Hallo…
wer bitte kann mir den o. g. Abschnitt zukommen lassen? Oder wo kann ich ihn noch bekommen? Dankeschön…
Gruß vom „Adler“
Hallo…
wer bitte kann mir den o. g. Abschnitt zukommen lassen? Oder wo kann ich ihn noch bekommen? Dankeschön…
Gruß vom „Adler“
hi adler,
habe nur eine idee: entweder bibliothek oder finanzamt. wieso brauchst du denn sowas altes? vielleicht bekommst du auch bei ebay so alte richtlinien?!
???
gruss vom
showbee
Hallo showbee,
dieser Abschnitt ist in einem BFH Urteil erwähnt worden. Wegen Verpflegungsmehraufwendungen…die für mich von Bedeutung sein können.Aus diesem Abschnitt geht(vielleicht)näheres hervor…Ich versuchs mal beim FA.Danke…
meint „Adler“…
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hi,
meinst du das urteil ist noch aktuell? gerade in punkto dienstreisen und VMA hat sich doch in den letzten 25 jahren eine menge geändert. ich glaube nicht, das die zitierung einer 28 jahre alten verwaltungsanweisung viel bringt?!
mfg vom
showbee
p.s. gib doch mal das Az. des urteils, das ich mir das mal ansehen kann, danke!
Showbee,
also…das ist das BFH-Urteil vom 11.7.1980, BStBl. 1980 II S. 654. Auf S. 2 ganz zum Schluss wird diese LStR zitiert.
Aktuell soll/muß es noch sein, da der Verlag intensiv den Laien über „möglichst das wichtigste“ was es an Steuersparmöglichkeiten gibt(natürlich legal)berichtet. Würde mich freuen…wenn Du Dir das „ansiehst“ und berichtest…Danke.
Gruß vom „Adler“
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rehi adler,
also ich habe mir nun mal das urteil angesehen. ich verstehe nicht ganz dein problem. hier geht es um einsatzwechseltätigkeit und die möglichkeit VMA in ansatz zu bringen.
das urteil ist nix bahnbrechendes und der hinweis auf die LStR von 1975 lag bestimmt daran, dass es damals noch nicht so klar war. heute findest du doch alles LStR 37 ff. sowie in den hinweisen hierzu.
vielleicht ist die zitierung in deinen materialien nur lückenfüller und anzeige „das der verlag was drauf hat“. vielleicht wurde gar nicht erwartet, das du dir das durchliest?
also, nix bahnbrechendes gefunden.
mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
Danke für Dein Lesen bzw. Meinung.
Was das lesen betrifft,ist es nur Eigeninteresse, für meine St.erklärung.Falls etwas abgelehnt wird… Das U. soll auch nichts bahnbrechendes sein, nur…es steht halt u.a. im Buch. Das mal so ein Urteil raus kam…dachte ich mir, so wie Du wohl,das selbst manchmal Experten keine Klarheit haben…und wohl erst klagen müßen.Deswegen kam es auch in das BstBl… Nur warum jetzt noch(*grübel*denk*) das versteh ich (noch) nicht…Aber die Profis verstehn auch nicht immer alles (nicht böse gemeint)…
meint der „Adler“
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