Abschleppen

Guten morgen Foren-Mitglieder
Wenn jemand ein nicht! zugelassenes Fahrzeug, aus eigener Kraft nicht fortbewegungfähig (Steuergerät defekt) ansonsten aber Strassentauglich,
wie Beleuchtung und Bremsen von A nach B abschleppen will, reicht es
eine Abschleppstange zu verwenden (sozusagen als Gespann) und das
Kennzeichen des schleppenden Fahrzeuges als Schild an dem abzuschleppende Fahrzeug befestigt, darf man das???
Hab mir heute schon nen Wolf telefoniert bei meinen Versicherungen.
Morgen ist das Verkehrsamt dranne. Bin für jede Information dankbar.
Wer Argumente und Wissen hat ist immer besser dran.
Gruss
der
rd-biker

hallo,

du hast die falsche Terminologie gewählt. Abschleppen (dem ein Nothilfegedanke zugrunde liegt) ist das nicht mehr, sondern Schleppen, und das ist genehmigungspflichtig. Das gezogene Fahrzeug gilt als Anhänger und zwar mit zwei Achsen.
Wenn Du es schleppst:

  1. Das gezogene Fahrzeug muss versichert sein
  2. Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss einen Lkw-Führerschein haben
  3. Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht keinen FS (denn er führt es ja nicht), er muss nur geeignet sein, das Fahrzeug zu lenken.

Gruss

Iru