Abschleifen des Parkettbodens

Hallo an alle,

folgender hypothetischer Fall bereitet mir Kopfzerbrechen:

Eine Wohnung wird neu vermietet. Die Vormieterin zieht 6 Tage vor dem Beginn des neuen Mietverhältnisses aus. Der neue Mieter verlangt bei der Unterschrift des Mietvertrages aus heiterem Himmel vom Vermieter, dass dieser den Parkettboden in der gesamten Wohnung abschleifen und neu versiegeln lässt, obwohl davon in den Vorgesprächen nie die Rede war. Der Boden wurde vor 8 Jahren zum letzten Mal abgeschliffen und weist von den Vormietern normale Gebrauchsspuren (Rillen, etc.) auf. Der Versiegelungslack ist allerdings nicht aufgeplatzt und es sind auch keine echten Schäden vorhanden.

Nun die Frage: hat der Nachmieter ein Recht bzw. einen Anspruch darauf, dass der Boden vor seinem Einzug komplett saniert wird? Oder kann der Vermieter - trotz der Unterschrift auf dem Mietvertrag - sagen, dass er diesem Ansinnen nicht nachkommt, da es 1. nicht nötig ist und 2. die Lebensdauer des Parketts beeinträchtigen würde? Kann unter diesen Umständen eine der Vertragsparteien vom Mietvertrag zurücktreten?

Vielen Dank für die Hilfe
Dagmar

Hallo Dagmar,

Oder kann der Vermieter - trotz der Unterschrift
auf dem Mietvertrag - sagen, dass er diesem Ansinnen nicht
nachkommt, da es 1. nicht nötig ist und 2. die Lebensdauer des
Parketts beeinträchtigen würde? Kann unter diesen Umständen
eine der Vertragsparteien vom Mietvertrag zurücktreten?

das klingt danach, dass die Forderung des Mieters in den Mietvertrag mit aufgenommen und so auch von beiden Parteien unterschrieben wurde.
Dann ist der Vertrag gültig und natürlich bindend.
Man kann auch nicht einfach von einem Vertrag zurücktreten, weil einem im Nachhinein einfällt, dass einem eine solche Zusage dann doch nicht gefällt.

Ansonsten hätte die Vermieterin VORHER darauf bestehen können, dass der Wohnraum so vermietet wird wie angeboten.

Gruß!

Horst

Hallo Dagmar,

Nun die Frage: hat der Nachmieter ein Recht bzw. einen
Anspruch darauf, dass der Boden vor seinem Einzug komplett
saniert wird?

Soweit ich weiss, hat er dieses Recht nicht, es sei denn ein Boden weisst Schäden auf, die eine Unfallgefahr begründen können. Bei Parkett also z.B. fehlende oder hochstehende Stäbchen etc. Ansonsten kann er verlangen was er will, aber der VM ist nicht verpflichtet dies auch zu tun.

Oder kann der Vermieter - trotz der Unterschrift

auf dem Mietvertrag - sagen, dass er diesem Ansinnen nicht
nachkommt, da es 1. nicht nötig ist und 2. die Lebensdauer des
Parketts beeinträchtigen würde? Kann unter diesen Umständen
eine der Vertragsparteien vom Mietvertrag zurücktreten?

Was soll das heissen: Trotz Unterschrift auf dem Mietvertrag? Der Mietvertrag begründet keine Verpflichtung des VM dem Mieter den A* hinterherzutragen. :smile: Bzw. anders ausgedrückt der Mietvertrag ist doch nicht der Anfang vom Wunschkonzert des Mieters.

Und ganz sicher kann eine der Vertragsparteien nicht vom Vertrag zurücktreten.

Vielen Dank für die Hilfe
Dagmar

Bitte sehr
Gruß
Nita

Nachtrag

Hallo nochmal Dagmar,

es sei denn Horst hat Recht und das Abschleifen des Parketts wurde in den Mietvertrag aufgenommen.

Dann vergiss mein Posting und lies seines! :smile:

Gruß
Nita

Hallo Dagmar,

Oder kann der Vermieter - trotz der Unterschrift
auf dem Mietvertrag - sagen, dass er diesem Ansinnen nicht
nachkommt, da es 1. nicht nötig ist und 2. die Lebensdauer des
Parketts beeinträchtigen würde? Kann unter diesen Umständen
eine der Vertragsparteien vom Mietvertrag zurücktreten?

das klingt danach, dass die Forderung des Mieters in den
Mietvertrag mit aufgenommen und so auch von beiden Parteien
unterschrieben wurde.
Dann ist der Vertrag gültig und natürlich bindend.
Man kann auch nicht einfach von einem Vertrag zurücktreten,
weil einem im Nachhinein einfällt, dass einem eine solche
Zusage dann doch nicht gefällt.

Nein, das wurde nicht in den Mietvertrag aufgenommen. Der VM hat einen Standardmietvertrag abgeschlossen. Er wurde mit der Frage der neuen Mieterin völlig überrumpelt und wollte schon fast die Unterschrift nicht leisten. Da er aber ein sehr anständiger Mensch ist (nach dem Motto „zugesagt ist zugesagt“), hat er den MV unterschrieben.

Ansonsten hätte die Vermieterin VORHER darauf bestehen können,
dass der Wohnraum so vermietet wird wie angeboten.

Wäre sicher besser gewesen, aber wie gesagt, der VM war völlig überrumpelt und wollte dann auch zu seiner Zusage, dass die neue Mieterin die Wohnung bekommt, stehen. Aber er hat ein mulmiges Gefühl gehabt.

Gruß!

Horst

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Grüße
Dagmar

Verträge sind einzuhalten. So einfach ists.

Sorry, aber das hätte sich der VM überlegen müssen BEVOR es im Mietvertrag steht.

Gruss Ivo

Hallo, Ivo,

es wurde eben NICHT in den Mietvertrag aufgenommen…

Gruß
Dagmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dagmar,

der Mieter hat aber offenbar unter dem Eindruck unterschrieben, dass der Vermieter der Forderung zustimmt.
Da stellt sich jetzt die Frage, was hat der Vermieter dazu gesagt?

Auch mündliche Zusagen können da bindend sein, insbesondere, wenn der Mieter eventuell überzeugender rüberbringen kann, dass eine solche Zusage bestand.

Und selbst wenn er nichts beweisen kann, dann bleibt es ein ziemlich unangenehmer Anfang für das Verhältnis zwischen beiden Parteien…

Gruß!

Horst

Ist nichts besonderes vereinbart (was ja hier geklärt scheint), dann wird die Wohnung grundsätzlich so vermietet, wie sie ist.
Daher besteht auch kein Anspruch auf "Parkett Abschleifen und Neu-Versiegeln - soweit der Boden eben keine Mängel hat, die das erforderlich machen würden.

z.B. dazu auszugsweise aus „Das Mieterlexikon“ vom DMB

Parkettboden:

Ein Bodenbelag aus Parkett ist erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln (LG Wiesbaden WM 91, 540); bzw. alle 12 bis 15 Jahre (AG Köln WM 84, 197).

Für Schäden, die auf einer normalen Abnutzung beruhen, muss der Mieter nicht einstehen, weil ein Parkettboden im Laufe der Mietzeit mehr oder weniger zwangsläufig kleinere Beschädgiungen davonträgt. Diese sind als übliche Gebrauchsspruen anzusehen. Bemängelt der Vermieter etwa, dass der Parkettboden kleinerei Kratzer und Druckstellen hat, muss der Mieter dafür nicht haften.

M.E. muss im Umkehrschluss dann auch für den neuen Mieter gelten, dass ein nicht niegel-nagel-neuer (bzw. nicht frisch abgeschliffener/neu-versiegelter) Parkettboden die o.g. „üblichen Gebrauchsspuren“ aufweist, und dass diese keinen Mangel der Mietsache i.S. § 536 ff BGB darstellen.

Hallo,

der Mieter hat keinen Anspruch auf Abschleifen des Parkettbodens. Sofern irgendwie möglich, würde ich versuchen, diesen Mieter wieder loszuwerden bzw. den Mietvertrag gar nicht erst zustande kommen lassen, wenn bereits vor Einzug derartige Forderungen gestellt werden.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat der VM dies irgendwann zugesagt?

Wenn ja, dann stehen wir vor der üblichen Beweisproblematik, bei der hier zwar annahmen getroffen werden können, jedoch keiner weiss wie das zuständige Gericht entscheiden würde.

Gruss Ivo

Hallo,
wie wäre es denn, wenn man dem Mieter das Abschleifen für den Fall zusagt, dass im Gegenzug ein Abschleifen des Bodens beim Auszug ohne Berücksichtigung des Zustands nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen wird?
Quid pro quo (oder so ähnlich, bin kein Lateiner).
Gruß
loderunner (ianal, deshalb weiß ich nicht, ob so ein Zusatz rechtsgültig wäre)

Hallo an alle,

loderunner, quid pro quo stimmt (ich bin Lateiner :smile:)

Der Fall hat sich erledigt, der VM hat sich mit Fachfirmen in Verbindung gesetzt und die haben eindeutig von einem Abschleifen abgeraten, da der Boden nur darunter leiden würde, sofern die Lackschicht nicht verletzt ist, was eindeutig nicht der Fall ist.

Meines Wissens hat auch die Nachmieterin jetzt eingesehen, dass sie mit der Forderung nicht durchkommt und sie nimmt die Wohnung trotzdem. Aber ich möchte nicht in der Haut des VM stecken, da kommt im Lauf des Mietverhältnisses sicherlich noch mehr auf ihn zu.

Vielen lieben Dank an alle, die so prompt und hilfreich reagiert haben.

Viele Grüße
Dagmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]