Folgendes:
Ich wohne im Raum Neuss - Grevenbroich.
Beim Einzug in meine Wohnung im September 2011 fiel ich in die Strom Grundversorgung beim RWE. Meine Vormieterin hat nur drei Monate hier gewohnt und welchen Stromanbieter sie hatte weiß ich nicht.
Ich hatte zunächst dort noch einen Wasserschaden, welcher behoben wurde aber die Nutzung von diversen Trockengeräten notwendig machte.
Das Geld dafür hat mein Vermieter bezahlt, bzw ich habe ihn dann nach Absprache mit dem RWE in Raten abgezahlt.
Ich habe dem RWE mitgeteilt, wie diese hohe Stromrechnung zustande kam, allerdings keine schriftlichen Nachweise darüber erbracht.
Nun wollen die vom RWE mir eine hohe monatliche Abschlagssumme aufbrummen, die ich nicht bereit bin zu zahlen, natürlich zahle ich eine gewisse Abschlagssumme, welche aber deutlich geringer ist als die vom RWE erwünschte.
Seit Dezember 2011 hat sich mein monatlicher Stromverbrauch (logischerweise) extrem verringert.
Nun meine Frage da ich verschiedene Sachen gehört habe:
Bin ich dazu verpflichtet nachzuweisen, das durch die Beseitigung des Wasserschadens ein kurzfristig hoher Stromverbrauch zustande kam oder reicht es nicht, dass ich die Rechnung darüber bezahle (bezahlt habe)?
Dürfen Stromanbieter daraufhin oder überhaupt eine Abschlagssumme bestimmen, sogar Anmahnen, wenn meine Abschlagssumme geringer ist (und ich denke, dass sie unter meinen normal herrschenden Bedingungen durchaus ausreichend ist)als von Ihnen veranschlagt?
Für schnelle, aussagekräftige Antworten bin ich sehr dankbar.