man stelle sich vor, jemand braucht vorgerichtliche anwaltliche Beratung in Sachen Vertragsrecht (bezogen auf Firmengründung etc.) in Form von 1-2 Beratungen, Sichtung von ein paar Schriftstücken (ca. 10 Seiten in Summe) und eventuell 1-2 Erwiderungsschreiben aber noch kein Gerichtsverfahren.
In welcher Größenordnung liegen da die Kosten typischerweise? 500, 5.000, 20.000 Euro?
Für eine kurze Orientierung wäre ich sehr dankbar
ps: Ich habe das Ganze bereits einmal hier beschrieben, aber die Fallbeschreibung hat evtl. zu sehr vom Kostenpunkt abgelenkt
Tipp: Wenn Du einen Anwalt suchst, dann such’ Dir einen Spezialisten. Viele Anwälte haben viele Sachgebiete (von Familienrecht über Mietrecht bis Strafrecht). Wenn man ein wenig sucht, dann finden sich auch Anwälte, die nur ein Fachgebiet haben (in diesem Fall z.B. Wirtschafts- oder Vertragsrecht).
man stelle sich vor, jemand braucht vorgerichtliche
anwaltliche Beratung in Sachen Vertragsrecht (bezogen auf
Firmengründung etc.) in Form von 1-2 Beratungen, Sichtung von
ein paar Schriftstücken (ca. 10 Seiten in Summe) und eventuell
1-2 Erwiderungsschreiben aber noch kein Gerichtsverfahren.
Das ist dann keine Beratung mehr, sondern eine Vertretung, was das „Abschätzen“ (ich nenne es „Rechnen“) einfacher macht. Für das Betreiben eines Geschäfts sieht das Gesetz, wenn die Tätigkeit weder umfangreich ncoh schwierig ist, das 1,3-fache einer Gebühr nach Gegenstandswert vor. Bei EUR 45.000 beträgt eine Gebühr EUR 974, also kann der Anwalt EUR 1.266,20 verlangen. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 20 und 19% Merkelsteuer.
In welcher Größenordnung liegen da die Kosten typischerweise?
500, 5.000, 20.000 Euro?
Immer wieder schön, wenn es einer mal konkret ausspricht, was für Vorstellungen über Anwaltskosten durch die Welt geistern. Gegen dieses diffuse Gefühl, dass das ja ganz bestimmt ganz doll teuer sein muss, kann man nicht oft genug ankämpfen.
ps: Ich habe das Ganze bereits einmal hier beschrieben, aber
die Fallbeschreibung hat evtl. zu sehr vom Kostenpunkt
abgelenkt
Vor allem war der Kostenpunkt mit „say50k“ in einer „Sprache“ verfasst, die manche nicht verstehen konnten oder auch nicht wollten.
Das ist dann keine Beratung mehr, sondern eine Vertretung, was
das „Abschätzen“ (ich nenne es „Rechnen“) einfacher macht. Für
das Betreiben eines Geschäfts sieht das Gesetz, wenn die
Tätigkeit weder umfangreich ncoh schwierig ist, das 1,3-fache
einer Gebühr nach Gegenstandswert vor. Bei EUR 45.000 beträgt
eine Gebühr EUR 974, also kann der Anwalt EUR 1.266,20
verlangen. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR
20 und 19% Merkelsteuer.
Kann er die pro „Geschäft“ (Was ist das in diesem Fall? Ein einzelner Brief? Eine Beratung?) abrechnen, also
1x Besprechen worum es geht, Sichten der Materialien
1x Antwort formulieren
1x Gegenantwort lesen
1x neue Antwort formulieren
4 „Geschäfte“ à 1.200 Euro oder ist das in Gesamtheit zu sehen?
ps:
Vor allem war der Kostenpunkt mit „say50k“ in einer „Sprache“
verfasst, die manche nicht verstehen konnten oder auch nicht
wollten.
Falls nur Beratung gewünscht: Der Preis ist
Verhandlungssache (einfach mal zwei/drei Anwälte anmailen).
Welche Hausnummer würde man erwarten? Ich kenn ehrlich gesagt nur die Stundensätze meiner eigenen Branche, die irgendwo bei 150 Euro liegen. Wenn ich Anwälte mal über mir ansiedele und mal eine Zeit schätze, kann das ziemlich teuer werden, oder?
Das Problem beim Finden „guter“ Anwälte wird sein, dass ich natürlich niemanden kenne und auch kein Portal mit Anwaltsbewertungen kenne (wäre ja auch bestimmt gleich wieder verboten
Ich denke nicht, dass Anwälte so viel mehr verlangen können.
Es gibt, sieht man mal von einer Erstberatung ab, die hier zweifelsohne nicht gefragt ist, kein Limit nach oben. 150 Euro ist ziemlich wenig, 250 wohl eher der Durchschnitt. Ich kenne Strafverteidiger, bei denen man zum ersten Gespräch EUR 5.000 in bar mitbringen muss oder gleich wieder nach Hause gehen kann. Ich persönlich liege mit meinem zu Anfangszeiten mal festgelegten Stundensatz von 120 Euro eher im Discount-Bereich.
Aber ich will auch nicht lange raten. Frag’ halt mal ein paar.
Aber nicht ärgern, wenn „ein paar“ die Antwort auch gleich berechnen, was sie, sobald rechtliche Aspekte zu klären sind, durchaus auch dürfen.
Zur Suche: Gib einfach mal "Anwalt Wirtschaftsrecht " in Google ein und klicke Dich durch die Homepages der
Kandidaten.
„“ ist übrigens auch im Internet-Zeitalter eher zweitrangig.
Das Problem ist so Henne-Ei: Erst ein Anwalt könnte mir sagen, ob aufgrund der Rechtslage ein Anwalt lohnt. Wenn ich da initial gleich 1.000 Euro auf den Tisch lege, schmerzt das natürlich. Vermutlich muss man sich mit kleineren Beträgen rantasten.