In wieweit werden einem Grundstücksbesitzer mehr Befugnisse
gegeben, als der Polizei?
Hi,
indem Du sagst, der Besitzer darf Dinge machen welche nicht mal die Polizei machen darf.
Darf dann auch bald der Gläubiger dem Schuldner Schläger vorbeischicken?
Für mich ist Selbstjustitz nicht unbedingt in einem Rechtsstaat das richtige Mittel.
Ausnahmefälle, nicht die Regel.
Eben, weil sie inzwischen wissen was sie dürfen und was nicht.
Absoluter Schwachsinn!
Küsschen 
Es ging um Strafzettel und das
Verwarngeld wird eingezogen, egal was rumgelabert wird.
Entweder der Halter zahlt, oder er sagt wer gefahren ist.
Nein, wenn es so wäre hätten es die Bußgeldstellen zwar einfach, wir aber ein Stückchen Rechtsstaat weniger. Warum wird denn der Aufwand mit der Fahrerermittlung getrieben?
In Österreich ist es leider so, da gibt es nicht mal das Aussageverweigerungsrecht innerhalb der Familie. Aber Östereich geht zu weit vom Thema ab. Ist noch etwas anders.
In Deutschland kann nur der Fahrer bestraft werden, und auch nur wenn er ermittelt wird.
Und wie? Solange neben dem Auto stehen, bis der Fahrer kommt?
Sein Problem, Rechtsstaat ist nicht unbedingt bequem. Selbst wenn einer zum Fahrzeug kommt, bedeutet es noch lange nicht das er das Fahrzeug dort abgestellt hat.
Irgendwie ging es gerade ums Parken, oder?
Ja, und wer der Übeltäter ist.
Weil er sonst als Störer gilt. Das Leben in deiner Welt ist
schön einfach, oder? Ich sage ich wars nicht und niemand kann
mir was?
Einfach wäre zu sagen, egal was einer mit einem Fahrzeug anstellt, der Halter haftet. Egal ob parken oder Fahrerflucht.
Erinnert mich an eine bekannte Comicserie: „Ich
verstecke mich in der Garderobe und warte bis sich alles von
selbst löst“
Kenne ich nicht, klingt aber lustig, erzähl mehr.
Was genau verstehst du an BUNDESgerichtshof nicht?
Oh, ich verstehe es recht gut, eigentlich sehr einfach zu verstehen.
Wenn man das Urteil ein wenig weiter ließt gibt es da auch
Passagen die wiederum zeigen, dass es nicht so einfach ist wie
du es machst, so wage ich mich zu erinnern gelesen zu haben,
dass explizit zugestanden wurde, dass Abschleppfirmen
Parkplätze kontrollieren und im Zweifel abschleppen und dem
Störer in Rechnung gestellt werden können, insofern diese
nicht Unverhältnismäßig sind und die Firma vom Besitzer
beauftragt wurde.
Siehste, auch das wurde in früheren Urteilen verneint. Wenigstens da ist jetzt Rechtssicherheit.
Hat aber mit unserem Thema nichts zu tun.
Aber inzwischen fällt es mir wieder ein, dass Diskussionen mit
dir eigentlich schier unmöglich sind.
Bin hartnäckig, gelle 
Q-Gruß