Abschiedsbrief vor Gericht

Hallo!
Ich habe eine Frage vorwiegend an alle Praktiker (also Richter, Staats- Rechtsanwälte), die sich evtl. hier tummeln.

Wenn ein Mensch Suizid begeht und in seinem Abschiesbrief sehr glaubhaft über Verbrechen berichtet, die zuvor geschehen sind, kann dann ein solcher Brief einer Aussage eines lebenden Zeugens vor Gericht gleichgestellt werden?
Könnte ein solcher Abschiedsbrief (anhand eines Gutachtens zweifelsfrei dem Selbstmörder zuordbar) alleine schon dazu führen, dass ein Mensch angeklagt und verurteilt wird?
Danke!
Julia

Hi,

ich bin zwar kein Richter oder so, aber ein mit allen Wassern gewaschener krummer Hund und kann dir deswegen auch Auskunft geben:

so ein Brief kann ein INDIZ sein, aber ohne weiter Indizien oder Beweise wird er nicht ausreichen für eine Verurteilung, denn:

es wäre möglich, das der Selbstmörder einen Groll gegen den Belasteten hegte und ihn im Sterben noch etwas „heimzahlen“ wollte oder, oder, oder…

Da die Glaubwürdigkeit des Selbstmörders nicht durch eine persönliche Befragung überprüft werden kann bleibt der Wert so eines Abschiedsbriefes als Beweisstück gering, es kann nur als ein zusätzliches Indiz im Rahmen einer Indizienkette gewertet werden.

Gruß, Yoyi

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Hallo Julia,

das Strafrecht kennt für die zur Verurteilung notwendige Überzeugung des Gerichts den so genannten Strengbeweis, der nach guter alter Rep.-Merkformel durch die hinter dem Begriff SAGUZ steckenden Beweismittel zu führen ist. S=Sachverständiger (Dr. X nimmt zur Alkoholisierung Stellung), A=Augenschein (Gericht schaut sich z.B. Tatwaffe an), G=Geständnis (Angeklagter gesteht), U=Urkunde (Zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmtes Dokument, dass den Aussteller erkennen lässt) und Z=Zeugen (Oma Müller erzählt, was sie gesehen hat).

So ein Abschiedsbrief könnte also als Urkunde im Rahmen des Strengbeweises zu sehen sein, da er zumindest mal ein Dokument mit Unterschrift ist. Jetzt habe ich den Kommentar nicht auf dem privaten Schreibtisch stehen und müsste mal in der Kanzlei nächste Woche nachsehen (mache Strafrecht eher nebenbei) denke mir aber mal, dass man bei der Geschichte „zum Beweis im Rechtsverkehr“ den Einzelfall sehr genau prüfen müsste. Wird eine Tat dort detailliert beschrieben, gerade um eine Strafverfolgung zu erreichen, dann könnte man vermutlich zum Urkundsbegriff kommen und Details, die nur in diesem Schreiben zu finden sind und die anders nicht widerlegt werden, gelten lassen.

Würde aber nur allgemein behauptet, dass eine bestimmte Straftat begangen worden ist, dann würde dies zwar ausreichen, ein Ermittlungsverfahren auszulösen, nicht jedoch alleine zu einer Verurteilung führen.

Gruß vom Wiz

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Hi,

ich denke allerdings daß ein solcher Brief, wenn er denn glaubwürdig erscheint, also nicht von vorneherein den Eindruck erweckt in wirrem Zustand geschrieben worden zu sein und absurde Vorwürfe zu enthalten, dazu reichen kann ein Ermittlungsverfahren auszulösen.

Die Staatsanwaltschaft würde wohl versuchen weitere Dinge zu finden, die die Behauptungen des Briefes untermauern.

Gruß,

MecFleih

Hi,

nochmal zum Thema Urkunde, das Problem bei der Bewertung wird zum großen Teil darin liegen, die Gemütsverfassung des suizidalen Verfassers zu ergründen. Kaum einen Richter wirst du finden, SAGUZ hin oder her, der den auch urkundlich verbrieften Aussagen eines Menschen in der Vorbereitung seines Suizids großen Wert beimisst. Nicht OB es ein Beweismittel sein kann ist die entscheidende Frage, sondern welchen Wert es hat. Es wird regelmässig zu unterstellen sein, daß sich der Selbstmörder in einer psychischen Krise befunden hat und seine Steuerungs- und Urteilsfähigkeit deswegen vermindert war. Zudem wird der Problematik Rechnung zu tragen sein, dass ein Selbstmörder ohne Angst vor Strafe und Sanktionen Lügen kann, um eventuell z.B. Rache zu nehmen oder was auch immer.

Gruß

Yoyi

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Hallo,

sorry, aber das ist ja wohl der größte Blödsinn, den ich hier seit langer Zeit gelesen habe. Gemütsverfassung hin oder her, wenn in einem solchen Brief eine Straftat in einer Art und Weise beschrieben wird, dass es sich eben nicht nur um Mutmaßungen oder wilde Beschuldigungen handelt, sondern dass ganz konkret eine Tat so beschrieben wird, dass dies nachvollziehbar ist, dann wird man dem nachgehen. Man kann psychisch noch so angeschlagen sein, aber dies ändert doch nichts an der Tatsache, dass objektiv berichtete Tatsachen nun mal Bestand haben. Wenn jemand also so, wie es nur ein Tatzeuge kann, ein Verbrechen schildert (also z.B. einen modus vivendi beschriebt, der zu den bekannten Tatspuren passt, oder ein Motiv erstmals offenbart, dass dann nachvollziehbar ist, Hinweise auf eine Tatwaffe liefert, ein Beuteversteck nennt, …) dann wird sich zunächst einmal niemand dafür interessieren, dass derjenige, der dies berichtet hat, zu dem Zeitpunkt „neben dem Gleis“ stand.

Fraglich ist einzig und alleine die Geschichte, ob ein solches Schirftstück eben auch als Strengbeweis gelten kann und damit eine Verurteilung nicht nur wegen Nebentatsachen erfolgen würde (Was nicht zulässig wäre), oder eben eine zulässige Verurteilung wegen durch Strengbeweis geführtem Nachweis der erheblichen Tatsachen.

Rein praktisch sind diese Konstuktionen eher unwahrscheinlich, da ein solches Schreiben eher verschiedene Ansatzpunkte liefern wird, die dann zu weiteren Beweismitteln führen, die der Strengbeweisanforderung auf jeden Fall entsprechen (Hinweis auf Beuteversteck führt zur Beute und Tatwerkzeugen mit Fingerabdrücken des Täters). Aber wenn es hart auf hart kommen sollte, und eben sonst keine Beweismittel für einen Strengbeweis aufgefunden werden, alleine aber aus dem Schreiben, ein nicht anders denkbarer Tatverlauf und ein nicht anders denkbares Motiv, … sich ergeben, würde man hier sehr genau analysieren müssen.

Gruß vom Wiz

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mal Bestand haben. Wenn jemand also so, wie es nur ein
Tatzeuge kann, ein Verbrechen schildert (also z.B. einen modus
vivendi beschriebt, der zu den bekannten Tatspuren passt, oder
ein Motiv erstmals offenbart, dass dann nachvollziehbar ist,
Hinweise auf eine Tatwaffe liefert, ein Beuteversteck nennt,
…) dann wird sich zunächst einmal niemand dafür
interessieren, dass derjenige, der dies berichtet hat, zu dem
Zeitpunkt „neben dem Gleis“ stand.

Hallo Wizfigur,

Danke, das du mich bestätigst. Nur wenn es weitere Indizien oder Beweise gibt. Sollte das Schreiben die Ermittler dazu führen, um so besser. NUR solch ein Dokument, auch wenn es den Satz enthält „Ich schwöre, ich hab gesehen und gehört wie der WIZ den Yoyi ermordet hat!“, wird nicht reichen. Selbst wenn Yoyi vermisst ist und es keinen Beweis gibt dass er noch lebt. OK?

Gruß Yoyi

PS: 1. LESEN, 2. DAS GELESENE ÜBERDENKEN! und erst 3. rumpoltern und andere der Ahnungslosigkeit bezichtigen, ok, Bürschlein???

PS: 1. LESEN, 2. DAS GELESENE ÜBERDENKEN! und erst 3.
rumpoltern und andere der Ahnungslosigkeit bezichtigen, ok,
Bürschlein???

Ach Jungchen, wie sagte mein alter GK-Lehrer damals:„Wir sind eine pluralistische Gesellschaft, und wenn sich hier eine Mehrheit findet, die für die Einrichtung eines Sandkastens stimmt, werden wir auch den bauen“. In dem Sinne!

Gruß vom Wiz (der zwar nur eine einstellige Semesterzahl anbieten kann, dafür aber zwei juristische Staatsexamina und eine schon etwas ältere Anwaltszulassung)

Hallo!

Also da es grundsätzlich keine fixen Beweisregeln gibt, kann man wohl nicht sagen, dass eine solche Urkunde alleine keinesfalls zu einer Verurteilung führen kann. Was unwahrscheinlich ist, ist nicht unmöglich.

Ich meine du könntest Wiz schon glauben, dass er Recht hat, immerhin ist er der Jurist und nicht du. Die Bezeichnung „Wizfigur“ ist hier reichlich unangebracht.

Gruß
Tom

‚immerhin ist er der Jurist, glaub ihm‘

Ich meine du könntest Wiz schon glauben, dass er Recht hat,
immerhin ist er der Jurist

Hi,

vor einiger Zeit war ich vor Gericht, als Zeuge. Es ging um eine Scheckunterschlagung. Der Mitarbeiter hatte einen Scheck unterschlagen und auf seinem privaten Konto eingereicht. Sein Anwalt (Volljurist!) entblödete sich nicht, vor versammeltem Gericht, gegnerischen Anwalt, Zeugen sowie einem Nichtsesshaften, der sich im Zuschauerraum aufwärmte, zu behaupten

„Den Scheck kann mein Mandant nicht eingereicht haben, denn sein Name stand ja nicht darauf!“

Unstrittigerweise handelte es sich jedoch um keinen Orderscheck.

Vom Richter belehrt (schonmal peinlich) polterte er aber los:

„Also ich bekomme von meiner Bank auch immer die Schecks zurück wenn ich meinen Namen nicht draufschreibe!“

Soviel zu Anwälten und deren Kompetenz. Jeder, der etwas Gerichtserfahrung hat, wird sicher vergleichbare Anektoden beitragen können, ich hab schon etliches erlebt und noch mehr gehört.

Gruß

Yoyi

Hallo!

Erstens passieren jedem Fehler und zweitens gibt es inkompetente Anwälte (wie bei allen anderen Berufen das auch der Fall ist).

Aus der Inkompetenz eines Anwalts (die hier ohnehin nicht vorliegt) lässt sich aber deine Kompetenz logisch nicht ableiten.

Gruß
Tom

Hi,

es gibt Lehrbuchwissen „SAGUZ“ „Strengbeweis“ und Kompetenz. Beides fällt auseinander, deswegen werden Studienabsolventen auch meist erstmal irgendwo hingesteckt, wo sie keinen grösseren Schaden anricheten können.

Naja, und bei Juristen ist halt so, wers zu nichts bringt, zu cshlecht für Verwaltungslaufbahn, Richteramt oder Staatsanwalt, Mitarbeiter und später Partner in einer angesehen Kanzlei, der muß halt se4lbst das Schild Rechtsanwalt an der Fassade seines Hauses anschrauben.
lol

egal

yoyi

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Hallo!

Na ja zum Abschluss gebe ich zu, dass es mich manchmal wundert, wie leicht man im Vergleich zu Österreich in Deutschland Anwalt werden kann (wobei zwei Staatsexamina auch nicht ganz ohne sind).

Trotzdem bist zu deswegen noch nicht kompetenter und Wiz hat einfach recht.

Gruß
Tom