Abschläge bei der Rente

Hallo,

Es gibt ja die Möglichkeit, schon vor erreichen des Rentenalters in Rente zu gehen, wenn man dafür Abschläge von 0.3% in Kauf nimmt.

Das Rentenalter wird ja künftig bei 67 Jahren liegen, wenn man nicht vorher schon 45 Beitragsjahre hat.

Was ist dann mit den Abschlägen?

Beispiel:

Ein AN hat mit 65 bereits mehr als 45 Beitragsjahre und möchte sechs Monate vor dem 65. in Rente gehen. Wie hoch sind dann die Abschläge?

6 X 0.3 = 1.8% oder wird dann vom 67. Lebensjahr gerechnet, also 30 X 0.3 = 9%?

Gruß Rainer

Hallo,

Hallo,

Beispiel:

Ein AN hat mit 65 bereits mehr als 45 Beitragsjahre und möchte
sechs Monate vor dem 65. in Rente gehen. Wie hoch sind dann
die Abschläge?

6 X 0.3 = 1.8% oder wird dann vom 67. Lebensjahr gerechnet,
also 30 X 0.3 = 9%?

Äußerst interessante Frage. Ich mal versucht mich mit den Vorschriften zu beschäftigen. Die genannten 45 Jahre gelten nur für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Nur diese können dann mit 65 statt mit 67 in Rente gehen. Es handelt sich um eine spezifische und eigene Altersrente (§ 38 SGB VI). Für alle anderen Altersrenten - und nur diese kommen für eine vorzeitige Inanspruchnahme in Frage - gibt es keine solche Regelung bzw. ich konnte keine finden.

D.h. die Anhebung auf 67 gilt. Für das Absenken auf 65 bei 45 Jahren mit Beitragszeiten gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Regelung. Die Folge ist, dass bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme vom 67. Lebensjahr ausgegangen wird; in Deinem Beispiel beträgt der Abschlag also 9 %.

„An seiner Stelle“ würde ich dann lieber noch ein halbes Jahr warten. :wink:

Diesmal möchte ich betonen: Das habe ich mir aus den Gesetzesvorschriften „zusammen geklaubt“; die Angabe erfolgt also explizit ohne Gewähr. Ich denke aber, dass ich richtig liege, da ich wirklich keine diesbezügliche Regelung für Altersrenten mit Bezugsmöglichkeit vor 65 finden konnte.

Gruß Rainer

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

danke! Schade, ich hatte gehofft, das würde Jemand genauer wissen, so exotisch ist das ja nicht.

Die genannten 45 Jahre gelten
nur für die „Altersrente für besonders langjährig
Versicherte“.

das klingt für mich immer nach ‚Ausnahme‘.

Praktisch ist das Jeder, der nach der Schule einen Beruf erlernt hat und nur wenig Arbeitslos war. Das könnte die Mehrheit der gesetzlich Versicherten sein.

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

zur ersten Übersicht, würde ich dir empfehlen, den Rentenbeginnrechner der Dt. Rentenversicherung zu konsultieren.
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner node.html nnn=true)
Da gibt es die Möglichkeiten für langjährige und besonders langjährige Versicherte den Rentenbeginn abzufragen.
Die zweite Möglichkeit ist und die würde ich dir besonders ans Herz legen: direkt mit seinen Unterlagen zu den örtlichen Stellen der Dt. Rentenversicherung zu gehen (evtl. vorher einen Termin ausmachen) und seine Probleme dort vorzutragen. Aus eigenem Erleben weiss ich: „Da werden Sie sehr gut geholfen“.

Viel Erfolg
Bernd

Hallo Robert,

danke! Schade, ich hatte gehofft, das würde Jemand genauer
wissen, so exotisch ist das ja nicht.

Hallo Rainer,

es ist wohl exotisch dahingehend, dass solche Anfragen bisher nicht erfolgten. :-o Ich habe mich mal umgehört, dort waren viele über diese Frage einigermaßen überrascht.

Aber ich habe mich schlau gemacht. Lassen wir mal die ganzen Übergangsregelungen weg und beschäftigen uns ausschl. mit Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind (Bei den Übergangsregelungen wird’s teilweise richtig komplex, aber vorweg: Auch hier wird eine Altersgrenze von größer 65 nicht auf 65 für die Ermittlung von Abschlägen bei Vorliegen von 45 Jahren abgesenkt.).

Für diesen Personenkreis kommen nur noch die Regelaltersrente (67. Lebensjahr), Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (62. Lebensjahr), Altersrente für schwerbehinderte Menschen (65. Lebensjahr, vorzeitiger Bezug mit Abschlag ab 62. Lebensjahr möglich), Altersrente für langjährig Versicherte (67. Lbenesjahr, vorzeitiger Bezug mit Abschlag ab 63. Lebensjahr möglich) und Altersrente für besonders langjährig Versicherte (65. Lebensjahr mit Wartezeiterfüllung von 45 Jahren) in Betracht.

Für den von Dir skizzierten Fall kommt eigentlich nur die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht. Und hier ist es tatsächlich so, dass die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren hier ohne Belang ist. Wenn also jemand 45 Jahre hat und mit 63 in Rente geht, berechnen sich die Abschläge ausgehend vom 67. Lebensjahr. Eine Absenkung für die Ermittlung der Abschläge auf das 65. Lebensjahr wegen 45 Jahre erfolgt nicht. Es gibt - wie ich schon geschrieben habe - hierfür keine gesetzliche Regelung.

Was in einem Rechtsstreit die Sozialrichter zu einer solchen Regelung sagen - oder wahrscheinlich eher die Verfassungsrichter -, das lasse ich mal dahingestellt.

Die genannten 45 Jahre gelten
nur für die „Altersrente für besonders langjährig
Versicherte“.

das klingt für mich immer nach ‚Ausnahme‘.

Für mich eigentlich nicht, sondern ich finde den Satz recht eindeutig. :smile: Ist aber unerheblich, ist nämlich so.

Praktisch ist das Jeder, der nach der Schule einen Beruf
erlernt hat und nur wenig Arbeitslos war. Das könnte die
Mehrheit der gesetzlich Versicherten sein.

Sorry, aber der Meinung bin ich nicht. Das Problem ist, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit und Schulbesuch - wie Du richtig sagst - nicht zählen! Und solche Zeiten liegen - leider bzgl. Arbeitslosigkeit - bei mehr als genug Leuten vor. Für Studierende kommt diese Rente so gut wie gar nicht in Betracht, da müssten sie bereits mit 20 aufgehört haben zu studieren, sonst kommen sie bis 65 nicht auf 45 Jahre. Auch Leute, die z.B. mit 19 nach dem Abitur angefangen haben zu arbeiten, sich aber dann schulisch - ohne Beschäftigung - weitergebildet haben, werden diese Rente schwerlich in Anspruch nehmen können. Ich denke, der Personenkreis, für den diese Rente in Betracht kommt, liegt unter 50 % der gesetzlich Versicherten.

Dies sind aber nur Mutmaßungen, da wird man im Laufe der Jahre mal sehen müssen, wie sich diese Rente entwickelt.

Ich hoffe, ich konnte nun doch noch ein wenig zur Aufklärung beitragen. :smile:

Gruß Rainer

Gruß,
Robert

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Hallo Robert,

Ich denke, der Personenkreis, für den
diese Rente in Betracht kommt, liegt unter 50 % der gesetzlich
Versicherten.

das kann sein. Abiturienten sind in Deutschland zwar nicht in der Mehrheit, aber arbeitslose Hauptschüler sind keine Seltenheit. Auch wenn das ‚nur‘ 30% sind, ist das immer noch eine erheblich große Zahl Leute.

Ich hoffe, ich konnte nun doch noch ein wenig zur Aufklärung
beitragen. :smile:

Ja, danke, sehr! Ich habe das genau so befürchtet, aber nicht so recht daran geglaubt. Ich habe aber nichts dazu gefunden, deshalb habe ich gefragt.

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Gruß Rainer