Absage Vorstellungsgespräch = Rücknahme Bewerbung?

Hallo zusammen,

jemand sagt aufgrund einer Erkältung den Termin eines Vorstellungsgesprächs ab.

Dieser jemand fragt nach einem neuen Termin.

Als Antwort erhält dieser jemand die Aussage, dass man sich just an dem Tag, an dem dieser jemand das Vorstellungsgesprächs für einen anderen Bewerber entschieden hat.

Im Absageschreiben steht, dass „da dieser jemand aufgrund einer Krankheit am Vorstellungsgespräch nicht teilnehmen konnten, und dieser jemand seine Bewerbung somit zurückgezogen hat“.

Dieser jemand fühlt sich jetzt aber vollkommen für dumm verkauft, zumal er nur den Termin abgesagt hat und nach einen neuen Termin gefragt hat. Dieser jemand hat aber weder mündlich noch schriftlich seine Bewerbung zurückgezogen.

Welche rechtlichen, wenn auch wohl mit sehr geringen Chancen, hätte dieser jemand? Rein theoretisch wäre es ja möglich gewesen, dass dieser jemand die Stelle bekommen hätte. Es sei denn, die Stelle ist schon längst besetzt gewesen!?

Was meint ihr zu diesem Thema?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Welche rechtlichen, wenn auch wohl mit sehr geringen Chancen,
hätte dieser jemand?

gar keine. es gibt kein recht auf ein vorstellungsgespräch.
http://www.bewerberblog.de/2010/07/rechtsanspruch-au…

Welche rechtlichen, wenn auch wohl mit sehr geringen Chancen,
hätte dieser jemand?

gar keine. es gibt kein recht auf ein vorstellungsgespräch.
http://www.bewerberblog.de/2010/07/rechtsanspruch-au…

es sei denn, man ist schwerbehindert und nicht von vorneherein ungeeigntet.

Hallo!

jemand sagt aufgrund einer Erkältung den Termin eines
Vorstellungsgesprächs ab.

Damit hat sich das Thema erledigt, es sei denn, der Bewerber verfügt über wirklich besondere Alleinstellungsmerkmale, so daß man an ihm nicht vorbei kommt. Ansonsten ist es wie überall: Penny hat wegen eines Wasserrohrbruchs gerade geschlossen, dann geht man eben zu Aldi.
Ein Vorstellungstermin ist der denkbar ungünstigste Anlaß für Verspätung, Absage, Verschiebung oderZickerei mit welcher Begründung auch immer.

Als Antwort erhält dieser jemand die Aussage…

Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung und bei Nichteinstellung keinen Anspruch auf eine Begründung. Damit stellen sich in diesem Zusammenhang keine Rechtsfragen.

dass man sich just an dem Tag, an dem dieser jemand das
Vorstellungsgesprächs für einen anderen Bewerber entschieden hat.

Dumm gelaufen.

Im Absageschreiben steht, dass „da dieser jemand aufgrund
einer Krankheit am Vorstellungsgespräch nicht teilnehmen
konnten, und dieser jemand seine Bewerbung somit zurückgezogen
hat“.

Wenn ein Bewerber einen Vorstellungstermin absagt, ist es in sein Belieben gestellt, sich eine Begründung aus den Fingern zu saugen oder gar keine Begründung zu liefern.

Dieser jemand fühlt sich jetzt aber vollkommen für dumm verkauft…

Was erwartet der Betroffene? Soll ein Unternehmen die Besetzung einer Stelle aufschieben, bis sich irgendwann der glückliche Zufall ergibt, daß alle Bewerber keinen Schnupfen haben, niemand verschlafen hat und auch keiner im Stau steckt?

Es ist der erste Knackpunkt, bevor man sich Gedanken macht, ob der Bewerber in Betracht kommt: Erscheint er überhaupt? Erscheint er pünktlich, gepflegt, ausgeschlafen und vorbereitet? Ach… ist gar nicht erst erschienen. Hat sich erledigt. Sowas tut sich doch keiner an!

Gruß
Wolfgang

da hast du völlig recht. weil aber hier keinerlei anhaltspunkt vorlag, habe ich das nicht erwähnt.