Absage

Hallo,

darf ein Arbeitgeber jemanden eine Absage erteilen, weil bereits 2 andere Personen aus der Familie in dem Betrieb arbeiten? Der AG hat der zukünftigen Arbeitnehmerin (AM) zweimal eine mündliche Zusage erteilt und sie sollte heute den Vertrag unterschreiben. Gestern rief der AG an und meinte das er sie nicht einstellen kann weil ja schon zwei andere aus der Familie in seinen Betrieb arbeiten und eine dritte will er nicht. Er wußte auch von Anfang an das die AM mit zur Familie gehört, das hat die AM ihm beim Vorstellungsgespräch gesagt und da meinte er das es kein Problem sei und nun diese Absage. Ist das Rechtens?
Gruß

Beweis?
Hi!

Vorab: Ein AN darf Absagen erteilen, aus jedem erdenklichen Grund!

Er darf nur nicht so dämlich sein, diese Gründe auch zu nennen!
HIER wäre es evtl. möglich, dem fiktiven AG einen Strick zu drehen, wenn man es denn beweisen könnte.

Kosequenz wäre dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allerdings bestenfalls die Einstellung mit sofortiger Kündigung…

LG
Guido

Beispiel Al*i?
Ich weiß nicht, ob das noch der aktuelle Stand ist, aber vor ein paar Jahren wurde jemandem eine Einstellung bei einer großen Discounter-Kette versagt, weil die Schwester schon bei dieser Kette angestellt ist.

hallo

Kosequenz wäre dann mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit allerdings bestenfalls die Einstellung mit
sofortiger Kündigung…

sowie, womöglich, Ärger mit den Verwanten… weil die Ärger mit dem Chef bekommen haben - weil der wegen DER Verwanten Ärger mit dem Gericht bekam …

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Hi!

Vorab: Ein AN darf Absagen erteilen, aus jedem erdenklichen
Grund!

Er darf nur nicht so dämlich sein, diese Gründe auch zu
nennen!

Wieso (solange sie nicht AGG-relevant sind)?

HIER wäre es evtl. möglich, dem fiktiven AG einen Strick zu
drehen, wenn man es denn beweisen könnte.

Wieso? Welchen denn?

Kosequenz wäre dann mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit allerdings bestenfalls die Einstellung mit
sofortiger Kündigung…

Wie das denn? Sogar das AGG, das als Schreckgespenst durch die Newsletter und das Internet geistert, schließt in § 15 VI ausdrücklich einen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses aus.

LG
Guido

LG
Chrissie

Blödsinn!
Hi!

Tja, da habe ich wohl mal mächtig daneben gelangt - Danke für die Korrektur!

OK, wenn überhaupt (ich denke nicht, dass das AGG das hergibt, weshalb ich auch im Konjunktiv blieb), dann könnte es eine Entschädigung in der geschilderten Höhe geben - ok?

LG
Guido

Hallo Guido,

ich musste auch nochmal nachschauen - § 1 AGG spricht explizit nur von der „ethnischen“ Herkunft als mögliches Diskriminierungsmerkmal. Es schaut also schlecht mit einer Entschädigung nur für die Familienzugehörigkeit aus.

Chrissie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schon klar
Hi!

Was da drin steht, und wie es (ACHTUNG!!!) evtl. gedeutet wird, (erneut ACHTUNG!!!) könnte ein Arbeitsgericht anders definieren…

Das Gesetz ist mir schlicht immer noch zu neu, als dass ich mich da festlegen möchte.

Einigen wir uns auf ein „wahrscheinlich eher nicht“ ?

LG
Guido

Nachtrag
Nochmal hi!

Bliebe - unabhängig vom AGG zu klären, wie klar die mündliche Zusage war…

LG
Guido

Darauf können iwr uns einigen :smile:

Wahrscheinlich kommt es sowieso irgendwann einmal so weit, dass der Arbeitgeber für jede Absage einen sachlichen und politisch korrekten Grund und eine lückenlose Dokumentation des Bewerbungsverfahrens braucht, seufz…

Chrissie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ihr,

erstmal Danke für die vielen Antworten.
Die Zusage war schon recht eindeutig. Der AG hat die zukünftige AM angerufen und Ihr gesagt, das er sie einstellen möchte. Und melde sich nochmal wegen dem Arbeitsvertrag. Das tat er auch, er rief wenige Tage später nochmal bei der AM an und vereinbarte mit Ihr ein Termin, wo sie den Vertrag unterschreiben sollte. Bis dahin war die Freude groß, die AM hat endlich wieder Arbeit. Nur einen Tag bevor der Vertrag unterschrieben werden sollte, rief der der AG bei der AM an und meinte halt das er sie nicht einstellen kann weil ja schon zwei anderen aus ihrer Familie in seinen Betrieb arbeiten. Er wußte doch von Anfang an das es so ist und für ihn kein Problem da stelle und jetzt so kurzfristig dann doch nicht?
Klar, solange kein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, kann man jedem ohne Grund eine Absage erteilen, aber der Ag hat ja dummerweise einen Grund angegeben und jetzt ist halt die Frage ob es rechtens ist oder es vielleicht unter Diskreminierung(richig geschrieben???) läuft.

danke

Hi!

Die Zusage war schon recht eindeutig.

Darum geht es blöderweise nicht wirklich.
Eine eindeutige mündliche Zusage kann ein Arbeitsverhältnis begründen!
Aber solange der fiktive AG behauptet, er hätte nicht zugesagt, wird man da nichts beweisen können…

jetzt ist halt die Frage
ob es rechtens ist oder es vielleicht unter
Diskreminierung(richig geschrieben???) läuft.

Das war ja schon geklärt - eher nicht!

LG
Guido