Abschleppen

Hallo,

nun mal auch ich mit einer Frage:

Auf einer recht schmalen Straße (Sackgasse) parkt ein Fahrzeug mitten auf der Straße, so dass es den Anliegern unmöglich ist, auf der Straße mit dem Auto zu bzw. von ihrer Wohnung zu kommen. Besonders schmerzlich, weil eine Ärztin auf der Straße wohnt, die, da Bereitschaftsdienst, auf die freie Ausfahrt von ihrem Grundstück angewiesen ist. Ein Anruf beim zuständigen Polizeirevier brachte keine Klärung, lt. deren Auskunft wären die Anwohner selbst für ein Abschleppen des Blockierers verantwortlich. Ein Hinweis, dass es sich bei dieser Straße um eine für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Straße handelt, änderte die Haltung der Polizei nicht.
Ich war bisher der Meinung, dass das Fahrzeug mit öffentlich-rechtlichen Mitteln entfernt werden müsste; dass der Verkehrsteilnehmer aber selbst dafür zu sorgen hat, dass blockierende Falschparker umgesetzt bzw. abgeschleppt werden ist mir neu.
Liege ich mit meiner Auffassung so daneben?

Gruss

Iru

Hallo,

dass es den Anliegern unmöglich ist, auf der Straße mit dem Auto zu bzw. von ihrer Wohnung zu kommen.

Hallo,
zur Wohnung hin oder von der Wohnung weg ist fuer das Recht abzuschleppen ein Riesen-Unterschied. Praktisch niemand muss zu seiner Wohnung, er kann auch 200 Meter entfernt parken.

parkt ein Fahrzeug mitten auf der Straße

Das macht doch niemand, es grenzt an ueble Nachrede

Ausserdem ist es nicht wichtig, WO das Fahrzeug parkt, sondern ob man dran vorbeifahren kann. Auch nicht, ob ein gewoehnlicher LKW dort vorbei kaeme, sondern ob ein geuebter Fahrer normalerweise dort mit SEINEM Fahrzeug vorbeikommen sollte, unter Einsatz der gegebenen Moeglichkeiten, zB Buergersteig befahren.

Fuer die Aerztin kommt es erstmal drauf an, ob sie fahren mag oder fahren muss, wegen Bereitschaft. Dann allerdings -meine ich- kann sie den Abschleppdienst selbst beauftragen und vorab bezahlen.

Intelligenter waere, in der Nachbarschaft rumzufragen, wer da bitte so parkt und ob er nicht Platz machen kann. Oder ganz banal sichtbar in die Naehe fahren und 10 Minuten lang hupen.

Gruss Helmut

Hallo

zur Wohnung hin oder von der Wohnung weg ist fuer das Recht abzuschleppen ein Riesen-Unterschied. Praktisch niemand muss zu seiner Wohnung, er kann auch 200 Meter entfernt parken.

Nun, 200 Meter wären für einen Notarzt oder die Feuerwehr schon ein ernstzunehmendes Hindernis, bei dem Versuch, Menschenleben zu retten.

parkt ein Fahrzeug mitten auf der Straße

Das macht doch niemand, es grenzt an ueble Nachrede

doch, das macht „Jemand“. Mir ist auch schleierhaft, wieso man so rücksichtslos parken kann.

Ausserdem ist es nicht wichtig, WO das Fahrzeug parkt, sondern
ob man dran vorbeifahren kann. Auch nicht, ob ein
gewoehnlicher LKW dort vorbei kaeme, sondern ob ein geuebter
Fahrer normalerweise dort mit SEINEM Fahrzeug vorbeikommen
sollte.

Das ist es ja. Rechts und links waren noch jeweils 50 bis 70 cm (geschätzt). Das Fahrzeug parkte mitten auf der Straße und das für längere Zeit. Passieren wäre selbst für Radfahrer nur dann möglich gewesen, wenn sie abgestiegen wären.

Fuer die Aerztin kommt es erstmal drauf an, ob sie fahren mag
oder fahren muss, wegen Bereitschaft. Dann allerdings -meine
ich- kann sie den Abschleppdienst selbst beauftragen und vorab
bezahlen.

Nö, genau das meine ich nicht. Deiner Argumentation folgend könnte ich mein Auto mitten auf einer Hauptverkehrsstraße parken. Wenn sich jemand daran stört, könnte er mich ja auf seine Kosten umsetzen lassen.

Intelligenter waere, in der Nachbarschaft rumzufragen, wer da
bitte so parkt und ob er nicht Platz machen kann. Oder ganz
banal sichtbar in die Naehe fahren und 10 Minuten lang hupen.

Mir geht es bei meiner Frage darum, wie die rechtliche Seite zu beurteilen ist. Ich meine immer noch, dass diese Art des Parkens nicht nur den Einzelnen, sondern die Allgemeinheit behindert und damit ein öffentlich-rechtliche Problem ist. Es wurde ja keine Einfahrt, sondern eine komplette Straße - auch wenn es nur eine untergeordnete ist - blockiert.

Iru

Das Parken des PKW könnte eine Besitzentziehung / Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht i.S.V. 858 I BGB darstellen. Also könnten diese Besitzstörung durch den Besitzer / Eigentümer der Grundstücke durch Herausgabe,- §§861, 985 BGB und Beseitungsansprüche, §§862,1004 BGB erledigt werden. Dies wird aber nur nach Klageerhebung komplikationsfrei möglich sein.

Es sollte hier die Besitzwehr i.S.v. 859I BGB greifen.

Handelt es sich hierbei doch grundsätlich um öffentlichen Verkehrsraum (auch privater Verkehrsraum mit öffentlichen Character) wäre die Polizei oder eine andere zuständige Ordnungbehörde in der Handlungsverpflichtung.
Es kam zu einem Verstoß nach der StVO, weiterhin dürfte hier auch eine Störung im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen.

Also wäre jetzt auf jeden Fall auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Rahmen von nicht Tätigwerden seitens der zuständigen Behörden möglich…

Hallo,

Bereitschaftsdienst

Also kein Notarztdienst und damit keine Sonderrechte, man könnte ja z.B. auch ein Taxi rufen. Wenn es um Sekunden geht, ruft der Arzt sowieso den Notarzt, wenn er davon ausgehen kann, daß der schneller beim Patienten ist.

Ich war bisher der Meinung, dass das Fahrzeug mit
öffentlich-rechtlichen Mitteln entfernt werden müsste; dass
der Verkehrsteilnehmer aber selbst dafür zu sorgen hat, dass
blockierende Falschparker umgesetzt bzw. abgeschleppt werden
ist mir neu.

Ich frage mich ob man das dort überhaupt darf oder ob nicht ein findiger Anwalt auf der Gegenseite noch etwas findet, daß man auf den Kosten sitzen bleibt.

Liege ich mit meiner Auffassung so daneben?

Da es nur eine Ordnungswidrigkeit ist (oder sieht hier jemand eine Straftat? - Freiheitsberaubung o.ä., wenn man sein Auto vorübergehend nicht nutzen kann, wurde imo schon verneint), hat die Polizei (oder das Ordnungsamt) schon einen Ermessensspielraum, ob und wie schnell (es könnte ja wirklich was wichtigeres geben, als sich um einen Falschparker zu kümmern) es der Anzeige nachgeht.

Cu Rene,
IANAL

Hallo

parkt ein Fahrzeug mitten auf der Straße

Wäre das denn im weiteren Sinne nicht ein Fall von Nötigung?

Das ist es ja. Rechts und links waren noch jeweils 50 bis 70
cm (geschätzt). Das Fahrzeug parkte mitten auf der Straße und
das für längere Zeit.

Wenn ich jetzt mal rechne, links 50 cm und rechts 70 cm, dann sind das 1,30m.
Mal ehrlich, wenn der PKW nun links-oder rechtsbündig geparkt worden wäre, dann blieben in beiden Fällen 1,3m zum passiern. Da passt ausser Fahrrad eh keiner durch.
Irgendwas passt hier nicht.

Gruß Rumburak

Hallo,

Wäre das denn im weiteren Sinne nicht ein Fall von Nötigung?

Diese Idee hatte ich auch schon.

Wenn ich jetzt mal rechne, links 50 cm und rechts 70 cm, dann sind das 1,30m.

öhmm…50cm + 70cm sind 1,20 Meter (aber da ich geschätzt und nicht nachgemessen habe, sind die 10cm vernachlässigbar):wink:

Mal ehrlich, wenn der PKW nun links-oder rechtsbündig geparkt worden wäre,dann blieben in beiden Fällen 1,3m zum passiern.
Da passt ausser Fahrrad eh keiner durch.

es passt schon. Mehr als ein Fahrzeug in eine Richtung geht eben nicht. Es ist zwar keine Einbahnstraße, aber die Straße ist nur ca. 200 m lang, so dass man den Gegenverkehr sieht und ggf. warten bzw. in irgendeine Lücke fahren kann, so dass der Gegenverkehr passieren kann. Nebenher handelt es sich auch noch um eine Sackgasse. Auf die Idee, auf der Straße zu parken ist folgerichtig auch noch nie einer gekommen, dieser (fiktive) Fall ist das erste Mal. Ich vermute, dass es sich dabei um einen beduselten „Vater“ handelte, der irgendwo sein Auto abstellen wollte um den Vatertag gebührend zu feiern. Und er stellt seinen Wagen ausgerechnet zu Beginn der Straße mitten drauf ab. Ungefähr so wie ein Korken in der Flasche.
Bei solch einer Konstellation sehe ich dann doch einen Handlungsbedarf von öffentlicher Seite aus, der Verweis, dass es sich um ein Problem der Anlieger handelt, stimmt meines Erachten nach nicht.

Gruss

Iru

Bei solch einer Konstellation sehe ich dann doch einen
Handlungsbedarf von öffentlicher Seite aus, der Verweis, dass
es sich um ein Problem der Anlieger handelt, stimmt meines
Erachten nach nicht.

Hi,

wenn das Fahrzeug auf der Straße steht dürfen die Anlieger auch nicht selbst handeln.

In so einem Fall hilft es wenn alle paar Minuten ein anderer Anlieger anruft und sich beschwert.
Persönlich gehe ich davon aus das der Beamte davon ausgegangen ist das sich das Fahrzeug auf privaten Gelände befunden hat.

Q-Gruß

Hi

Persönlich gehe ich davon aus das der Beamte davon ausgegangen
ist das sich das Fahrzeug auf privaten Gelände befunden hat.

mittlerweile gehe ich persönlich davon aus, dass der (fiktive) Beamte den Beschwerdeführer schlicht „abgewimmelt“ hat, da die Kräfte am Vatertag anders gebunden waren.

Gruss und Dank an alle Antwortenden

Iru

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Hi

Ich kann einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahre 2004 beitragen , vielleicht kann man hierraus Rückschlüsse ziehen.

Eine kleine TV-Service Firma hatte ihre beiden Firmenbusse hinter dem Haus geparkt , so das von der Strasse nicht erkennbar war , ob die Fahrzeuge nun schon unterwegs waren , oder noch auf Aufträge warteten.

Eine Friseur-Handwerk-Meisterin , die Vor Ort Service anbot , parkte mit einer gewissen Regelmässigkeit in der Einfahrt und bediente dann die Kunden in der Nachbarschaft , so das die VW Busse nicht herauskamen und stand dort des öfteren mehrere Stunden.

Beim ersten mal mussten Kunden angerufen werden , das man den Termin nicht halten konnte , Man sprach die Friseurin an , Sie meinte labidar , das Sie schon mehrere Jahre dort Parken würde und es noch nie jemand gestört hätte ( klar , die TV -Firma war dort erst einigen Wochen ) ,Sie fuhr weg , parkte beim nächsten mal aber wieder dort , das ganze insgesamt 5 mal , trotzt Zettel am Scheibenwischer , das Sie das nächste mal kostenpflichtig abgeschleppt werde .
Dem Firmeninhaber war das langsam zu blöde und lies privat Abschleppen ( vom Grundstück , die Einfahrt gehörte zum Grundstück )
Er legte die 200 Euro vor , und zeigte die Fahrzeughalterin an.
Das ganze ging vor Gericht , der Firmeninhaber bekam die 200 Euro wieder , zusätzlich Schadensersatz wegen Ausfallzeiten , sowie alle Auslagen .

gruss

Toni