Abschleppen an einer Bushaltestelle

Wenn ein Fahrzeug nicht 15 m sondern nur 13 m hinter einer Bushaltestelle geparkt wurde und die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) das Fahrzeug durch die Polizei umsetzen ließ, will sie jetzt dafür 37,62 Euro haben, weil sie einen Mitarbeiter entsandt haben, der die (von der Polizei angeordnete) Umsetzung betreute und den Umsetzort mitteilte. Zusätzlich wollen sie 5,10 Euro für die Halteranfrage haben.

Ist das rechtens? Gilt nicht die Schadensminderungspflicht? Danach wäre es wesentlich günstiger, bei den Halter zu klingeln.

Denke es ist rechtens. Das beim Halter klingeln klingt erstmal logisch, aber auch da muss man erstmal herausfinden, wo der Halter wohnt, oftmals ist ist dieser nicht anzutreffen. Folglich muss dann das Auto trotzdem umgesetzt/abgeschleppt werden. Somit käme es zu einer erneuten Verzögerung, bei der der fließende Verkehr behindert oder im schlimmeren Fall gefährdet wird.
Umsetzen ist außerdem die angenehmere Variante. Mancherorts wird das Fahrzeug gegen Kaution irgendwo unter Veschluss gehalten. Da sind deine beiden genannten Beträge fast „billig“.

MfG

Hallo!

Also ich denke, daß hier sehr wohl die Schadensminerungspflicht greift-.Es ist immer gut, beschwerde einzulegen und dies darin zu betonen. So können Sie auf Nummer sicher gehen, schinden ein wenig Zeit und sparen sich den Anwalt! Vikel Glück!!

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