Absage auf Antrag Hartz4, was tun?

Ich habe Absage auf Antrag Hartz4 bekommen, den ich im Dez. 2010 gestellt habe. Ich hatte Schulden, hatte meine Kapitallebensversicherung gekündigt, damit ich meine Schulden zahlen kann, und hatte zur Zeit der Antragsstellung 9.910 EUR auf dem Konto. Die behaupten, ich dürfte nur 7.200 haben, haben deswegen 2.000 für die Abzahlung meines Wohnungskredis benutzt, dafür wird die Tilgung für die nächsten 8 Monate ausgesetzt. Das wurde mir vom Jobcenter geraten und nun ist doch die Absage da und ich muss dazu auch noch für 2 Monate Krankenversicherung selbst zahlen. Ich bin Jahrgang 1962, Höchstgrenze ist dann doch 9.900 EUR und dann hat man doch auch noch einen Freibetrag von einmaligen dringenden Anschaffungen von 750 EUR, dann bin ich doch ganz sicher über den 9.900 EUR. Können Sie mir helfen, jetzt ist das Geld sowieso schon zur Hälfte weg, weil ich alles selbst zahlen muss und kein Einkommen habe. War durch Umschulung in Hartz4 gerutscht. Ich danke Ihnen sehr!

Sie hätten echt nach der Tilgung der Schulden Hartz 4 beantragen müssen. Oder erst Hartz 4 beantragen müssen und danach die Versicherung tilgen müssen. Jetzt müssen Sie mit dem Geld leben bis es aufgebraucht ist bevor Sie einen neuen Antrag stellen. Sobald Sie eine gewisse Summe an Bargeld aufm Konto haben sind Sie einfach nicht „Bedürftig“ genug. Das einzige was Sie noch machen können ist mit den Hartz 4 Leuten reden. Es ist eh schon klar das Sie ihr restliches Geld verwerten müssen. Aber Sie können einen nahtlosen Übergang haben wen das Geld dann aufgebraucht ist.

oh oh
das ist ein hartes thema
verzeihen sie mir aber da kann ich nicht weiterhelfen
es tut mir leid mit meinem wissen fällt mir nix ein ausser einspruch einlegen und zum fachanwalt für sozialrecht gehen. die sind darin besser als wir.
hinweis
das geld muss eine zweckgebundene einahme darstellen dann kommen die sowieso nicht ran… grüsse

Hallo,
ja es gibt Freibeträge, die man haben darf. Wieviel das in ihrem Fall aber ist, kann ich ihnen nicht sagen. Ich rate ihnen, gegen den Bescheid wiederspruch einzureichen so schnell als möglich.Machen sie denen schriftlich klar, wie es in ihrem fall aussieht. Wenn dies nichts bringt, dann lassen sie sich von einem Anwalt beraten, der sich mit harz4 auskennt. Die meisten Anwälte kennen sich heut zu Tage damit aus. Oder sie gehen gleich zum Anwalt und setzen den Wiederspruch mit ihm auf. Machen sie das aber so schnell wie möglich. Denn die Verfallsfrist eines Bescheides, endet nach einen Monat laut Stempel des Erstellens.
Lg. Manja

Hallo Ulla,
stellens ie sofort einen Widerspruch auf die Ablehnung. Dieser fügen sie dieneuen Zahlen bei und dann müsste es alles klappen!
Viel Glück!

Sie können zum JC gehen, nehmen einen Beistand n. §13 SGB 10 mit. Dort bestehen Sie zumindest auf einen vorschuss. Das Wichtigste ist die rechtzeitige Widerpruchsstellung.
Ferner können Sie beim SG einstweilige Anordnung erwirken, wenns geht, mit anwaltlicher Hilfe. Wenn nicht rufen Sie dort vorher an, damit Sie wissen, was Sie vorlegen müssen. Günstig ist es, wenn Sie Ihr Konto vorher bereinigen-d. h. alle relevanten Zahlungen vom Vermögen vornehmen-von einer Verschleuderung ist abzusehen, er schadet Ihnen auf Ihrem Rechtsweg.
Soweit ich Ihre Anfrage verstehe, haben Sie gute Aussichten auf Erfolg.