Folgender fall:
Zum Beispiel wurde im April ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug von einem Beamten mit einem Strafzettel versehen und der Abschleppdienst gerufen, kurz darauf erschien der Halter und der Abschleppdienst wurde von dem Beamten abbestellt.
Kurz darauf folgte dann ein Verwarngeld, was bezahlt wurde.
4 Monate später folgt eine erneute Zahlungsaufforderung der Stadt in Höhe von über 100€ (wahrscheinlich wegen des gerufenen Abschleppdienst, der nicht vor Ort war und noch nicht lange unterwegs gewesen sein kann).
Die Frage: Ist das rechtlich in Ordnung und muss man es zahlen oder muss der Abschleppdienst erst schon vor Ort gewesen sein?
Was könnte die Person vielleicht unternehmen.
Vielen Dank im Voraus!