Absatzschwierigkeiten

Ein Betrieb der Metallindustrie mit 60 AN hat Absatzschwierigkeiten. Der AG überlegt einen Teil der Produktion ins Ausland zu verlagern um Produktionskosten zu senken. Der Betriebsrat ist zu Zugeständnissen bereit, wenn die Arbeitsplätze erhalten werden. Der AG bietet dem Betr.rat den Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit folgendem Inhalt an:
a) keine betriebsbedingten Kündigungen in den nächsten 3 Jahren
b) Verlängerung der betriebl. Arbeitszeit um 2 Std über die tarfliche Wocharbeitszeit ohne lohnausgleich
c) Wegfall außertarifl. Sonderzulagen

  1. Sind die Vereinbarungen rechtswirksam?
  2. Kann der AG seine Tarifbindung ausschließen, indem er nach seinem Austritt aus dem AG-verband die Vereinbarungen abschließt?

Schulaufgaben selbst machen :smile: owT