Hallo allerseits,
ich habe eine Frage.
In einem Mietvertrag steht
a) Die Nebenkosten wie:
…
…
Antennen- und Kabelfernsehgebühr [x]
…
…
werden monatlich als Abschlagszahlung berechnet mit x = *** Euro
Soweit so gut. Eingezogen, Fernseher an die Dose geklemmt, läuft! Man kann also per Kabel schauen.
Kurze Zeit später folgt eine Aufforderung einen Vertrag mit dem Kabelfernsehbetreiber zu schließen, da sonst der Kabelanschluss gesperrt würde. Ist eine solche Vorgehensweise erlaubt?
Aber ist o.g. Punkt nicht bereits die (auf die Mieter umgelegte) Gebühr für den Betrieb der Verteileranlage und den Gemeinschaftsanschluss?
Dürfen die den Anschluss sperren und den Mieter damit „nötigen“ einen Einzelvertrag abzuschließen (wenn er Fernsehen schauen möchte)? Was genau ist dann der o.g. Punkt?
(Eine SAT-Schüssel darf nicht angebracht werden, DVB-T fällt auch weg)