Abschlepper, wer zahlt?

Holla,

wenn ein Auto auf einem Privatparkplatz parkt, für eine kurze Zeit, jemand dann den Abschlepper holt, aber der Besitzer den Wagen nach kurzer Zeit und weit vor dem Eintreffen des Abschleppers wieder wegfährt, wer zahlt dann die Abschlepper-Anfahrt? Bzw kann der Atufahrer belangt werden, weil er sich kurz auf den Parkplatz gestellt hat, aber nach einem kurzen Zeitpunkt wieder weggefahren ist?

GRuß

Holla,

wenn ein Auto auf einem Privatparkplatz parkt, für eine kurze
Zeit, jemand dann den Abschlepper holt, aber der Besitzer den
Wagen nach kurzer Zeit und weit vor dem Eintreffen des
Abschleppers wieder wegfährt, wer zahlt dann die
Abschlepper-Anfahrt?

zunächst einmal der vertragspartner des abschleppunternehmers.

Bzw kann der Atufahrer belangt werden,
weil er sich kurz auf den Parkplatz gestellt hat, aber nach
einem kurzen Zeitpunkt wieder weggefahren ist?

natürlich…

Abschlepper-Anfahrt? Bzw kann der Atufahrer belangt werden,
weil er sich kurz auf den Parkplatz gestellt hat, aber nach
einem kurzen Zeitpunkt wieder weggefahren ist?

Ja, schließlich hat er unbefugt dort gestanden.