Hallo,
ein offenbar neues Mitglied, das die Spielregeln hier nicht richtig verstanden hat, hatte eine Anfrage mit der o. a. Überschrift gestellt. Sie wurde gelöscht, weil sie nicht regelkonform war.
Ich habe sie nachstehend so formuliert, dass sie hier passt. Und anschließend gebe ich die Antwort drauf, die ich gegeben hatte und die mitgelöscht worden ist.
Ich erinnere mich nicht, wie der Fragende hieß. Falls jemand es weiß, ist er vielleicht so nett, und macht ihn auf diesen neuen Beitrag aufmerksam. Oder der Moderator ist so nett, das zu tun, da er den Fragesteller ja in seinen Unterlagen einsehen kann.
Grüße
Carsten
Frage:
Angenommen, jemand verliebt sich in eine Ausländerin und sie wird schwanger. Erst danach gesteht Sie ihm, dass sie illegal hier ist. Wird sie, wenn das rauskommt, abgeschoben?
Hallo,
wenn der Jemand sie heiratet, bekommt sie Aufenthaltsrecht. Nach einiger Zeit wird geprüft, ob sie wirklich (noch) zusammenleben. Wenn ja, bekommt sie unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Die Frage ist aber wohl, ob er sie nach so kurzer Zeit schon heiraten will.
Falls er die aber heiraten will: Was ich nicht weiß, aber vermute, ist: Wenn sie illegal hier ist, werden sie hier nicht heiraten können, sie müssten dafür das Heimatland der Frau, oder, falls das nicht geht, in ein toleranteres Drittland, das könnte z. B. Dänemark sein.
Heiraten sie nicht, und es kommt raus, dass sie illegal ist, wird sie abgeschoben - es ei denn, es gibt einen Hinderungsgrund. Vielleicht, das ist aber auch nur eine Vermutung, könnte die deutsche Staatsbürgerschaft ihres Kindes (das ja zunächst zwei Staatsbürgerschaften bekommt) ein Hindernisgrund sein, weil es inhuman wäre, Mutter und Kind zu trennen und das Kind ja Aufenthaltsrecht hat.
Zum Schluss vermute ich noch, dass man all das im Ausländeramt erfragen könnte. Nur sollte wirklich ein Freund des Jemand hingehen und allgemein fragen, damit man die Frau nicht gleich festnimmt.
Grüße
Carsten