Schönen guten Abend,
ich möchte auf einen bestimmten Teil des §312c BGB
referenzieren. Konkret möchte ich auf Absatz 5
verweisen: „Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2
ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar
durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht
werden[…]“ http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html
Wie lautet die korrekte Schreibweise? Ist das überhaupt
der fünfte Absatz?
Gruß, Sebastian