Abschleppen lassen

Morgen!

Bei uns in der Strasse parken immer Autos im Wendehammer, obwohl dort ein Parkverbotsschild steht (d.h. 3 minuten halten). Nun kommt es natürlich vor, dass die besagten Fahrzeugführer ihr Auto dort parken. Stundenlang, z.B. ganze Nacht, das wenden ist dann fast unmöglich.

Wenn ich nun die Polizei rufe um diese Fahrzeuge abschleppen zu lassen, bezahle ich dann den Einsatz der Polizei? Fahrtkosten? Bearbeitungsgebühr? Sonst irgendwas? Oder ist das nur ein freundlicher Dienst =)

HILFE!?!

Mfg
Blood

Hallo Blood,

wenn dort wirklich ein Schild steht, und ein Wenden durch parkende Autos unmöglich wird, dann MUSS die Polizei rauskommen, wenn du sie rufst.
Eventuelle Kosten müssen dann die Falschparker bezahlen.

Gruß
Sticky

ganz einfach

Morgen!

Bei uns in der Strasse parken immer Autos im Wendehammer,
obwohl dort ein Parkverbotsschild steht (d.h. 3 minuten
halten). Nun kommt es natürlich vor, dass die besagten
Fahrzeugführer ihr Auto dort parken. Stundenlang, z.B. ganze
Nacht, das wenden ist dann fast unmöglich.

Äh bei uns is das auch so, aber deshalb gleich die NAchbarn anscheissen… amit sie auch die Polizei holen, wenn ich mal die Musik etwas lauter anmache etc., usw, schaukel hoch… NA muss jeder selbst wissen…

Wenn ich nun die Polizei rufe um diese Fahrzeuge abschleppen
zu lassen,

Das kannst Du nicht. Die Polizei kommt zwar, aber ob und wie sie gegen wen tätig wird, verwarnt oder abschleppt entscheidet sie selbst.

bezahle ich dann den Einsatz der Polizei?

Nein.

Fahrtkosten? Bearbeitungsgebühr? Sonst irgendwas?

Nein, Nein, Nein…

Aber Deine Personalien werden als Zeuge aufgenommen und Dein Name steht dann ggf. als Zeuge auf der Zahlungsaufforderung fürs Verwarngeld, die die Falschparker bekommen.

Oder ist das
nur ein freundlicher Dienst =)

Nein, dafür ist die Polizei da, dass bezahlt der Steuerzahler, also ggf. Du mit.

ElC.

Also in Berlin ist es so…
…das die Polizei dich ans Ordnungsamt verweist, weil sie in der regel dafür nicht zuständig ist. Ausgenommen Notfälle natürlich. Aber ob das bei einem zugeparkten Wendehammer der Fall ist, wage ich einmal zumindest zu bezweifeln. Zumal der Besitzer des Pkw in der Regel ja auch dort direkt wohnt. Hmmm

Gruß Stefan ( der noch immer hofft die Klausau im Haus zu erwischen)

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Nicht nur in Berlin
Hallo!

Nicht nur in Berlin, es ist grundsätzlich so: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist Sache des Ordnungsamtes.

Frank

Hier in Krefeld
Hallo,

Hier in Krefeld sind die letzten Sonntag rausgekommen, weil jemand unberechtigterweise auf einem Privatparkplatz geparkt hat. (Siehe meine Frage „Woher hat die Polizei die Telefonnummer“ weiter unten)
Einmal mußte ich auch die Düsseldorfer Polizei anrufen, weil mehrere Gäste im Hotel falsch geparkt hatten und ein Betonmischer angeblich nicht vorbeikam. Ich wollte nur die Namen der Halter wissen, um die Gäste (3:30 nachts) zu bitten, die Autos umzuparken, da der Bauleiter die abschleppen lassen wollte. Die kamen sofort raus und haben dann die Halter vor Ort ermittelt.

Gruß
Sticky

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Hallo!

Hier in Krefeld sind die letzten Sonntag rausgekommen, weil
jemand unberechtigterweise auf einem Privatparkplatz geparkt
hat. (Siehe meine Frage „Woher hat die Polizei die
Telefonnummer“ weiter unten)

Ich sprach von grundsätzlich, weil es natürlich Ausnahmen gibt. Die Befugnisse von Polzei und Ordnungsamt sind ja grundsätzlich ziemlich gleich, unterschied ist nur, dass das, was eigentlich Aufgabe des Ordnungsamts ist, im Eilfall, zum Beispiel Nachts oder am Wochenende, von der Polizei erledigt wird.

Frank

Hallo!

Nicht nur in Berlin, es ist grundsätzlich so: Die Überwachung
des ruhenden Verkehrs ist Sache des Ordnungsamtes.

Grundsätzlich? Sorry, aber bei uns auf dem Land gibt es kein Ordnungsamt, welches sich im Straßenverkehr um falsch geparkte Autos kümmert. Das ist bei uns Sache der Polizei.

Gruß

Weber

Also für die Polizei mußt du nur dann was bezahlen, wenn du sie vorsätzlich falsch alarmierst (und dich auch noch erwischen läßt:wink: Ansonsten, wenn du eine Alarmanlage betreibst und diese auslöst, ohne daß eingebrochen wird. In allen anderen Fällen kostet es nix.
Das Zuparken des Wendehammers ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, für die die Polizei zuständig ist (allerdings nur, wenn das Ordnungsamt auf die Schnelle nicht zu erreichen ist), aber es ist nicht so ein Schwerverbrechen, das die alles stehen und liegen lassen, um das zu bearbeiten.
Wenn sie dann kommen werden die Falschparker aber nicht gleich abgeschleppt (ist aber von Stadt zu Stadt verschieden) sondern bekommen nur ein Knöllchen, da es unverhältnismäßig wäre, die hohen Abschleppkosten zu verursachen, wenn das Fahrzeug niemanden behindert.
Anders sieht es natürlich aus, wenn jemand dort wenden muß und dies auf andere Weise nicht nicht möglich ist - oder wenn der Wendehammer gleichzeitig eine Feuerwehrzufahrt ist - dann wird sofort abgeschleppt und die Kosten trägt der Falschparker.