Abschleppen auf eigener Achse

Guten Morgen zusammen,

wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug mit Abschleppseil oder -Stange auf der Autobahn abschleppt, ist das ja nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Wenn ein Fahrzeug auf einem Abschleppwagen transportiert wird, gibts ja m.E. keine Einschränkungen.

Wie ist das aber nun bei den Abschleppfahrzeugen, wo die Vorderachse quasi am Zugfahrzeug eingehängt ist und die Hinterachse auf der Strasse mitrollt ? Nächste Ausfahrt raus oder nicht ?

Danke und Gruß
Elton

Wie ist das aber nun bei den Abschleppfahrzeugen, wo die
Vorderachse quasi am Zugfahrzeug eingehängt ist und die
Hinterachse auf der Strasse mitrollt ? Nächste Ausfahrt raus
oder nicht ?

Hallo,

kommt darauf an ob eine Schleppgenehmigung vorliegt, und wenn eine vorliegt, was wurde genehmigt.

Gruß

Nostra

Eine Untersetzachse ist praktisch „Stange de Luxe“.Hat den Vorteil,daß man keinen 2.Mann/Frau braucht.Ist aber bei betriebsunfähigen Fahrzeughen immer noch abschleppen.-also raus an der nächsten Ausfahrt.
Grüße

Eine Untersetzachse ist praktisch „Stange de Luxe“.Hat den
Vorteil,daß man keinen 2.Mann/Frau braucht.Ist aber bei
betriebsunfähigen Fahrzeughen immer noch abschleppen.-also
raus an der nächsten Ausfahrt.

Hallo,

Du weiß aber das es sich hier nach der Beschreibung nicht um eine Untersetzachse, sondern um eine Abschleppbrille handelt?

Ist dir auch bekannt wo der Unterschied zwischen schleppen und abschleppen liegt?

Das auch abschleppen, schleppen sein kann?

Gruß

Nostra

Hallo Nostra,

erstmal Danke für die Erklärung. Wenn ich den entsprechenden Wikipedia-Artikel richtig interpretiere, würde ein Fahrzeug, dass mit der Hinterachse auf einer Brille auf der Autobahn bei eingeschaltetem Warnblinker gezogen wird, abgeschleppt und müsste also die nächste raus.

Wäre es ein Schleppen, müsste quasi am Kühler eine Lichtleiste angebracht sein, die mit dem ziehenden Fahrzeug verbunden ist.

Sehe ich das richtig ?

Dank und Gruß
Elton

Sehe ich das richtig ?

Hallo,

der Unterschied zwischen schleppen und abschleppen ist der Nothilfegedanke. Deshalb sind beim abschleppen auch die Anforderungen an die Beteiligten geringer, die Wege auf ein Mindestmaß beschränkt. Geschleppt werden darf weiter.

Die Abschleppunternehmen haben idR. eine Schleppgenehmigung die so weit gefasst ist das nicht jedes schleppen einzeln genehmigt werden muss. Abschlepper muss an der nächsten Abfahrt raus, Schlepper nicht. Am Lichtbalken kann das nicht festgemacht werden, besonders wenn der Schlepper mit Warnleute ausgestattet ist.

Macht auch Sinn das die Fahrzeuge schnell wieder einsatzbereit sind.

Gruß

Nostra

Hallo,

ich will das ja jetzt nicht ins unendliche ausdiskutieren, aber…

Abschlepper muss an der nächsten
Abfahrt raus, Schlepper nicht. Am Lichtbalken kann das nicht
festgemacht werden, besonders wenn der Schlepper mit Warnleute
ausgestattet ist.

…trotz Warnleuchte kann in so einem Falle ja weder Blinker noch Bremslicht des schleppenden Fahrzeuges wahrgenommen werden. Das kann doch nicht über eine längere Strecke zulässig sein, oder ?

Gruß
Elton

…trotz Warnleuchte kann in so einem Falle ja weder Blinker
noch Bremslicht des schleppenden Fahrzeuges wahrgenommen
werden. Das kann doch nicht über eine längere Strecke zulässig
sein, oder ?

Hallo,

zulässig ist viel nicht, und wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber für dich die §§§§§§§§§§

§ 53 StZVO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

(8) Mit Abschleppwagen oder Abschleppachsen abgeschleppte Fahrzeuge müssen Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler und Fahrtrichtungsanzeiger haben. Diese Beleuchtungseinrichtungen dürfen auf einem Leuchtenträger (§ 49a Absatz 9) angebracht sein; sie müssen vom abschleppenden Fahrzeug aus betätigt werden können.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html

§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(9) Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, Spurhalteleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Kennzeichenleuchten sowie zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler – für Anhänger nach § 53 Absatz 7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind – dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei

Abschleppachsen,
7.
abgeschleppten Fahrzeugen,

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Sollte ich mal auf der AB liegenbleiben, und da versucht einer auf dem Standstreifen am hellichten Tag so einen Balken an meinem Auto zu montieren, den würde ich fragen ob der noch ganz knusper oder lebensmüde ist. Zumal der Verstoß so 15€ kosten dürfte.

Gruß

Nostra

1 Like

Das auch abschleppen, schleppen sein kann?

Gruß

Nostra

Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht.

Ansonsten;Ja ich kenne den Unterschied.
Und Ob Brille oder Untersetzachse dürfte wohl egal sein.
Und der TE hat nach „Abschleppen“ gefragt.

Grüße

Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht.

Hallo,

ist doch einfach, nach Augenschein kann ich nicht entscheiden ob es abschleppen oder schleppen ist.

Und der TE hat nach „Abschleppen“ gefragt.

Ne, der hat wohl einen Abschleppwagen gesehen, und kannte nicht den Unterschied von schleppen oder abschleppen. Wobei ich bei einem Abschleppwagen eher von schleppen ausgehe.

Gruß

Nostra

Hallo,

Ne, der hat wohl einen Abschleppwagen gesehen, und kannte
nicht den Unterschied von schleppen oder abschleppen. Wobei
ich bei einem Abschleppwagen eher von schleppen ausgehe.

genau, der hat nen Abschleppwagen gesehn, der auf der Brille ein anderes Fahrzeug hatte. Der ist auf der Autobahn nicht runter und hatte sein gelbes Blinkelicht an. Am abgeschleppten/geschleppten Fahrzeug war kein Warnblinker an. Man konnte nicht erkennen, wenn geblinkt oder gebremst wurde. Und der OP fragt sich halt, wie kann das angehn :wink:

Grüßle
Elton