müssten bei einer Jahresschlussrechnung für Stromkosten 12 Abschlagszahlungen berücksichtigt werden?
Wenn in einer Jahresendabrechnung folgendes stehen würde:
„Für den zurückliegenden Abrechnungszeitraum vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011 informieren wir Sie…“
dann würde man doch davon ausgehen, dass in der Rechnung für den angegebenen Zeitraum 12 Abschlagszahlungen berücksichtigt werden - oder nicht?
heute ist der 28.11.2011
zu zahlender Gesamtbetrag für 2011: 1250€
bereits geleistete Zahlungen: 11*100€=1100€
Bitte zahlen sie bis zum 05.12.2011 den Restbetrag von 150€.
Diese 150€ bestehen somit aus der Abschlagzahlung für Dezember von 100€ + eine Nachzahlung von 50€.
Ich persönlich kriege jedes mal wieder große Augen wenn ich die vermeintlich große Schlusszahlung sehe, aber wenn ich mich daran erinnere, dass diese die Abschlagzahlung für Dezember beinhaltet ist die Nachzahlung selbst schon viel weniger.
Also hat sich Dein theoretisches Problem bereits jetzt in Luft aufgelöst?
Hallo,
nein, nicht automatisch.
Es gibt ganz unterschiedliche Verteilungen für die Abschlagszahlungen.
Normalerweise werden alle Abschlagzahlungen berücksichtigt, die in dem genannten Zeitraum geleistet wurde, dies müssen aber nicht 12 sein.
Bei uns z.B. gibt es:
2 Abschlagszahlungen bei Hausmüll
11 bei Strom
12 bei Wasser
Beim Strom ist dann z.B. quasi die „12. Zahlung“ immer die Differenz, die sich aus den Abschlägen und dem tatsächlichen Verbrauch ergibt.