Abschleppen - Wann verjährt ein Gebührenbescheid?

Hallo zusammen,

ein „Gebührenbescheid zum Beiseiteräumen eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs“ soll laut tel. Auskunft der Amtsdame der Behörde für Inneres erst nach zwei Jahren verjährt sein - was man nicht so gerne glauben mag. Im Internet liest man immer wieder mal von drei Monaten…

Die Ereigniszeit war 30.03.2004 - zugestellt wurde der Bescheid am 26.07.2004. - also bei drei Monaten hieß es: Glück gehabt. Was ist nun richtig??

Schöne Grüße
Esther

Hi,

die 3 bzw. jetzt 6 Monate sind die Verjährungzeit für Bußgeldbescheide bzw. Verwarnungen.
Abschleppgebühren haben min. 2 jahre zum Jahresende, also: 2003 passiert, Verjährung frühestens 31.12.2005.

Gruß,
Micha

Hallo,
Die Verfolgung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten ( Vk-Owi ) verjährt in 3 Monaten, solange weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach 6 Monate ( § 26 III StVG ).
Sollte die Behörde sich bei Ihnen nicht melden u. die 3- monatige Frist ist abgelaufen, dann brauchen Sie auch nicht die Abschleppgebühren bezahlen.
Gruß F.K.

MfG F. Krüger

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Hallo,

meines erachtens handelt es sich hier nicht um die Verfolgung von Ordnungswiedrigkeiten, sondern um Auslagenersatz.

Gruß,
Micha

Hallo Micha,
Wer hat die Umsetzung angeordnet?
Wenn die Polizei o. Ordnungsbehörde keine Anzeige fertigt, warum auch immer, dann ist die Umsetzung rechtswidrig.
Bleibt nur die Frage; Wer hat angeordnet, daß das Fahrzeug umgesetzt wird?
MfG F.K.

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