angenommen ein Mietshaus hat im Innenhof Privatparklpaetze fuer die Mieter.
Auf diese Privatparkplaetze stellen sich immer wieder Leute die in der Naehe essen gehen, einkaufen, Freunde besuchen; man kennt diese Situationen.
Was darf man als Mieter im gerechten Zorn eigentlich tun?
Darf man sich dann vor seinen Parklplatz stellen und somit den Falschparker einparken?
Doch der kommt dann ja gar nicht mehr weg und kann den KFZ-Halter nicht erreichen.
Einparken und Tel-Nr. an der Scheibe?
Ist das nicht sowieso Noetigung?
Abschleppen?
Wer traegt die Kosten? Ich habe gehoert man muesse in Vorkasse treten, d.h. jemand parkt mich ein, ich lasse ihn abschleppen und bezahle auch noch dafuer?
Und was wuerde passieren wenn der Parksuender genau in dem Moment sein Auto entfernt wenn der Schlepper auf dem Weg ist?
Dann muss doch sicher der Anrufende zahlen?
Also einparken und Schlepper rufen?
Darf man sich dann vor seinen Parklplatz stellen und somit den
Falschparker einparken?
Nein
Doch der kommt dann ja gar nicht mehr weg und kann den
KFZ-Halter nicht erreichen.
Eben
Einparken und Tel-Nr. an der Scheibe?
Nein
Ist das nicht sowieso Noetigung?
Ja
Abschleppen?
Ja
Wer traegt die Kosten? Ich habe gehoert man muesse in Vorkasse
treten, d.h. jemand parkt mich ein, ich lasse ihn abschleppen
und bezahle auch noch dafuer?
Richtig. Die Kosten kann man dann von dem Abgeschleppten als Schadenersatz geltend machen.
Und was wuerde passieren wenn der Parksuender genau in dem
Moment sein Auto entfernt wenn der Schlepper auf dem Weg ist?
Dann muss doch sicher der Anrufende zahlen?
Das müsste er auf jeden Fall, könnte aber auch hier die Kosten als Schadenersatz geltend machen, weil sie eine Folge der Eigentumsbeeinträchtigung sind.
noch eine Ergänzung: Polizei rufen hilft nichts, die interessiert sich nicht dafür, weil es ein Privatparkplatz ist. Andersrum kommt sie aber, wenn der eingeparkte, genötigte anruft.
Eigentlich unfair gegenüber den Berechtigten, aber so isses leider…