Absage von Kapitalentnahme aus Riesterbanksparplan wegen Ehevertrag

Guten Tag,
folgendes Problem stellt sich dar: Kapitalentnahme aus einem Riestervertrag (Banksparplan von der örtlichen Volksbank). Alle Unterlagen eingereicht. Absage erhalten aufgrund von Ehevertrag. Somit wird bestritten das man kein Allein oder Miteigentümer ist, hier erfolgt keine Quotenregelung lt. Grundbuchamt, die deutsche Rentenversicherung setzt dies aber vorraus…Wer kann mir da weiterhelfen. Der Ehevertrag ist seinerzeit (vor 30Jahren) im Zusammenhang mit dem Kauf des Hauses erfolgt auf Anraten des Notars da schon zwei Kinder da waren…
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar
Liebe Grüße Angelika

Bedauere aber so kann ich keine Antwort geben.
Also wem gehört die Immobilie? Wer ist der Eigentümer der Immobilie? Ehevertrag : Bist Du noch mit jemandem verheiratet (dem damaligen 30 jährigen Ehevertragspartner?) .
Und was steht den im Ehevertrag drin was diesen Bescheid ausgelöst hat?

Da es aber sicherlich auch meine Kenntnisse oder Recherchen überschreiten dürfte wäre ein Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll. Natürlich wäre es am Besten wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Aber selbst wenn nicht würde ich mit einem Rechtsanwalt reden (und mir natürlich vorher mal die Kosten von ihm für die Erklärung holen). Aber im Normalfall sind die Euro gut angelegt.

Schwierige Fragestellung ! 
Zum einen ist mir nicht bekannt das das „Riestergesetz“ von 2001/2002 eine Verweigerungsmöglichkeit hinsichtlich der 30%igen Teilauszahlung vorsieht.

Zum andern würde ich die beratenden Volksbank mit deren damaligen Beratungsdokumentation konfrontieren.  Würde es die heute genannten Einschränkungen geben, hätte der damalige Berater darauf reflektieren müssen. Zumal davon ausgegangen werden kann, dass die örtliche VoBa Ihre Besitzverhältnisse (Eigenheim und Ehevertrag) kennen sollte/müsste.

Weitere Erläuterungen läßt Ihre etwas „schmale“ Beschreibung des Problems nicht zu.

Schon wegen unterschiedlicher Förderberechtigung sind Riesterpläne samt und sonders Einzelverträge; den Unfug Bauspar-Riester einmal ausgenommen.

Drohung mit anwaltlicher Prüfung des Vertragsabschlußes und der damaligen Beratungsdokumentation wirkt oftmals Wunder.

Viel Erfolg   „Bärenkind“

Hallo Detlef,
nachfolgend schildere ich den Hergang…vor 30 Jahren haben mein Mann und ich eine Immobilie gekauft. Diese Immobilie stand seinerzeit auf ein Erbbaugrundstück das wir auch so übernehmen wollten. Leider bestand der Besitzer des Grundstückes auf Kauf des Grundstückes… Die Banken haben uns dies seinerzeit nicht finanzieren wollen, also haben meine Eltern das Grundstück gekauft und mir geschenkt. Somit konnten wir den Kauf des Hauses durchführen. Dadurch (so denke ich) stehe ich als Eigentümer an erster Stelle im Grundbuch (da zuerst das Grundstück übertragen wurde) an zweiter Stelle unter 2a stehe widerrum ich als Miteigentümer zu b (dort steht mein Mann und zwar in Gütergemeinschaft) und das ganze aufgrund von Ehevertrag, so steht es als Bemerkung unter Grundlage der Eintragung. Die ganze Zeit hat aufgrund von Erziehungszeiten etc. ist mein Mann für die Kosten des Hauses aufgekommen. Seit ungefähr 7 Jahren haben wir einen Riestersparplan, ich bekam in der Vergangenheit lediglich die Zulagen und haben einen Eigenanteil in Höhe von 60 Euro jährlich geleistet, dieser Vertrag ist gegenstandslos. Es geht um den Vertrag meines Mannes der zur schnelleren Tilgung herangezogen werden soll nach derzeitiger Rechtslage. In der Absage steht u.a. " Der Zulagenberechtigte (mein Mann) muss wirtschaftlicher Eigentümer (§39 Abs.2 Nr. 1 Satz 1 AO) der zu begünstigten Wohnung sein. Er muss nicht Alleineigentümer sein, ein Miteigentumsanteil ist grundsätzlich ausreichend".
Die Immobilie gehört uns beiden. Beide sind Eigentümer (Im Todesfall gegenseitig als Vollerben eingesetzt) da bereits Kinder da waren, das war der damalige Grund des Ehevertrages. Wir sind immer noch miteinander verheiratet. Im Ehevertrag steht drin, das es unser Wille ist das der der überlebt Vollerbe wird und alleine über das Erbe verfügen kann.
Genau das ist der Knackpunkt, die Zulagenstelle möchte eine Quotelung wieviel wem gehört, das gibt es aber beim Ehevertrag nicht, lt. Grundbuchamt. ???

Hallo Bärenkind,

nachfolgend schildere ich den Hergang…vor 30 Jahren haben mein Mann und ich eine Immobilie gekauft. Diese Immobilie stand seinerzeit auf ein Erbbaugrundstück das wir auch so übernehmen wollten. Leider bestand der Besitzer des Grundstückes auf Kauf des Grundstückes… Die Banken haben uns dies seinerzeit nicht finanzieren wollen, also haben meine Eltern das Grundstück gekauft und mir geschenkt. Somit konnten wir den Kauf des Hauses durchführen. Dadurch (so denke ich) stehe ich als Eigentümer an erster Stelle im Grundbuch (da zuerst das Grundstück übertragen wurde) an zweiter Stelle unter 2a stehe widerrum ich als Miteigentümer zu b (dort steht mein Mann und zwar in Gütergemeinschaft) und das ganze aufgrund von Ehevertrag, so steht es als Bemerkung unter Grundlage der Eintragung. Die ganze Zeit hat aufgrund von Erziehungszeiten etc. ist mein Mann für die Kosten des Hauses aufgekommen. Seit ungefähr 7 Jahren haben wir einen Riestersparplan, ich bekam in der Vergangenheit lediglich die Zulagen und haben einen Eigenanteil in Höhe von 60 Euro jährlich geleistet, dieser Vertrag ist gegenstandslos. Es geht um den Vertrag meines Mannes der zur schnelleren Tilgung herangezogen werden soll nach derzeitiger Rechtslage. In der Absage steht u.a. " Der Zulagenberechtigte (mein Mann) muss wirtschaftlicher Eigentümer (§39 Abs.2 Nr. 1 Satz 1 AO) der zu begünstigten Wohnung sein. Er muss nicht Alleineigentümer sein, ein Miteigentumsanteil ist grundsätzlich ausreichend".
Die Immobilie gehört uns beiden. Beide sind Eigentümer (Im Todesfall gegenseitig als Vollerben eingesetzt) da bereits Kinder da waren, das war der damalige Grund des Ehevertrages. Wir sind immer noch miteinander verheiratet. Im Ehevertrag steht drin, das es unser Wille ist das der der überlebt Vollerbe wird und alleine über das Erbe verfügen kann.
Genau das ist der Knackpunkt, die Zulagenstelle möchte eine Quotelung wieviel wem gehört, das gibt es aber beim Ehevertrag nicht, lt. Grundbuchamt. ???
Das Problem liegt nicht in den Riestersparplan sonder wohl in der Eintragung bzgl. Ehevertrag…

Hallo!

Ich kann immer noch nicht erkennen, was der Ehevertrag damit zu tun haben soll.

Denke Dir den doch mal weg, Grundbuch bleibt dann doch auch so. Was wäre dann anders ? Alle die dort eingetragen sind, sind Miteigentümer oder etwa nicht.
Spielen Anteile eine Rolle ? Stehen keine drin, dann gilt doch die einfach Regel, 2 Eigentümer = je 50%, 3 Eigentümer je 33,3 % usw.

Und noch ein Wort zur Erbfallregelung. Auch die kann man genauso gut mittels Testament machen, hat auch mit Ehevertrag oder Kindern nichts zu tun.

MfG
duck313

Hallo,
ja, das können wir auch nicht, deshalb frag ich ja hier… ich sehe den Eintrag im Grundbuch genauso aber die Zulagenstelle nicht, und das ist unser Problem. Die setzt eine Quotelung als Eintrag im Grundbuch vorraus. Das passiert aber nicht bei einem Ehevertrag. Und die Erbfallregelung kann man sicherlich per Testament machen, wir haben dies seinerzeit als Ehevertrag geregelt mit dem Ziel wenn einer von uns Eltern verstirbt ist der Überlebende Vollerbe und muss nicht mit den Kindern teilen…Die waren damals einfach zu klein. Reine Vorsorge auf Anrate des Anwaltes…Trotzdem vielen Dank, werde erst mal Einspruch einlegen und so wie du es schon schreibst, weitergeben, denn so sehe ich es auch. Ganz lieben Dank

Hallo Angelika,
hier geht es doch wohl um ein komplexeres Thema, was mit den vorliegenden Infos nicht zu beantworten ist. Außerdem  könnte ein hier gut gemeinter Rat schnell mal eine unerlaubte Rechtsberatung  darstellen.  Ich empfehle eine qualifizierte Beratung  ((Verbraucherverbände oder Rechtanwalt)
Gruß aus Bayern 
Lutz