Hallo,
Person A hat sein PKW an einem Sonntag auf einem Supermarkt Parkplatz geparkt, Schranke war offen.
Auf einem Schild steht „Nutzung nur für Kunden des Supermarkts“
Als Person A zurückkam war das Auto weg.
Ein privates Abschleppunternehmen, welches für den Supermarkt arbeitet hat das Auto abgeschleppt.
Abschleppunternehmen verlangt 280€ sonst geben sie das Auto nicht raus.
Person A ruft die Polizei.
Polizei sagt Abschleppunternehmen hat Recht.
Person A bezahlt die 280€.
Frage:
Ein Supermarkt zählt doch als Privatperson in solch einem Fall und nicht als staatliche Institution. Muss nicht das Abschleppunternehmen vom Supermarkt bezahlt werden und anschließend muss der Supermarkt das Geld vom Fhzg Halter fordern?
Ich pers. habe auch schon versucht Fhzg die meine Einfahrt zuparken oder auf meinem Parkpaltz stehen abschleppen zu lassen. Kein Abschleppunternehmen war dazu bereit. Grund: Die wollten das Geld immer von mir. Laut der Polizei vor Ort ist das auch so.
Wieso ist es bei einem Supermarkt anders? Folgender Link bescheinigt die „richtigkeit“ der Supermarkt Aktion. Aber noch mal, wieso kann ich das nicht auch so machen?

