Hi!
alleine schon, weil ohne ABS „eine Gefährdung von Personen zu
erwarten ist“
auch ohne ABS muss ich niemanden gefährden. Würde mich schon
interessieren wo du das gelesen hast. Laut diese TÜV-Quelle
wird die Funktion des ABS noch nicht mal in der
Hauptuntersuchung geprüft (erst für nach dem 1.4.06
zugelassene Fz geschieht das). Das ist vermutlich kein Beweis
für den Erhalt der ABE, spricht aber IMHO stark dafür.
http://www.tuev-hessen.de/e35/e92/e1395/e2254/index_…
Nur weil der TÜV Angst vor Autos mit Elektrik ohne Diagnosegeräteanschluß hat, ist das noch lange kein Freibrief, sein Halbwissen auszuleben und andere Verkehrsteilnehmer mit seinem defekten Schrotthaufen zu gefährden.
_Die Einbeziehung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme
wie Airbags, ABS oder ESP in die Hauptuntersuchung ist zwar ab
- April(*) Vorschrift – „Sie wird allerdings erst frühestens
ab 1. April 2007 für einige Autofahrer relevant“,(…)
Der Elektroniktest wird nämlich entgegen der weit verbreiteten
Ansicht nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die ab dem Stichtag
- April 2006 erstmals in den Verkehr kommen, also zugelassen
werden._
(*)gemeint ist offenbar der 1.4.06
(ich hoffe, ich habe den Gesetzestext richtig
zitiert, habe ihn grade nicht zur Hand) ist m.E. eine
Grundvoraussetzung geschaffen, dass die ABE erlischt, wenn das
ABS-System nicht funktioniert.
Bitte korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege. Aber geht
im einem ABS-Fz bei defektem ABS nicht irgendeine Warnlampe
an, aber ich kann weiterfahren? Mit anderen Worten, der
Fz-Hersteller nimmt es in Kauf, dass ich mit meinem Auto ohne
ABE fahren kann obwohl es ein Leichtes ist über das
Steuergerät die Zündung zu unterbrechen (oder wenigstens einen
Neustart nach Motorstillstand). Sorry, damit ich hier meine
Meinung ändere bitte ich dich um ein Quellenangabe.
Was für ein Unfug ist das denn?
Wenn Du die Bremsen nicht wechselst, fährt das Auto auch noch. Dasselbe gilt, wenn der Wagen massiv an tragenden Teilen durchgerostet ist.
Ein wenig Eigenverantwortung muss sich auch der Deutsche Vollkaskobürger noch zurechnen lassen…
Da bin ich mir nicht so sicher, möchte aber deswegen hier
keine Diskussion auslösen.
Ich möchte aber schon gerne wissen, ob meine Zweifel an deiner
Aussage berechtigt sind 
Sind sie nicht.
Einfache Faustregel: was drin ist, muss funktionieren.
Und gerade ABS (siehe Problem Bremskraftregler hinten) muss funktionieren, da das Auto nicht für das Fahren ohne ABS ausgelegt ist.
Wenn ein generell ansprechendes ABS augenscheinlich zunächst nicht richtig funktioniert, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Problem die Bremsbeläge, die Bremsscheiben, die Bremsleitungen, die Bfremsflüssigkeit, der Bremskraftverstärker, die Reifen, die Stoßdämpfer, oder alle zusammen.
Bei alten Alltagsautos, die wenig und dann auch noch von Sparfüchsen gefahren werden die meinen, ein Ölwechsel mit Baumarktöl alle 2 Jahre reiche an Service aus, weisen oftmals mehrere der genannten Defekte gleichzeitig auf.
Daher würde ich das zunächst einmal abprüfen, bevor irgendein Stecker gezogen wird…
Grüße,
Mathias