Hallo,
mich beschäftigt zur Zeit folgende, fiktive Frage.
Mietobjekt: Zimmer in einer Wohngemeinschaft, in der noch 2 weitere Personen leben. Wohnung hat vollständige Einrichtung, das zu vermietende Zimmer ist leer, bis auf eine fest installierten Arbeitsplatte mit Regal (dient als Schreibtisch).
Personen:
Vormieter - wohnt in den zu vermietenden Zimmern
Nachmieter - zieht demnächst in die zu vermietenden Zimmer
Vermieter - ihm gehört die Wohnung
Situation:
Vormieter und Nachmieter trafen sich, man besichtigte die Wohnung und sprach über alles was wichtig war. Anschliessend war man sich einig, und der Vormieter teilte dem Vermieter die Kontaktdaten zum potentiellen Nachmieter mit.
Vermieter meldete sich bei Nachmieter, man machte einen Termin für ein Treffen/Gespräch aus.
Kurz vor diesem Gespräch meldete sich der Vormieter, und verlangt nun eine Abschlagszahlung von 150Euro für Einrichtung der Wohnung (unter anderen Küche), andernfalls werde er einen anderen Nachmieter vorziehen.
Das Treffen mit dem Vermieter findet statt, bei dem der Vermieter versichert, das die Wohnungseinrichtung, explizit Küche zur Wohnung gehört, und es keine Abschlagszahlung oder ähnliches geben wird, da er diese auch nie verlangt hat. Die betreffenden Sachen sind von ihm und der Mietgemeinschaft zu Verfügung gestellt. Einzig Schreibtisch mit Regal sind von einem Vormieter zurückgelassen worden.
Aus Gesprächen mit Vermieter und Vormieter wird deutlich, das die verlangte Abschlagszahlung pauschal von Mieter zu Mieter weitergegeben wurde, jeder Vormieter holte sich so „seine“ 150Euro vom Nachmieter wieder.
Beim Treffen unterzeichnen Nachmieter und Vermieter den Mietvertrag, der Vormieter ist mit Einzugstermin und Ablauf vollkommen einverstanden, rät dem Nachmieter, sich auf jegliche Abschlagszahlungen nicht einzulassen, da die Wohnungseinrichtung zur Mietsache gehört.
Der Vormieter droht nun bei Nichtzahlung, einen anderen Nachmieter vorzuziehen (obwohl die Mietvereinbarung schon von Vormieter und Nachmieter getroffen wurde).
Fragen:
- Kann der Vormieter die zwischen Nachmieter und Vermieter getroffene Mietvereinbarung beeinflussen?
- Welche Möglichkeiten hat der Vormieter, um an „seine“ 150Euro zu kommen?
danke.
