Hallo an die Experten.
Ich möchte es kurz machen. Hat man eine Chance auf Einstellung nach einer Absage, wenn vorher bereits eine mündliche Zusage erfolgt ist. Es gibt doch auch mündliche Arbeitsverträge - Oder?
Des Weiteren wurde meinem Freund ein befristetes Arbeitsverhältnis mit 2 Jahren angeboten mit einer Probezeit von 6 Monaten. Ist das korrekt - dacht eigentlich, dass man bei Befristungen keine Probezeit hat - kenne mich aber auch nicht wirklich aus.
Danke
Hallo Marco,
Ich möchte es kurz machen. Hat man eine Chance auf Einstellung
nach einer Absage, wenn vorher bereits eine mündliche Zusage
erfolgt ist. Es gibt doch auch mündliche Arbeitsverträge -
Oder?
Typisches Problem der Beweisbarkeit. Aussage gegen Aussage.
Derjenige der den Job trotzdem will muss beweisen, dass er ihn erhalten hat. Nur wie?
Des Weiteren wurde meinem Freund ein befristetes
Arbeitsverhältnis mit 2 Jahren angeboten mit einer Probezeit
von 6 Monaten. Ist das korrekt - dacht eigentlich, dass man
bei Befristungen keine Probezeit hat - kenne mich aber auch
nicht wirklich aus.
M.E. geht das.
Und selbst wenn nicht. Was will er machen?
Nicht unterschreiben?
Gruß Ivo
Hallo :Typisches Problem der Beweisbarkeit. Aussage gegen Aussage.
Derjenige der den Job trotzdem will muss beweisen, dass er ihn
erhalten hat. Nur wie?
Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat die Zusage auf den Anrufbeantworter gesprochen - zählt das?
Gruss
Hallo :Typisches Problem der Beweisbarkeit. Aussage gegen Aussage.
Derjenige der den Job trotzdem will muss beweisen, dass er ihn
erhalten hat. Nur wie?Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat die Zusage auf den
Anrufbeantworter gesprochen - zählt das?
selbst wenn…
Dann bekommst Du am ersten Tag die Kündigung.
Schönen Gruß
Christian
Hallo :Typisches Problem der Beweisbarkeit. Aussage gegen Aussage.
Derjenige der den Job trotzdem will muss beweisen, dass er ihn
erhalten hat. Nur wie?Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat die Zusage auf den
Anrufbeantworter gesprochen - zählt das?selbst wenn…
Dann bekommst Du am ersten Tag die Kündigung.
Hallo Christian,
das ist meist anders. In größeren Betrieben ist die Stelle weg, wenn sie besetzt wurde. D.h. man wird den Teufel tun und jemanden kündigen, der seine Arbeit gut macht.
Das Problem wird eher sein, dass die Stelle bereits ein anderer angetreten hat. Dann ist aber eine Entschädigung fällig. UNd 3 Monatslöhne sind auch nicht schlecht.
Gruß
Peter
Schönen Gruß
Christian
Dann bekommst Du am ersten Tag die Kündigung.
Ja, schon richtig. Aber wie ist es wenn ich aufgrund dieser Aussage ein anderes Job-Angebot abgesagt habe. Welche Ansprüche habe ich dann.
Hallo Peter,
Hallo :Typisches Problem der Beweisbarkeit. Aussage gegen Aussage.
Derjenige der den Job trotzdem will muss beweisen, dass er ihn
erhalten hat. Nur wie?Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat die Zusage auf den
Anrufbeantworter gesprochen - zählt das?selbst wenn…
Dann bekommst Du am ersten Tag die Kündigung.
Hallo Christian,
das ist meist anders. In größeren Betrieben ist die Stelle
weg, wenn sie besetzt wurde. D.h. man wird den Teufel tun und
jemanden kündigen, der seine Arbeit gut macht.
Das Problem wird eher sein, dass die Stelle bereits ein
anderer angetreten hat. Dann ist aber eine Entschädigung
fällig. UNd 3 Monatslöhne sind auch nicht schlecht.
seit wann er erhält man eine Entschädigung, wenn während der Probezeit das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird?
Schönen Gruß
Christian
3 Monatslöhne?
Hi!
Das Problem wird eher sein, dass die Stelle bereits ein
anderer angetreten hat. Dann ist aber eine Entschädigung
fällig.
Bis hier kann ich noch zum großen Teil zustimmen
UNd 3 Monatslöhne sind auch nicht schlecht.
Wie kommst Du auf 3 Monatslöhne?!
Wenn eine eindeutige mündliche Zusage existiert, legt man in der Regel die Kündigungsfrist zu Grunde. Und die ist 4 Wochen zum Monatsende oder -15.
LG
Guido
Hallo :Typisches Problem der Beweisbarkeit. Aussage gegen Aussage.
Derjenige der den Job trotzdem will muss beweisen, dass er ihn
erhalten hat. Nur wie?Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat die Zusage auf den
Anrufbeantworter gesprochen - zählt das?
Kommt drauf an welcher und was er gesagt hat.
es sollte schon jemand mit Einstellungskompetenzen sein und der Text auf dem AB ist im Wortlaut wichtig.
Ich persönlich würde es als Beweis würdigen.
Gruß Ivo
Hallo Christian,
das wird es ja gar nicht. Sondern der Vertrag wird nicht eingehalten. Der AG kann kündigen. Dass steht ihm frei. Aber auch das ist zumindest mal:
- ein Arbeitsverhältnis
- bis zum Ende der Kündigungsfrist
- evtl hat der Betriebsrat was zu sagen
Also kann man doch NUR gewinnen. Oder irre ich mich?
Gruß
Peter
Wie kommst Du auf 3 Monatslöhne?!
Wenn eine eindeutige mündliche Zusage existiert, legt man in
der Regel die Kündigungsfrist zu Grunde. Und die ist 4 Wochen
zum Monatsende oder -15.LG
Guido
Hallo Guido,
da hast Du vermutlich recht. Irgendwo hatte ich so was im Hinterkopf mit 3 Monaten. Aber auch ein Monat ist besser als kein Monat.
Gruß
Peter
Hallo
Ja, schon richtig. Aber wie ist es wenn ich aufgrund dieser
Aussage ein anderes Job-Angebot abgesagt habe. Welche
Ansprüche habe ich dann.
Das hängt davon ab, wer die Zusage gemacht hat. Wie verbindlich und konkret alles abgesprochen war, was von alledem zu beweisen ist, usw…
Um einen Schadensersatzanspruch aus der Stelle abzuleiten, die Du abgesagt hast, wäre ferner darzulegen, daß Du sie bekommen hättest. Wenn Du einen Job für den jetzt abgesagten extra gekündigt hast, könnte evtl ein Schaden in der Höhe der Differenz zwischen ALG und Gehalt geltend gemacht werden. Letztendlich gibt es hier aber 1000e Varianten, so daß Du um den Besuch bei einem Fachanwalt nicht herumkommen wirst, wenn Du die Kröte nicht schlucken willst.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
das wird es ja gar nicht. Sondern der Vertrag wird nicht
eingehalten. Der AG kann kündigen. Dass steht ihm frei. Aber
auch das ist zumindest mal:
- ein Arbeitsverhältnis
- bis zum Ende der Kündigungsfrist
- evtl hat der Betriebsrat was zu sagen
Also kann man doch NUR gewinnen. Oder irre ich mich?
ich denke, das hängt von der jeweiligen persönlichen Situation und Sichtweise ab.
Schönen Gruß
Christian