Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Die WEG hat zwei Eigentümer. Die WEG muss der Stadtwerke einen monatlichen Abschlag für die Heizung (Strom inkl. Treppenhaus, Gas und Wasser) bezahlen. Da der Anteil an die Jahresabrechnung recht weit auseinander ist, möchte ich mein Anteil an den Abschlag prozentual an die Jahresabrechnung des Vorjahres festlegen. Ist dies rechtlich ok?
Hi,
warum sollte dies nicht der Fall sein???
So lange wie sich die Stadtwerke darauf einlasen und du dann Geld hast, wenn du einen größeren Betrag nachzahlen mußt???
Grüße
Thomas