Die Beschäftigten der Behörde B parken gerne auf dem benachbarten Privatgrundstück von P.
P, der Eigentümer, wohnt nicht auf dem Grundstück. Auf dem Grundstück befindet sich ein Mietshaus und mehrere Einstellplätze, von denen 2 vermietet sind; die restlichen werden im Grunde nicht benötigt, da die Mieter des Hauses alle kein Auto haben.
Trotzdem ärgert sich Mieter M darüber, dass die B-Leute immer dort parken. Er überlegt, denen einen Denkzettel zu erteilen und ein oder mehrere Autos abschleppen zu lassen.
Frage: Darf er das, wenn er selbst kein Auto hat?
Darf er das, wenn er ein Auto hat und meistens auf der Straße parken muss, weil auf dem Grundstück alles voll ist?
Was ist mit P, dem Eigentümer? Darf er dort Autos abschleppen lassen, weil es ihn stört, dass dort ungefragt geparkt wird, obwohl er die Stellplätze weder für sich selbst noch für seine Mieter benötigt?
Es kann davon ausgegangen werden, dass den Mietern von P bekannt ist, dass die Falschparker alle bei B arbeiten.
Zusatzfrage: Muss ein Abschleppdienst sich eigentlich vorher rechtlich absichern, ob er ein Auto von einem Privatgrundstück abschleppen darf, oder wird danach nicht gefragt, Hauptsache, das Abschleppen wird bezahlt?
Ich würde zusätzlich noch Barrieren aufstellen, die nicht umfahren werden können. Sprich: Eine Kette oder einen Zaun aufstellen. Wird diese Sperre nicht beachtet, könnte ggf. noch der Tatbestand des Hausfriedensbruches hinzukommen, dessen Störungsbeseitigung auch hoheitliches Recht wäre.
Aber was spräche denn dagegen, da es sich nicht um eigengenutzte Parkflächen handelt, diese einfach an einige der Fahrzeughalter zu vermieten?
sagen wirs mal so, in dem hier natürlich nur rein fiktiven fall sollte erstmal geklärt werden, wer das nutzungsrecht des parkplatzes hat. wenn zu der gemieteten wohnung der parkplatz x gehört ist es egal, ob man ein auto hat oder nicht. Wenn die Parkplätze aber nicht vermietet sind, wird nur der Vermieter darüber entscheiden dürfen.
Des weitern wirst du erstmal in Vorlage für die Abschleppkosten treten müssen.
So als Idee, man könnte einen Zettel machen und den dem Fahrzeug auf dem eigenen Parkplatz hinter die Scheibe klemmen. Dazu ein Schild das Parken kostenpflichtig ist
Auf denZettel schreibe man, das man sich dafür bedankt, das man den Parkdienst in Anspruch nehmen will, das man das Auto fotografiert hat und das das nächste mal da parken 50 Euro die Stunde kostet und das man das widerholte Parken als Annahme des Angebotes sieht. Dann am besten einen Nachbarn zum Kaffee einladen und dem „Parkenden“ den Zettel und Zeugen nochmal in die Hand drücken . Also mir wäre es den Spass schon wert
gruss
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Hi,
danke für die Antwort, aber mich interessiert wirklich nur die Frage, ob bzw. wer ein Auto von diesem Grundstück abschleppen lassen darf.
Ich weite den fiktiven Fall mal aus: Mieter M hat per Zettel mehreren Parkern angedroht, deren Autos abschleppen zu lassen. Müssen die Falschparker befürchten, dass M seine Drohung wahr macht, oder hat er gar keine rechtliche Handhabe?
Ich weite den fiktiven Fall mal aus: Mieter M hat per Zettel
mehreren Parkern angedroht, deren Autos abschleppen zu lassen.
Müssen die Falschparker befürchten, dass M seine Drohung wahr
macht, oder hat er gar keine rechtliche Handhabe?
Gruß
Nelly
sagen wirs mal so, wenn er das Nutzungsrecht an den Parktplätzen hat, was sollte ihn daran hintern sein recht durchzusetzen? vorallem wenn er so nett war, die leute zu warnen. also ich würde es machen.
sagen wirs mal so, wenn er das Nutzungsrecht an den
Parktplätzen hat, was sollte ihn daran hintern sein recht
durchzusetzen? vorallem wenn er so nett war, die leute zu
warnen. also ich würde es machen.
Tolle „Experten“-Antwort.
Ob du es machen würdest oder nicht, interessiert mich wirklich nicht.
Ein Abschleppunternehmer ist ein Dienstleister. Den kann grundsätzlich erstmal jeder beauftragen, um etwas von seinem Grund und Boden entfernen zu lassen. Also schätze ich, der „Besitzer“ des Parkplatzes kann durchaus das Auto abschleppen lassen - allerdings muß er das dann auch bezahlen. Aber das Auto ist trotzdem weg.
Abschleppen lassen (und die hierfür vorgelegten Kosten wiederholen) kann jeder, der ein Nutzungsrecht an dem Parktplatz hat. Das ist grundsätzlich der Eigentümer, ist der Parkplatz jedoch vermietet, ist es der Mieter.
Ob der Nutzungsberechtigte sie Sache benutzt, benutzen kann oder benutzen will, ist hierbei vollkommen egal.
Vgl. etwa AG Halle, Urteil vom 30.01.2008 - Az. 93 C 3227/07:
„Unerheblich ist, ob durch das widerrechtliche Parken des Beklagten eine konkrete Behinderung des Gebrauchs eingetreten ist oder nicht. Die Klägerin muss unberechtigtes Parken nicht hinnehmen. Einen Ausschluss der Haftung aus Billigkeitsgründen etwa mit dem Argument, der Falschparker habe ja niemandem geschadet, ginge an der Sache vorbei: Der Falschparker hat sich durch seine verbotene Eigenmacht ins Unrecht gesetzt und muss dann auch die Konsequenzen seines Handelns tragen.“
Gruß
Dea
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Tolle „Experten“-Antwort.
Ob du es machen würdest oder nicht, interessiert mich wirklich
nicht.
die Schlüsselwörter übersiehst du gerne mal. Um was gegen den Parker unternehmen zu können muss man auch die Rechte an dem Parkplatz innehaben. Dann kannst du den Abschleppen lassen und verklagen, das du das Geld vom Abschleppen wieder bekommst.
Wobei du sowieso keine Rechtsberatung hier bekommen darfst und ich im Zweifel auch dalege, wie ich es handhaben würde. Wir sind hier halt bei so isses und nicht bei wünsch dir was