Hallo,
meine Freundin wurde die Tage von einem Privatgrundstück abgeschleppt.
Auftraggeber war das Ordnungsamt. Der Eigentümer hat das Abschleppen nicht veranlasst.
Die Begründung: Fehlendes Parkticket.
Da aber auf dem Grundstück keine Parkgebühren verlangt werden, stellt sich die Frage welches Motiv das Ordnungsamt hatte. Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß geparkt.
Zudem wurden Fotos gemacht.
Hat man Anspruch auf Herausgabe der Fotos? (Kopie?)
erscheint mir alles etwas „ungewöhnlich“, aber ich bin kein Experte für derartige Angelegenheiten.
Ich möchte Ihnen empfehlen hier einen Rechtsberater mit der Sache zu betrauen - Sie können auch eine erste Bewertung der Angelegenheit bei einem Automobilclub oder evt. der Verbraucherberatung vor Ort einholen.
Guten Abend,
tut mir leid, aber da bist du bei mir komplett falsch gelandet, da wirst du einen Rechtsexperten brauchen und keinen für Verkehr:wink: Ich kann dir wohl erklären ob der Parkplatz da sinnvoll und richtig geplant ist, aber mir Abschleppen kenn ich mich nicht aus…
lg und viel erfolg
dirk
Da das Ordnungsamt das Abschleppen veranlasst hat, gehe ich davon aus, daß das in ordnung ist. Es wird sicher einen triftigen Grund für das Abschleppen vorliegen. Ansonsten kann ich keinen Rat geben, ausser auf dem Amt nach dem Grund des Abschleppens zu fragen.
Gruß
Heinz
Hallo, wenn dort keine Parkgebühren verlangt werden und es der Eigentümer nicht veranlaßt hat, frage ich mich, was dem Ordnungsamt überhaupt die Berechtigung zum abschleppen gibt. (Kfz-Steuern bezahlt und eventuell frühere Bußgelder??) Auf einem Privatgrundstück kann man das Auto abstellen wie man will, wenn der Eigentümer einverstanden ist. (es sei denn Naturschutz oder Trinkwasserschutzgebiet oder so was). Am besten mal einen Anwalt fragen…
meine Freundin wurde die Tage von einem
Privatgrundstück abgeschleppt.
Auftraggeber war das Ordnungsamt.
Der Eigentümer hat das
Abschleppen nicht veranlasst.
Die Begründung: Fehlendes Parkticket.
Da aber auf dem Grundstück keine Parkgebühren
verlangt werden, stellt sich die Frage welches
Motiv das Ordnungsamt hatte. Das
Fahrzeug wurde ordnungsgemäß geparkt.
Zudem wurden Fotos gemacht.
Hat man Anspruch auf Herausgabe der Fotos? (Kopie?)
Akteneinsicht sollte möglich sein.
Kopie dürfte kosten …?
Privatgrundstück heißt nicht automatisch, dass die StVO nicht gilt. Wenn das Grundstück öffentlich zugänglich ist (wie bspw. bei einem Supermarktparkplatz oder anderen nicht abgesperrten Geländen), gilt die StVO ggfs. incl. Parkvorschriften. Was im Bereich des konkreten Grundstücks gilt, kann man ohne Ortskenntnis nicht sagen. Wissen sollte das der Eigentümer des Grundstücks. Wenn ihr da geparkt habt, ohne den zu kennen, ist das ein Indiz für öffentlich und StVO Wenn ihr den kennt, wird er das Problem vermutlich schon kennen, die Relation seines Grundes zu den Parkvorschriften benennen können und ggfs. eine Lösung dafür haben.
ich bin kein Deutscher und kann daher leider mit dem Begriff „Ordnungsamt“ nicht viel anfangen… Weiß nicht, ob dieses Amt genauso Exekutive ist wie die Polizei, aber ich würde auf jeden Fall einfach mal anrufen und fragen.