Abschaffung von Urlaubsspitzen

Hallo zusammen, bei meinem Arbeitgeber fallen viele Überstunden an. Mindestens die letzten 15 Jahre hat er immer den angestellten Mitarbeitern hierzu auch nach Lohnart 413 die Urlaubsspitzen bezahlt, d. h. das Gehalt bezog sich in der Urlaubszeit auch auf den Schnitt der geleisteten Mehrarbeit der 3 vorherigen Monate.

Nun hat er festgestellt, dass das ja gar nicht dem Tarifvertrag entspricht. Er muss die Urlaubsspitzen den gewerblichen Mitarbeitern weiter zahlen, nicht aber den Angestellten. Rückwirkend zum 1.1.2019 soll dies nun geändert werden. Darf er das? Oder sind wir hier ggf. schon im Gewohnheitsrecht?

Hallo,

da Du die Begrifflichkeit nicht sauber verwendest, nehme ich mal an, daß es um die Vergütung für geleistete Mehrarbeit und/oder die Zuschläge geht.
Es wäre schön, wenn Du das noch mal präzisieren könntest. Dann könnte man sich auch Gedanken darüber machen, ob hier evtl. eine „betriebliche Übung“ entstanden ist.

Grundsätzlich wundere ich mich schon, daß es noch einen geltenden TV geben soll, der in den Rahmenbedingungen zwischen Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern differenziert. Sollte das tatsächlich der Fall sein, wäre das grundsätzlich rechtsunwirksam und für die Beschäftigten insgesamt würde im Zweifelsfall die günstigere Regelung gelten.
Über welchen TV reden wir denn überhaupt ?

Gibt es denn im Betrieb eigentlich einen BR? Falls ja, was sagt der denn dazu?

&Tschüß
Wolfgang

Es geht konkret um den Rahmentarifvertrag der Industrie der Steine und Erden im Lande Hessen vom 27. April 2005. Im Rahmentarifvertrag soll in § 7 Abschnitt IV Ziffer 1 angegeben sein, dass für gewerbliche Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung sich aus einer Durchschnittsvergütung der letzten 65 Tage ergibt. In der Lohnabrechnung wurden dabei Überstunden als sogenannte Spitze ausgewiesen.
Diese Regelung wurde so auch auf die Angestellten übertragen. Diese Praxis - die Anwendung auch auf die Angestellten - wurde bis 2019 so auch vom Unternehmen stillschweigend von 2005 an praktiziert. Nun teilt das Unternehmen mit, dass man dies rückwirkend vom 1.1.2019 nicht mehr praktizieren werde. D. h. die Angestellten bekommen die Urlaubsspitze nicht mehr bezahlt.

Ist dies rechtens?

  1. Ist durch die vielen Jahren der Praxis eine betriebliche Übung entstanden?
  2. Kann hier zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten unterschieden werden?

Geht es wirklich um alle Angestellten oder um die außertariflichen Angestellten?

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Es geht um alle Angestellten.