Abschlepphaken beim PKW

Hallo Forum.

Ist es erlaubt, am hinteren Abschlepphaken eines PKW etwas dranzuschrauben
oder muss der immer ‚frei‘ bleiben?

Danke für fachkundige Antworten!

LG
Andastra

Hallo!

Fahrzeug muss keine Abschlepphaken haben und hinten schon gar nicht, denn damit schleppt man ja selbst jemanden freundlicherweise ab.
Das kann nie vorgeschrieben sein.

Es ist aber nicht egal was man da hinten am Fahrzeug so anbauen will. Wie weit es absteht, ob es Lichter/Kennzeichen abdeckt usw.

MfG
duck313

Anhängerkupplung?
Hallo,
meinst Du vielleicht die Anhängerkupplung?
Dafür gibt es z. B. Fahrradträger, die darauf befestigt werden.
Diese haben teilweise auch noch zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichenhalter, weil die ursprünglichen verdeckt werden.
Ob dafür eine Baumusterabnahme erforderlich ist, kann ich Dir leider nicht sagen.
Im Übrigen gilt natürlich auch hier, was duck313 schon geschrieben hat.
Freundliche Grüße
Thomas

Hallo,
du meinst sicherlich das Gewindestück, wo du den Haken einschrauben kannst? Das würde die Gesamtlänge des Fahrzeugs überschreiten und dazu noch ein Gefahrenpotential ergeben. Ausserdem Risiko beim Rangieren; die Stelle ist nicht einsehbar. Würde es lassen.

MfG

Les mal den § 43 der StVZO:

Hallo!

Danke für Info !

Demnach ist es also doch vorgeschrieben. Und deshalb findet man die Ösen oder Montagepunkte für lose beiliegende Ösen auch bei allen PKWs.

MfG
duck313