Bei vorzeitigem Rentenbeginn wird eine 1/3-Rente in Anspruch genommen. Der Abschlag beträgt 18%. Die restlichen 2/3 der Rente werden dann nach zwei Jahren beantragt. Beträgt der Abschlag dann auch 18% oder vermindert sich der Abschlag um jeweils 0,3% monatlich?