Als ich vor etwa einem Jahr in die Wohnung gezogen bin, habe ich einige Sachen von meiner Vormieterin übernommen, den Kühlschrank, Esstisch, Regale und einiges mehr.
Und jetzt läuft mein Mietverhältnis aus und der Vermieter labert was davon, dass Eigentum vom Vormieter nach sechs Monaten in seinen Besituz übergehe.
Dass der Kühlschrank alleine 240 Euro gekostet hat, scheint ihm egal zu sein!
Wenn ein Vermieter offene Forderungen an einen Mieter hat, hat er ein Pfandrecht auf Einrichtungsgegenstände. Das hätte er aber gleich geltend machen müssen.
Nicht ganz, aber fast und zwar wenn es sich um Einbauten handelt die Fest mit dem Gebäude verbunden sind. BGB § 552, allerdings trifft das auf einen Kühlschrank sicherlich nicht zu.
ne ist schon richtig, es geht in den § darum, dass der Vermieter die Mitnahme / Wegnahme von Gegenständen untersagen kann und so der Gegenstand in das Eigentum des Vermieters übergeht. So wie er es gerade beim Kühlschrank versucht.
Ich verstehe das immer noch nicht. Im https://dejure.org/gesetze/BGB/539.html
geht es darum, dass der Mieter das Recht hat, was zu nehmen. Kennst du eine ausführlichere Beschreibung des Vorgangs bei festen Einbauten?
Gruß
damals
Klar, die Wohnungseinrichtung darf der Mieter mitnehmen, oder aber er hat breitere Türen einbauen lassen, damit er z.B. mit den Rollstuhl / Rollator leichter Durchkommt, oder hat einen Kamin sich eingebaut. Diesn darf er Mitnehmen. Nun greifen aber diese Einbauten in das Gebäude ein, Mauerarbeiten Sturz, Rauchabzug. Dann kann der Vermieter bestimmen, dass diese umbauten so bleiben, muss aber Ersatz dazu leisten.