Mein Mann hatte mit einem Auto einen Unfall, war aber nicht Schuld. Da das Auto nicht mehr fahrtauglich war mußte es abgeschleppt werden. Also hab ich bei dem Automobilclub, bei dem ich Mitglied bin, angerufen. Da kam dann jemand und hat das Auto aber nicht dahin geschleppt, wo wir es hin haben wollten (in 8 km Entfernung), weil er es nicht an einem Feiertag dort einfach vor die Tür stellen wollte, sondern hat es mit zu seiner „Station“ genommen (14 km Entfernung). Von da aus hat er das Auto am nächsten Tag dann dorthin gebracht, wo es ursprünglich hin sollte. Und dann hat er die ganze Fahrerei in Rechnung gestellt und zusätzlich noch eine Standgebühr und gesagt, daß er das Auto nicht ablädt sondern wieder mitnimmt, wenn der Betrag nicht vollständig bezahlt wird.
Ist so was normal???
Meine Antwort lautet „jein“,
der Abschleppdienst hatte wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse, das Fahrzeug nicht „unbewacht“ irgendwo abzustellen. Zu hinterfragen ist vor allem der Betrieb, in dem Sie das Fahrzeug abstellen lassen wollten. Warum bietet dieser Betrieb nicht eine sichere Möglichkeit für solche Fälle an. Dass der Abschleppdienst das Geld sehen wollte im Gegenzug zum Fahrzeug abladen ist leider normal. Das liegt aber in erster Linie an Kunden wie Ihnen, die die m. E. berechtigte Forderung in Frage stellen. Sie sollten sich auch fragen, wem hätten Sie denn die Schuld gegeben, wenn er das Fahrzeug an Ihrem Wunschplatz abgestellt hätte und dann z.B. bei Nacht das Fahrzeug oder Teile davon abhanden gekommen wären. Der Hauptfehler liegt bei Ihnen, weil Sie dem Abschleppunternehmer keinen sicheren Aufbewahrungsplatz genannt haben.
mfg
Walter Dettinger
Hallo, Sie als Halter können natürlich bestimmen wohin Ihr Fahrzeug verbracht wird. Schließlich haben Sie ja die Verantwortung und das Abschleppunternehmen nur den Auftrag das Fahrzeug abzuholen. Gegen einen Hinweis ist ja nichts einzuwenden, aber gegen Ihren Willen ist das nicht in Ordnung. Ich empfehle hier Ihren Automobilclub darüber zu informieren, ggf. kann der helfen.
Viel Erfolg und beste Grüße,
Roland
Hallo,
danke für die Anfrage.
Offenbar kommt diese Anfrage aus Deutschland. Bei „uns“ (CH-TCS) sind die „Abschleppkosten“ im Jahresbeitrag des Automobilclubs dabei. Aber nicht die Bergungskosten.
Mein Mann hatte mit einem Auto einen Unfall, war aber nicht Schuld.
-> wer sagt das?
-> ist es versicherungsrechtlich ein Unfall?
-> Der „Schuldige“ muss die Kosten übernehmen…
…
Wie lautete der Auftrag?
Sie sehen, da muss man zuerst die offenen Punkte abklären.
Fragen Sie zuerst den Automobilclub, wie diese das sehen…
Gruss