Hallo,
habe mein Auto etwas zu lange auf dem Parkplatz eines Supermarktes stehen lassen und jetzt ist es beim Abschleppdienst.
Durch Medienberichte ist mir bekannt das Abschleppdienste das Auto erst gegen Bezahlung rausrücken und dabei sehr beharrlich sein können.
Habe aber auch gehört das sie das Auto rausrücken müssen, bin mir aber nicht sicher. Nun meine Fragen.
Kann ich darauf bestehen, dass mir mein Auto auch ohne soforte Bezahlung herausgegeben wird?
Muss die Polizei mein eventuelles Recht durchsetzen?
Hallo,
habe mein Auto etwas zu lange auf dem Parkplatz eines
Supermarktes stehen lassen und jetzt ist es beim
Abschleppdienst.
Krass - sowas gibts??
Durch Medienberichte ist mir bekannt das Abschleppdienste das
Auto erst gegen Bezahlung rausrücken und dabei sehr beharrlich
sein können.
Habe aber auch gehört das sie das Auto rausrücken müssen, bin
mir aber nicht sicher. Nun meine Fragen.
Kann ich darauf bestehen, dass mir mein Auto auch ohne
soforte Bezahlung herausgegeben wird?
Du kannst auf viel bestehen… ob es was nutzt ist zweifelhaft…
Muss die Polizei mein eventuelles Recht durchsetzen?
Nein. Auch wenn man das Urteil von heavy zu grunde legt, wird sich die Polizei aus der Sache raushalten weil sie unzuständig ist, da zivile Rechtsstreitigkeiten vorliegen.
D.h. Du mußt Dir Deine Rechte selbst einklagen. wenn Du recht bekommst, weil das von Dir angerufene Gericht sich an das OLG - Urteil hält, dann kannst Du Nutzungsausfall etc. geltend machen…
Das ist ja diese Unsicherheit…
…weil OLG Düsseldorf sagt, es ist verboten, und LG Essen sagt es ist erlaubt, das Geld sofort zu verlangen. In dem einen Fall ging es ja um die Zuständigkeit. Ist schon ärgerlich diese Rechtsunsicherheit!
… denn bekannt ist dies wohl kaum dem Abschleppdienst bzw. den Polizisten! Das Vorgehen ist gängige PRaxis und allgemein wird gedacht, daß es rechtlich OK ist.
Von daher wirst du Probleme haben dein Auto ohne Geld zu bekommen…