Abschleppdienst zahlen OBWOHL noch nicht vor Ort?

Folgender fall:

Zum Beispiel wurde im April ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug von einem Beamten mit einem Strafzettel versehen und der Abschleppdienst gerufen, kurz darauf erschien der Halter und der Abschleppdienst wurde von dem Beamten abbestellt.

Kurz darauf folgte dann ein Verwarngeld, was bezahlt wurde.

4 Monate später folgt eine erneute Zahlungsaufforderung der Stadt in Höhe von über 100€ (wahrscheinlich wegen des gerufenen Abschleppdienst, der nicht vor Ort war und noch nicht lange unterwegs gewesen sein kann).

Die Frage: Ist das rechtlich in Ordnung und muss man es zahlen oder muss der Abschleppdienst erst schon vor Ort gewesen sein?

Was könnte die Person vielleicht unternehmen.

Vielen Dank im Voraus!

Die Frage: Ist das rechtlich in Ordnung und muss man es zahlen
oder muss der Abschleppdienst erst schon vor Ort gewesen sein?

Hallo,

ohne zu wissen wo es war, und die dortigen Gepflogenheiten zu kennen.
Wird der Abschleppdienst bestellt werden auch die Kosten für die Bestellung des Abschleppdienstes dem Halter auferlegt. Da werden teilweise nur für die Beauftragung des Abschleppdienst etwa 60€ in Rechnung gestellt.
Hinzu kommen noch die Kosten einer Leerfahrt. Falls das mit 100€ abgetan ist, dann ist das relativ „günstig“.

Was könnte die Person vielleicht unternehmen.

Nur zähneknirschend bezahlen.

Gruß

Nostra

Zum Beispiel wurde im April ein rechtswidrig geparktes
Fahrzeug von einem Beamten mit einem Strafzettel versehen und
der Abschleppdienst gerufen, kurz darauf erschien der Halter
und der Abschleppdienst wurde von dem Beamten abbestellt.

Eigentlich sollte dieser dann den Fahrer schon jetzt auf die Kosten der Leerfahrt hingewiesen haben.

Kurz darauf folgte dann ein Verwarngeld, was bezahlt wurde.

4 Monate später folgt eine erneute Zahlungsaufforderung der
Stadt in Höhe von über 100€ (wahrscheinlich wegen des
gerufenen Abschleppdienst, der nicht vor Ort war und noch
nicht lange unterwegs gewesen sein kann).

Wie? „Wahrscheinlich“? Das wird doch irgendwie begründet worden sein?

Kosten einer Leerfahrt sind zu bezahlen. Ob und wie lange der Abschlepper schon unterwegs war, kann man kaum selber nachweisen. Aber der Abschleppdienst, der 100€ für eine Leerfahrt berechnet, obwohl der Fahrer noch in der Firma saß und den Kaffee austrank, würde sich strafbar machen (Betrug). Ich denke, dass die das nicht riskieren würden.

Falls das konkret für dieses Auto bestellte Fahrzeug direkt neben dem Flaschparker ein anderes Auto abschleppen konnte(für welches noch kein Abschleppunternehmen beauftragt wurde), dann ist eine Leerfahrt nicht entstanden und auch nicht zu bezahlen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-fuer-Leerfahr…

leicht OT, kanns mir aber net verkneifen…
Moin

Was könnte die Person vielleicht unternehmen.

Nur zähneknirschend bezahlen.

…oder noch besser: gescheit parken?!

Gruß

Nostra

Gruß
MG

…oder noch besser: gescheit parken?!

Hallo,

noch gescheiter, nicht erwischen lassen.

Gruß

Nostra

Das wurde leider nicht genau begründet, es war ein Biref von der Stadt Essen und nicht direkt vom Abschleppunternehmen. Dort standen nur „Informationen“ über den generellen Sachverhalt, das das Fahrzeug dort rechtwidrig geparkt war etc. Es muss aber ja in irgendeiner Weise mit dem bestellten Abschleppdienst zusammenhängen, da ein Verwarngeld kurz danach ja schon verlangt wurde.

Das Verwundert mich selber alles etwas, vorallem nach dieser Zeitspanne und so ein hoher Betrag.

Danke schonmal für die teilweise nützlichen Antworten von euch. ; )

Hallo Phil,

also ich kann mir soetwas nicht vorstellen. Ein Brief von der Stadt Essen, mit dem Geld von einem Bürger eingefordert wird, muss Aussagen darüber enthalten, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung die Forderung erhoben wird.

Die fiktive Person sollte den Brief noch einmal durchlesen und die Rechtsgrundlage hier wiedergeben. Wenn der Brief diese Inhalte nicht enthält, wäre sogar zu überlegen, ob er tatsächlich von der Stadt kommt. Dies wird sich aber wohl ergründen lassen.

Gruß
Ultra

Der Grund war das rechtswidrige Parken nach § etc. etc. mehr mitsicherheit nicht.