Abschleppkosten

Moment, das ist ja jetzt ein etwas anderer Fall. Wenn man das Grundstück grundsätzlich zur Sicherung abschließen will/muss, ist das nicht rechtswidrig (auch die Parkhäuser machen ja meist nachts zu, auch wenn da Autos drinstehen).
Hier sehe ich jedoch auf den ersten Blick keinen Grund dazu, weil die Pfosten ja offensichtlich nur den Parkplatz schützen und der iss ja nu besetzt. Hier muss schon genau differenziert werden.

Gruß
Dea

also nehmen wir mal an es handelt sich um ein firmengeläde mir grosser einfahrt die nachts und am we durch ein sehr grosses tor geschlosssen wird, nun park da einer falsch und der chef lässt am freitag mittag um 13:00 die tore schließen und das fahrzeug ist weggesperrt, auf dem geläde stehen wochenends servicefahrzeuge mit sehr teurem werkzeug die un´bedingt gesichert sein müssen.

am tor ist ein schild das am montag ab 7:00 wieder auf ist.

handelt der besitzer da rechtens oder nicht?

handelt der besitzer da rechtens oder nicht?

Hi,

es kommt immer auf den Grund an, wer macht was warum.

Firmen, Parkhäuser, Supermärkte usw. haben idR. bestimmte Zeiten wo gearbeitet wird. Außerhalb dieser Zeiten kann das Werksgelände, Parkhaus, Parkplatz geschlossen sein. Die Zeiten sind normal ausgehangen, oder sogar Bestandteil der AGB. Dann ist es kein Problem diese Zeiten einzuhalten und abzuschließen, auch wenn sich fremde Fahrzeuge auf dem Gelände befinden. Für den Besitzer wäre nicht zuzumuten extra jemanden abzustellen welcher solange wartet bis auch der Letzte sein Fahrzeug am Sonntagmittag vom Supermarkt-Parkplatz fährt. Es sollte irgendwo ein Aushang sein mit einer Telefonnummer an die man sich wenden kann. Zumindest bei Parkhäusern kommt dann jemand und öffnet das Tor, allerdings wird der Aufwand extra berechnet. Ist imho auch legitim. Die Regeln sind fest und bekannt.

Motiv ist nicht jemanden sein Auto einzusperren, aus welchen Gründen auch immer.

Anders sieht es aus wenn jemand das Tor schließt damit ein anderer nicht wegfahren kann.

Hier wäre eben das Motiv jemanden Ungemach zu bereiten. Sprich Selbstjustiz.

Q-Gruß