Abschleppen Anwohnerparkplatz

Wir waren auf dem hafenfest in Wiesbaden, kamen nicht zu dem beschilderten parkplatz. Wir parketen auf dem Anwohnerparkplatz, ohne Berechtigung. Unser Auto wurde abgeschleppt darf das sein. Wir haben niemanden behindert…!!!

Liebe Grüße…

und Danke!!!

Ja, auch ohne Behinderung darf abgeschleppt werden.
Die frage ist nur wer hat es veranlasst?
Polizei oder Privatperson.
Bei Privatperson kann man die Kosten evebtuell einklagen.
So mir persönlich passiert, hatte auch abschleppen lassen war abewr mit Behinderung und Kosten wurden erstatte.

Ich denke, das war rechtens. Wir haben selbst vor unserem Haus einen Anwohnerparkplatz, der nur für Mieter mit entsprechendem Kennzeichenkärtchen im Auto zu nutzen ist und auch hier wird öfter mal ein unbefugter Nutzer abgeschleppt. Da es sich um einen Anwohnerparkplatz handelt, gehe ich mal davon aus, dass die Fläche, auf der man dann parkt, Privatbesitz desjenigen ist, der den Anwohnerparkplatz vermietet. Damit ist der Vermieter dazu berechtigt, zu entscheiden, wer auf seinem Eigentum (Grundstück) sein Fahrzeug abstellen darf. Ich könnte mir vorstellen, dass ein entsprechendes Schild auch vor den Folgen der unbefugten Nutzung gewarnt hat, oder? In dem Fall hätte der Vermieter seinen Willen deutlich kundgetan und damit alle Voraussetzungen dafür geschaffen, Euch rechtlich korrekt abschleppen zu lassen. Tut mir leid für Euch. Vielleicht sagt ein Anwalt für Verkehrsrecht auch was anderes - ich bin keiner - aber viel Hoffnung mach ich Euch da nicht.

Hallo Himmelsstern,

erst ist zu klären:
war es ein Anwohnerparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatgelände?
Wie war der Parkplatz als Anliegerparkplatz gekennzeichnet?
Wer hat das Abschleppen veranlasst?
Warum wurde abgeschleppt?
Nach Rückantwort kann deine Frage geklärt werden.

MfG

Ja, das ist rechtens. Als Anwohner hat man natürlich einen Parkausweis, der gut sichtbar auf dem Armaturenbrett oder im Fond ausgelegt sein muß.
MfG
Reinhard Friedrich

Hallo,

Ja das kann sein, wahrscheinlich konnte dadurch ein Anwohner dort nicht parken.
Nur abzuschleppen ohne eine Behinderung eines Anderen oder des fließenden Verkehrs wäre nicht verhältnismäßig.

Gruß Malte

die StVO sieht eine solche Maßnahme vor, wenn sich dadurch ein Anwohner der eine Parkberechtigung hat einen Nachteil erhält oder auch durch Stadt, - Kreis -und Polizeiangestellte kann eine solche Maßnahme angeordnet werden.

Hallo erstmal,
so eine Begrüßung ist höflich…

Wir waren auf dem hafenfest in Wiesbaden, kamen nicht zu dem
beschilderten parkplatz. Wir parketen auf dem
Anwohnerparkplatz, ohne Berechtigung.

Also gibst du zu, dort unberechtigt geparkt zu haben.

Unser Auto wurde
abgeschleppt darf das sein.

Ja, es gibt da so Regeln, die besagen, Autos, die dort nichts zu suchen haben, können abgeschleppt werden. Ein Anwohner, der für seinen Parkplatz dort bezahlt, hatte evtl. an dem Tag keinen.

Wir haben niemanden
behindert…!!!

Darum gehts ja nicht! Ihr habt einem Anwohner einen potentiellen Parkplatz weggenommen!

Liebe Grüße…

und Danke!!!

Bitte!

Leider keine Erfahrung.

Mfg

www.derbyonline.de
www.derbyline.de
www.alteauto.de

Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort…

Liebe Grüße von Himmelsstern

Liebe Anja,
dankeschön für deine Antwort…

Liebe Grüße Himmelsstern

Danke für die schnelle Antwort…

Liebe Grüße Himmelsstern

Ich hab dich auch lieb…*lach*

Hallo Malte,
dankeschön für deine schnelle Antwort…

Liebe Grüße Himmelsstern

Hi rigide,
danke für deine schnelle
Antwort…
Liebe Grüße Himmelsstern

Totzdem vielen Dank für dein Feetback…

Liebe Grüße Himmelsstern

Hallo Himmelsstern,
leider hast du meine Fragen nicht beantwortet. Deshalb ist mir die Abgabe einer auf deinen Fall abgestimmten Antwort nicht möglich.
Die bis jetzt gegebenen Antworten anderer User sind imho nur zum Teil richtig, bzw. eventuell für deinen Fall gar nicht zutreffend.
Noch einen schönen Tag wünscht dir
rigide

Hi rigide,
danke für deine schnelle
Antwort…
Liebe Grüße Himmelsstern

Hallo rigide,
zu 1) Anwohnerparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum.
zu 2) Verkehrsschild
zu 3) Wir hatten im Kreuzungsbereich geparkt, aber ohne großartige Behinderung…
zu 4) blöde Polytesse…!

Lieben Dank und lieben Gruß,…Himmelsstern

Hallo Himmelsstern!
Bei ungerechfertigter Benutzung eines Anwohnerparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum darf nicht einfach abgeschleppt werden, da dieses unverhältnismäßig ist. Ein berechtigter Grund wie Verkehrsbehinderung etc. muß dabei zum Abschleppen vorliegen.
Deine Angabe, im Kreuzungsbereich geparkt zu haben, sagt indirekt aus, dass dein Fahrzeug zum Teil einen Anwohnerparkplatz belegte und zum Teil darüber hinaus in den Kreuzungsbereich ragte, welches einen Grund zum Abschleppen darstellen würde. Leider hast du die Begründung auf dem Strafzettel nicht angegeben. Ich vermute dass darauf auch eine Verkehrsbehinderung als Grund für das Abschleppen angegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo rigide,

es gab noch keinen Strafzettel. Das Auto wurde auf einen Parkplatz abgeschleppt. Danke für deine lieben Zeilen. Du bist sehr hilfsbereit, das
findet man heute selten…

Liebe Grüße

Himmelsstern