Abschlagzahlung f. Erdgas zu hoch

Hallo zusammen,

vor kurzem haben wir unsere Erdgasabrechnung bekommen und uns zuerst über eine Erstattung gefreut.

Seltsamerweise will die liefernde Firma nun den Betrag für die übliche 2-monatige Abschlagszahlung um über 70 % anheben (von 77 auf 134 €), obwohl der Gaspreis dieses Jahr sogar noch gesenkt worden ist und wir offensichtlich sogar weniger verbraucht haben, als wir bereits mit der alten Vorauszahlung erreichten.

Haben wir ein Recht weniger vorauszuzahlen oder liegt das in der Hand des Lieferanten bzw. der Stadtwerke? Gibt es da Gesetze oder Urteile ?

Schließlich ist jeder Euro zuviel ein zinsloses Darlehen an das Unternehmen. Wenn die das bei jedem Bürger versuchen, aber das würde zu weit führen…

Vielen Dank im Voraus an jeden, der sich Zeit für eine Antwort nimmt.

Schönen Sonntag wünscht,

Marcel

Hallo Marcel

vor kurzem haben wir unsere Erdgasabrechnung bekommen und uns
zuerst über eine Erstattung gefreut.

so etwas freut immer

Seltsamerweise will die liefernde Firma

Wer ist die Firma??
Das Versorgungs Unternehmen oder die Hausverwaltung ??

nun den Betrag für die
übliche 2-monatige Abschlagszahlung um über 70 % anheben (von
77 auf 134 €), obwohl der Gaspreis dieses Jahr sogar noch
gesenkt worden ist

Bei uns ist allerdings zum 01.01.2002 der Gaspreis um ca. 50% gestiegen.

und wir offensichtlich sogar weniger
verbraucht haben, als wir bereits mit der alten Vorauszahlung
erreichten.

Haben wir ein Recht weniger vorauszuzahlen oder liegt das in
der Hand des Lieferanten bzw. der Stadtwerke? Gibt es da
Gesetze oder Urteile ?

Der Versorger wird den Teilbetrag herabsetzten wenn Du es willst.
Frag dort mal nach.
Er wird Dir aber auch den Grund nennen warum der Teilbetrag so drastisch erhöht wurde.

Schließlich ist jeder Euro zuviel ein zinsloses Darlehen an
das Unternehmen. Wenn die das bei jedem Bürger versuchen, aber
das würde zu weit führen…

stimmt in soweit. Für viele Kunden ist aber eine JVA mit einer derben Nachzahlung schwieriger zu zahlen, als der angehobene Teilbetrag.Leider denken die wenigsten an eine Rücklage. Vielen ist diese bei der heutigen Lage auch nicht möglich.
Schönen Sonntag wünscht,
weiter Antworten gerne
Gruß
Dirk m.

JVA?
Hallo Dirk.

stimmt in soweit. Für viele Kunden ist aber eine JVA mit einer
derben Nachzahlung schwieriger zu zahlen

Justizvollzugsanstalt? Janz viel Asche? Oder ganz profan: Jahresverbrauchsabrechnung? :wink:

Gruß
Christian

Hallo Christian,
„Jahresverbrauchsabrechnung“ .
Bin leider in die gebräuchlichen internen Abkürzungen gerutscht.
Gruß
Dirk m.

Hallo,

die Vorauszahlung richtet sich nach der bisherigen Vorauszahlung und der Höhe der Nachzahlung. Du hast offensichtlich die Verbrauchsabrechnung erhalten und musst erheblich nachzahlen. Eine unbegründete überhöhte Vorauszahlung kann auch ein Gaswerk nicht verlangen.

Gruss Günter