Abschleppkosten

Hallo,

nehmen wir mal an:

Person A parkt auf privatem Grund und Boden Dritter in der Straße1. Beschilderung des absoluten Halteverbotes waren am Straßenanfang (Spielstraße) angebracht. Nun hat er am nächsten Morgen einen Zettel hinter der Windschutzscheibe, auf dem steht er solle 100,-€ bezahlen, da er verkehrswidrig geparkt hat.
Abschleppfahrzeug wurde nicht bestellt. Also gab es auch keine Leerfahrt!

Person A hält das für einen schlechten Scherz und macht gar nichts. Ein halbes Jahr später bekommt er eine Mahnung. Der Mahnung liegt die Rechnung bei. Die Rechnung ist ursprünglich an den Grundstückseigentümer gegangen. Die Angaben zu den Straßennamen, PLZ und Ort (Tatort) sind falsch bzw. nicht identisch.

Daraufhin lässt Person A sich die Beweisfotos zuschicken, um zu klären, dass er nicht in der Straße2, wie auf der Rechnung benannt, geparkt hat.

Nachdem er nun einen Aussentermin in besagter Straße2 haben möchte, passiert aufeinmal gar nichts mehr seitens des Abschleppunternehmens. Bzw. er bekommt ein Schreiben in dem steht, dass ein Mahnverfahren eingeleitet wird.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Wie kann Person A nun beweisen, dass er nicht in der Straße2 geparkt hat, bevor dass Mahnverfahren eingeleitet wird?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Freundliche Grüße
Stiefel

Hallo Stiefel

Nun hat er am nächsten
Morgen einen Zettel hinter der Windschutzscheibe, auf dem
steht er solle 100,-€ bezahlen, da er verkehrswidrig geparkt
hat.

Von wem war der Zettel? An wen sollte bezahlt werden?

Die Rechnung ist ursprünglich
an den Grundstückseigentümer gegangen. Die Angaben zu den
Straßennamen, PLZ und Ort (Tatort) sind falsch bzw. nicht
identisch.

Von wem war die Rechnung? Du schreibst, es sei kein Abschleppdienst
bestellt worden?

Daraufhin lässt Person A sich die Beweisfotos zuschicken, um
zu klären, dass er nicht in der Straße2, wie auf der Rechnung
benannt, geparkt hat.

Und, was war auf den Fotos?

Das, was Du da schreibst, ist etwas wirr. Wie sollte ein
Abschleppdienst eine Rechnung stellen, wenn das Auto noch da war (mit
dem Zettel an der Windschutzscheibe).

Vielleicht lässt sich das Problem über das Auto-Kennzeichen lösen?

Gruss
Heinz

Hallo,

wenn A sich sicher ist, dass er nicht behindernd geparkt hat und dementsprechend keine Kosten verursacht hat, braucht er sich keine Sorgen zu machen und kann das Verfahren gelassen abwarten. Der andere ist beweispflichtig, sowohl was den Grund einer Abschleppmaßnahme betrifft, als auch für deren tatsächliche Durchführung. Entsprechende privatschriftliche Schreiben kann A getrost ignorieren.

Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss er zur Vermeidung von Nachteilen reagieren, dann allerdings auch sofort (!). Sollte es dazu kommen, sollte er auch baldmöglichst einen Rechtsanwalt einschalten.

Gtruß Holger

Hi,
die Frage lauetete: Wie kann A beweisen, dass er nicht dort geparkt hat…

  1. Person A hat keinen Vertrag mit einem Abschleppunternhemen abgeschlossen. Wenn A keinen Vertrag hat, kann Unternehmen auch nichts von A einfordern. (außer Polizei oder andere „staatliche“ hätten Untenehmen beauftragt.

  2. Grundstückseigentümer (in Folge B genannt) hat Abschlepper gerufen. B hat also einen Vertrag mit unternehmer geschlossen. B ist zunächst für die Kosten verantwortlich.
    B Kann aber in einem Folgeprozess versuchen, die Kosten von A wieder zu bekommen.

(Aus diesem grund wird in allen Zeitungen immer davor gewarnt, selbst einen Abschlepper zu bestellen, wenn man zugeparkt wird. Auch ein Hinweisschild (unber. Parkende werden abgeschleppt) ändert daran nichts.

A sollte eigentlich ein Mahnverfahren abwarten und diesem dann un vollen Umfang widersprechen (Rechtshilfe ist sinnvoll)
Prozess wird stattfinden, daran beißt die Maus keinen Faden ab.
In der Regel sollte A aus DIESEM Prozess ohne Blessuren herauskommen.

A kann seine Unschuld nur beweisen, wenn er Zeugen findet, die geanu für diesen tag und Uhrzeit den Standort bestätigen können.
A braucht aber zunäcvhst seine Unschuld nicht zu beweisen, da in D ein anderes Recht gilt.

Prozess 2:
B klagt Kosten von A ein.
Kann A sicher sein, dass wirklich kein Abschlepper da war ? Hat Abschlepper sich den Einsatz von B bestätigen lassen und/oder gibt es Fotos/Zeugen für einen Abschleppversuch?

Als Abschleppversuch zählt schon die Anfahrt. Wenn der Wagen unterwegs ist und währenddessen der Platz geräumt wird, hat der bschlepper für die Leerfahrt einen Anspruch gegen den Auftraggeber.

Das war jetzzt alles subjektiv.
A sollte versuchen, genauere Daten des Abschleppversuchs zu erhalten. Nur dann kann A überhaupt Zeugen nennen.

Wenn A in einem Gebiet parkt, dass durch „Ordnungkräfte für den ruhenden Verkehr“ (Knöllchenbomber) kontrolliert wird, so könnten in diesem Amt auch zeugen zu finden sein. Gerade Abschlepper fallen diesem Personal noch eher auf,w enn sie ihn nicht selbst gerufen haben.

A sollte sich auf jeden Fall realen Rechtsbeistand holen, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Nur dieser kann A über alles exaskt aufklären und die Chancen und Risiken abwägen.

Da zwischen Mahnverfahren und Prozess aber längere Zeit vergehen kann, sollte A jetzt schon an Beweissicherung denken… nur für den Fall dass Abschlepper und B „geimeinsame SDache machen“ und dementpsrechende Unterlagen als Beweimitel aufgeboten werden.

OK. Klartext:
Verteidigen braucht man sich nur vo Gericht. Wenn Der Abschlepper Kohle von A haben will, ist er auf jeden Fall an der falschen Adresse, weil B ihn ja gerufen hat.
Mit Politessen sprechen, ob ihnen an diesem tag ein Abschlepper aufgefallen ist… oder Nachbarn des Abschleppers, ob in dieser Zeit überhaupt ein Wagen von Hof gefahren ist.
Wenn er losfärt und nach 100 Metern wieder umdreht ist das auch schon eine Leerfahrt.
Wenn die ganze Aktion aber „getürkt“ ist, und B nur im Nachhinein untrschrieben hat damit A geschädigt werden kann, kommt es nur auf vorgenannte zeugenaussagen an und der Qualität des Anwalts.
Anwalt sollte A sich auf jeden Fall nehmen, wenn gerichtliches Mahnverfahren beginnt.

Wie mein Anwalt immer sagt:
Die meisten versuchen, durch Abschreckung an Geldf zu kommen. Wenn die merken, dass kein Anwalt „im Einsatz“ ist, gehen die die „harte Tour“.

Meinen Anwalt kannte ich vorher nicht. habe ihn in Aktion erlebt. Und er hatte Recht: Die Versicherung hat daraufhin alle Kosten übernommen und gezahlt.

Meinereiner wünscht deinereiner und A-ereiner viel erfolg

BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heinz166,

erstmal Entschuldigung wegen der Verwirrung.

Von wem war der Zettel? An wen sollte bezahlt werden?

Vom Abschleppdienst an Person A und es sollte an das Abschleppunternehmen bezahlt werden.

Von wem war die Rechnung?

Vom Abschleppdienst an den Grundstückseigentümer.

Du schreibst, es sei kein Abschleppdienst bestellt worden?

Es war aber jemand vom Abschleppdienst da, um den Zettel anzubringen. Es wurde aber, laut Aussage des Abschleppdienstes, kein Fahrzeug bestellt, um das Auto von Person A abzuschleppen bzw. umsetzen zu lassen

Und, was war auf den Fotos?

Fotos von der eigentlichen Straße, in der Person A auch einen Zettel tatsächlich dran hatte. Die Straße, die auf der Rechnung steht, hat aber mit diesem Vorfall gar nichts zu tun.

Das, was Du da schreibst, ist etwas wirr. Wie sollte ein
Abschleppdienst eine Rechnung stellen, wenn das Auto noch da
war (mit dem Zettel an der Windschutzscheibe).

Darum frage ich ja. :smile:

Vielleicht lässt sich das Problem über das Auto-Kennzeichen
lösen?

Das Auto hat schon Person A gehört, nur dass die Straße auf der Rechnung halt nichts mit der eigentlichen Straße zu tun hat.

Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass der Grundstückseigentümer (dem der Vorfall nicht bekannt ist) einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen geschlossen hat, um Falschparker abzuschleppen.

Ich hoffe jetzt ist es nicht mehr so wirr?

Gruß
Stiefel

Nachfrage
Hallo!

Ist das so zu verstehen, dass jemand parkt, wo er eigentlich nicht parken darf, ein Abschleppunternehmer gerufen wird, der kommt und pappt eine Rechnung an die Scheibe? Aber wofür denn?

Ganz abgesehen davon hat derjenige, der falsch parkt, mit einem privat bestellten Abschleppunternehmen gar nichts zu tun. Die sollen sich, wenn Kosten entstanden sind, an ihren Auftraggeber wenden.
Was zum Mahnverfahren gesagt wurde, ist richtig und zu beachten, frühestens dann würde ich mir aber Gedanken darüber machen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Widerspruchsfrist zu beachten, sonst verursacht das nur unnötige Kosten.
Beweisen muss der Anspruchsgegner, was ja auch schon gesagt worden ist, nichts. Nicht der vermeintliche Falschparker muss beweisen, dass er nicht falsch/behindernt auf einem fremden Grundstück geparkt geparkt hat, sondern der andere muss beweisen, dass das der Fall war und dass er einen Abschleppunternehmer beauftragen durfte. Und dann darf er, wenn er denn klagen möchte, auch dem Gericht noch erklären, warum ein Abschleppunternehmen eine Rechnung stellt, ohne eine Leistung erbracht zu haben (wenn ich das tatsächlich richtig verstanden haben sollte).

Gruß,

Florian.

Hallo!

Ist das so zu verstehen, dass jemand parkt, wo er eigentlich
nicht parken darf, ein Abschleppunternehmer gerufen wird, der
kommt und pappt eine Rechnung an die Scheibe? Aber wofür denn?

Genau!

Und dann darf er,wenn er denn klagen möchte, auch dem Gericht
noch erklären,warum ein Abschleppunternehmen eine Rechnung stellt,
ohne eine Leistung erbracht zu haben (wenn ich das tatsächlich richtig
verstanden haben sollte).

Auch das hast du richtig verstanden. Den Rest siehe Posting oben.

Gruß,

Stiefel

Vielen Dank
Guten Morgen,

Vielen Dank für eure wirklich guten Antworten.

Ich wünsche euch noch einen schönen Tag!

Gruß
Stiefel