Hallo zusammen,
ein „Gebührenbescheid zum Beiseiteräumen eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs“ soll laut tel. Auskunft der Amtsdame der Behörde für Inneres erst nach zwei Jahren verjährt sein - was man nicht so gerne glauben mag. Im Internet liest man immer wieder mal von drei Monaten…
Die Ereigniszeit war 30.03.2004 - zugestellt wurde der Bescheid am 26.07.2004. - also bei drei Monaten hieß es: Glück gehabt. Was ist nun richtig??
Schöne Grüße
Esther