Hallo,
angenommen, zwei PKW Fahrer parkten nach (angeblicher) Aufstellung von Parkverbotsschildern (Nr. 1 um 14 Uhr, Nr. 2 um 23 Uhr).
Beide werden bei Beginn der Baustelle abgeschleppt,
beide legen unabhängig und sich einander fremd Einspruch ein, da sie keine Schilder sahen.
Ferner angenommen, die Kommune verweist auf die Aussage der Baufirma, die die Beschilderung gemäß Verkehrsrechtl. Anordnung aufgestellt habe.
Dokumentiert ist jedoch nur ein Materialtransport dorthin, die Aussage die Schilder gestellt zu haben und am Baustellebeginntag die Aussagen der Polizei, dass die Schilder da waren.
Ferner könnten in diesem theoret. Fall die Schilder nur mittels Fotos am Abschlepptag werden, aber nicht zuvor.
Demnach könnte innerhalb der 72 Std. die Beschilderung entfernt worden sein, evtl. später wieder hingestellt…letzteres evtl. sogar von der Baufirma, wer weiss.
Sind die PKW Fahrer beweispflichtig oder die Kommune?
Angenommen, die kommune hatte mit der Baufirma die ZTV SA vereinbart, in denen steht:
Demnach wäre die Beschilderung nach Nr. 7 Abs. 3 mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit [z.B. Warnleuchten, Retroreflexion von Verkehrsschildern, Markierungen und Leitelementen]), an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich, zu kontrollieren gewesen. Ferner ist dies zu dokumentieren.
—genau steht da:
„Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter muß bei Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit [z.B. Warnleuchten, Retroreflexion von Verkehrsschildern, Markierungen und Leitelementen]), an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm die Arbeitsstelle kontrollieren. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen.“
Da die Kommune dies in diesem fiktiven Fall nicht getan hat, dürfte sie doch hinsichtlich Abschleppkosten schadenersatzpflichtig sein, oder?
Gruss