Moin
meine Freundin wurde die Tage von einem
Privatgrundstück abgeschleppt.
Auftraggeber war das Ordnungsamt.
Der Eigentümer hat das
Abschleppen nicht veranlasst.
Die Begründung: Fehlendes Parkticket.
Da aber auf dem Grundstück keine Parkgebühren
verlangt werden, stellt sich die Frage welches
Motiv das Ordnungsamt hatte. Das
Fahrzeug wurde ordnungsgemäß geparkt.
Zudem wurden Fotos gemacht.
Hat man Anspruch auf Herausgabe der Fotos? (Kopie?)
Akteneinsicht sollte möglich sein.
Kopie dürfte kosten …?
Privatgrundstück heißt nicht automatisch, dass die StVO nicht gilt. Wenn das Grundstück öffentlich zugänglich ist (wie bspw. bei einem Supermarktparkplatz oder anderen nicht abgesperrten Geländen), gilt die StVO ggfs. incl. Parkvorschriften. Was im Bereich des konkreten Grundstücks gilt, kann man ohne Ortskenntnis nicht sagen. Wissen sollte das der Eigentümer des Grundstücks. Wenn ihr da geparkt habt, ohne den zu kennen, ist das ein Indiz für öffentlich und StVO
Wenn ihr den kennt, wird er das Problem vermutlich schon kennen, die Relation seines Grundes zu den Parkvorschriften benennen können und ggfs. eine Lösung dafür haben.