Abschaltung Kabelfernsehen trotz Kabelgebühren

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage.

In einem Mietvertrag steht

a) Die Nebenkosten wie:


Antennen- und Kabelfernsehgebühr [x]

werden monatlich als Abschlagszahlung berechnet mit x = *** Euro

Soweit so gut. Eingezogen, Fernseher an die Dose geklemmt, läuft! Man kann also per Kabel schauen.

Kurze Zeit später folgt eine Aufforderung einen Vertrag mit dem Kabelfernsehbetreiber zu schließen, da sonst der Kabelanschluss gesperrt würde. Ist eine solche Vorgehensweise erlaubt?

Aber ist o.g. Punkt nicht bereits die (auf die Mieter umgelegte) Gebühr für den Betrieb der Verteileranlage und den Gemeinschaftsanschluss?

Dürfen die den Anschluss sperren und den Mieter damit „nötigen“ einen Einzelvertrag abzuschließen (wenn er Fernsehen schauen möchte)? Was genau ist dann der o.g. Punkt?

(Eine SAT-Schüssel darf nicht angebracht werden, DVB-T fällt auch weg)

Hallo,

In einem Mietvertrag steht

a) Die Nebenkosten wie:


Antennen- und Kabelfernsehgebühr [x]

werden monatlich als Abschlagszahlung berechnet mit x = ***
Euro

Soweit so gut. Eingezogen, Fernseher an die Dose geklemmt,
läuft! Man kann also per Kabel schauen.

Kurze Zeit später folgt eine Aufforderung einen Vertrag mit
dem Kabelfernsehbetreiber zu schließen, da sonst der
Kabelanschluss gesperrt würde. Ist eine solche Vorgehensweise
erlaubt?

***Die Kabelgesellschaft hat entweder einen Vertrag mit dem Hauseigentümer/Verwaltung oder mit den einzelnen Mietern.

***Wenn die Kabelgesellschaft keinen Vertrag mit dem Eigentümer/Hausverwaltung hat, muss der Mieter sich bei der Kabelgesellschaft anmelden ( Nichtanmeldung ist Straftat !)oder beim Hauseigentümer/Verwalter sich den Nachweis erbringen lassen, dass Eigentümer oder Verwalter tatsächlich mit der Kabelgesellschaft einen Vertrag hat und diesen auch bezahlt.
Die Vorgehensweise der Kabelgesellschaft, nämlich zu sperren, ist rechtsmäßig, wenn die Wohnung nicht angemeldet ist.

si

Aber ist o.g. Punkt nicht bereits die (auf die Mieter
umgelegte) Gebühr für den Betrieb der Verteileranlage und den
Gemeinschaftsanschluss?

Dürfen die den Anschluss sperren und den Mieter damit
„nötigen“ einen Einzelvertrag abzuschließen (wenn er Fernsehen
schauen möchte)? Was genau ist dann der o.g. Punkt?

(Eine SAT-Schüssel darf nicht angebracht werden, DVB-T fällt
auch weg)

Hallo,

Die Kabelgesellschaft hat entweder einen Vertrag mit dem Hauseigentümer/Verwaltung oder mit den einzelnen Mietern.

In diesem Fall wohl eher mit dem Vermieter,der die Kosten in der Miete umlegt.

Kurze Zeit später folgt eine Aufforderung einen Vertrag mit
dem Kabelfernsehbetreiber zu schließen, da sonst der
Kabelanschluss gesperrt würde.

Von wem kommt diese denn,vom Vermieter oder vom Betreiber?
Wenn vom Betreiber sollte man sich mit dem Vermieter auseinandersetzen,wenn die Kabelnutzungsgebühren komplett auf die Miete umgelegt wird.

Wenn die Kabelgesellschaft keinen Vertrag mit dem Eigentümer/Hausverwaltung hat, muss der Mieter sich bei der Kabelgesellschaft anmelden ( Nichtanmeldung ist Straftat !

Er muss nicht,er kann wenn er dann Kabelfernsehen nutzen möchte
und seit wann ist es eine Straftat sich nicht anzumelden?

Wenn der Mieter kein „Kabelfernsehen“ möchte,steht es dem Kabelanbieter frei den Anschluß für das Kabelfernsehen zu sperren.

In wie weit der Vermieter,Kosten für die Bereitstellung eines Antennen- und Kabelanschluß verlangen kann entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit dem Vermieter (und wenn nicht dort über einen Fachanwalt)sollte dieser Punkt aber zu klären sein.

LG Bollfried

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