Hallo,
wenn ein Ausländer(Nicht-EU-Bürger) in Deutschland eine Straftat begeht, kann er die Haft in Deutschland verbüßen, (müsste der Normalfall sein) oder er wird sofern die Straftat einen bestimmten Tatbestand im Aufenthaltsgesetz erfüllt, z.B.wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, abgeschoben. Ist das bis hierher korrekt? Ist diese Abschiebung dann eine Art Auslieferung und dem Ausländer wird in seinem Heimatsaat der Prozess gemacht, oder wird er in seinem Heimatstaat einfach den Behörden übergeben und diese können dann mit ihm sozusagen machen was sie wollen, also auch sofort freilassen?
Abgeschoben kann ein Ausländer doch auch dann werden, wenn er sich strafrechtlich nichts zu Schulden hat lassen kommen, sondern allein auch auf Grund der Tatsache, dass er nicht im Besitz der nötigen Aufenthaltspapiere ist. Das heißt, nicht alle abgeschobenen Ausländer müssen vorher in Deutschland eine Straftat begonnen haben um abgeschoben zu werden? Für EU-Bürger müsste es dann nochmals andere Bestimmungen geben, oder?
Vielen Dank
Martin Unterholzner