon 11 oder 12 Jahre alt ist und das ABS taugt
nicht die Bohne. Es hat mich schon öfter gewundert, wie früh
das zupackt und wie wenig man dann abbremst.

ABS ist kein Brermsverkürzer, sondern ein Bremswegverlängerer und Blockierverhindrer.

Nachdem ich aber
eben eine Fahrradfahrerin auf der Motorhaube hatte (zum Glück
ist nur ihre Hose eingerissen) habe ich beschlossen: Es ist
Zeit zu handeln.

Ja, vorrausschauend fahren und früher Bremsen.

Gibts da einen Schalter, kann man sowas
selber machen (langjährige Schraubererfahrung ist vorhanden)
oder doch lieber eine Werkstatt fragen?

Sicherung „ABS“ im Sicherungskasten ziehen. Ist bei Toyota einzel abgesichert.

gruß
dennis

Hallo,

ABS ist kein Brermsverkürzer, sondern ein Bremswegverlängerer

das ist nur die halbe Wahrheit (galt sicher für alte ABS):
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/t…

Gruß, Niels

Hallo,

mit dem Bremsassistenten, der erfunden wurde, weil die meisten zu blöde für ABS-Notbremsungen sind, mag das gelten.

gruß
dennis