Abschleppen ohne KFZ-Haftpflicht?

Darf ein PKW der keine Haftpflicht_Versicherung mehr hat aber noch angemeldet ist von einer Privatperson und dessen Pkw abgeschleppt werden??? Die Strecke würde ca. 40 KM betragen!!!

Hallo,

keine Versicherung aber angemeldet?? Ach so ist es!

Abschleppen ist erlaubt. Versicherung geht über das Schleppfahrzeug…bis das Seil reisst!

VG, René

Hi,

abschleppen ist nur im Rahmen der Nothilfe erlaubt. Sprich vom Ort der Panne zur Werkstatt. Alles andere ist schleppen und wäre auch genehmigungspflichtig.

Zudem müsste der wo Abschleppt die Fahrerlaubnis Klasse CE oder CE79 oder Klasse 2 haben. Der wo im Abgeschleppten Fahrzeug sitzt einen Pkw Führerschein.

Es muss also ein Anhänger oder Abschleppwagen besorgt werden.

Q-Gruß

hallo,

leider falsch. Abschleppen ist nur als Nothilfe erlaubt (da braucht der Lenker des gezogenen Kfz noch nicht einmal einen Füherschein), aber was hier gefragt wird, ist das Schleppen, das ist genehmigungspflichtig. Und wer das ziehende Fahrzeug führt, führt rechtlich einen Lastzug mit 4 Achsen…d.h. Lkw-Führerschen erforderlich. Der im gezogenen Fahrzeug braucht einen Pkw-Führerschein. Und die Fahrzeuge müssen natürlich beide versichert sein.

Gruss

iru

Hallo,

nein,Abschleppen ist nicht erlaubt…siehe dazu

PflVG § 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort :im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine :Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs :verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden :nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, :wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des :Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

UND

PflVG § 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht :oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 :erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr :besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit :Geldstrafe bestraft.

Besteht kein Versicherungsschutz mehr,erlischt auch automatisch die Zulassung des Fahrzeuges im Straßenverkehr.
Damit darf das Fahrzeug nur noch auf einem Transportanhänger oder Lkw im öffentlichen Straßenraum bewegt werden.

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Wurden die Gesetze geändert? Von Euch?
Hallo,

Lesefutter:
http://www.verkehrsknoten.de/Seminar/Zulassung_von_F…

VG, René

Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Hallo,

dein Link weist auf An- und Abschleppen hin. Solltest du zukünftig etwas verlinken, dann überzeuge dich, dass es auf aktuellem Stand ist. Das abgeschleppte Fahrzeug würde unter § 3 FZV fallen und muss demnach zugelassen und versichert sein.
Deine Frage zielt aber ganz klar auf das Schleppen hin. Und das ist unzulässig, machst man es doch, ist man wegen mehrerer Delikte dran.
Zwar kann man theoretisch eine Genehmigung der Behörde bekommen, doch die wird wirklich nur in Ausnahmefällen erteilt.

Gruss

Iru

Wurde das Gesetz geändert? Ja…am…
Hallo,

hatte es absichtlich als Frage formuliert, ob das Gesetz geändert wurde. Ein Ja hätte mir genügt!
Dann hätte ich sicher auch herausgefunden dass dies seit dem 01.03.2007 so ist.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Besten Dank!

VG, René

Hallo,

hatte es absichtlich als Frage formuliert, ob das Gesetz
geändert wurde. Ein Ja hätte mir genügt!

Nunja. Nahezu jedes Gesetz ist irgendwann mal geändert worden. Was also hätte diese Antwort genutzt?

Das Problem besteht aber schon darin, dass auch Deine im Artikel weiter oben verlinkte Textseite ohnehin hier nicht zutrifft. Weil es eben im besprochenen Fall weder ums An- noch ums Abschleppen geht. Deshalb ist es hier komplett egal, ob dieses Gesetz geändert wurde.

Aber beim nächsten Versuch schau Dich doch erstmal auf den entsprechenden Internetseiten um, ob Deine Informationen richtig und aktuell sind. Heiße Tips sind z.B. http://www.gesetze-im-internet.de oder http://dejure.org/. Wie sagt ein bestimmter mod bei www ab und an: „Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!“ :wink:

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Weil es eben im besprochenen Fall weder ums An- noch ums Abschleppen geht. Deshalb ist es hier komplett egal, ob dieses Gesetz geändert wurde.

Ging es dann um das Tragen des Autos? Sicher nicht!
Es ging um das Abschleppen eines anderen Autos, was allerdings seit 2007 so nicht mehr erlaubt ist, da die FZV eingeführt wurde!

War mal so und ist nicht mehr, hätte auch von Dir als Aussage mir gelangt!
Jedoch habe ich Verständniss dafür, dass für einen der täglich die Gesetzeslage ergründet und erforscht, schwer zu verstehen ist, dass eine Änderung nicht jedem bekannt sein kann.

VG, René

Hallo,

Es ging um das Abschleppen eines anderen Autos, was allerdings
seit 2007 so nicht mehr erlaubt ist, da die FZV
eingeführt wurde!

Nein. Du hast immer noch nicht ins Gesetz geschaut. Hol’s doch endlich nach, bevor Du Dich immer noch mal und noch mal blamierst.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ich muss keine Gesetze lesen. Irubis hat es doch erläutert.
Und blamieren tu ich mich gerne! Hält mich dies doch davon ab, arrogant zu werden! :wink:

VG, René

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Hallo,

ich muss keine Gesetze lesen.

Das ist schlicht albern, wenn man in einem Expertenforum Antworten geben will.

Und blamieren tu ich mich gerne! Hält mich dies doch davon ab,
arrogant zu werden! :wink:

Dein „Ein Ja hätte mir genügt!“ klang irgendwie anders. Dein Ausspruch oben auch.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das ist schlicht albern, wenn man in einem Expertenforum Antworten geben will.

???

_Brettbeschreibung

Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen im Bereich des Verkehrsrechts…_

Und daran werd ich mich auch halten! Gedankenaustausch!

VG, René

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keine Haftpflicht_Versicherung mehr hat aber noch angemeldet ist:

wie geht denn sowas? muss man nicht mindestens eine haftpflichtversicherung nachweisen wenn man ein kfz anmelden möchte bzw angemeldet ist??? :smile:

Hallo,

Das ist schlicht albern, wenn man in einem Expertenforum Antworten geben will.

???

Lies mal den Titel der Internetseite:
„wer-weiss-was - Expertenforum - Brett…“

Ein Gedankenaustausch ohne die geringsten Grundlagen ist komplett sinnlos. Würdest Du auch im Brett Medizin ‚Ratschläge‘ zur Behandlung irgendwelcher Krankheiten geben? Oder in ‚Psychologie‘?
Die Grundlage in einem Rechtsbrett ist das Gesetz. Zu sagen, das müsste man nicht kennen und auch nicht lesen, ist dann …
Such Dir was aus.
Gruß
loderunner

Hallo,

hab mir was ausgesucht:

Brettbeschreibung:

Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft,

ERGO> Gedankenaustausch! :smile:))

VG, René

@MOD: Vorschlag des Zeichens 267
damit es mal ein Ende findet.

Hallo,
die älteste StVZO, die ich hier habe, ist von 1982 und da war es sinngemäß (die Inhalte der FZV sind ja nicht neu, sie wurden nur aus anderen Gesetzen/Verordnungen zusammengefaßt und EU-weit harmonisiert) auch schon so.

Cu Rene

Hallo Meinnameisthase,

wie kann ein auto angemeldet und nicht mehr haftpflichtversichert sein?

Entweder ich melde das Auto bei der Zulassungsstelle ab, dann erlischt die HV - oder ich zahle die HV nicht mehr, dann wird es bald zwangsentstempelt.

Falls Dein Problem darin besteht, daß Du das Auto von A nach B fahren willst (sofern es noch fährt) dann hilft Dir envtl zu wissen, dass Du auch mit EVB (alt war das die Deckungskarte) von Deiner Versicherung den direkten Weg zum Tüv nehmen kannst, ohne Nummernschilder zu haben.

Aber vielleicht bin ich auch auf dem Holzweg und ich versteh die Frage nicht…

VG
Mela