Man parkt unberechtigt auf privatem Grund, ein Abschleppunternehmer wird beauftragt.
Man entfernt aber das Fahrzeug noch vor Eintreffe des Unternehmens.
Die Rechnung sähe dann so aus:
Kosten für die vergebliche Anfahrt des Abschleppers
Anwaltkosten (diese beinhalten die Kosten für die Halterauskunft und für den Brief)
Beweise muss der Anwalt nicht sofort und ungefragt beibringen. Spätestens vor Gericht dürften diese aber zwingend nötig sein, um die Forderung durchzusetzen. Ich würde da morgen mal anrufen.
wenn Abschleppkosten angefallen sind, wird es dazu eine Rechnung geben. Eine Kopie derselben sollte ein seriöser Anwalt auf Wunsch nachreichen.
Abzocke ist durchaus auch denkbar.
Wenn es unklar bleibt, frage ev. mal bei der Verbraucherzentrale nach, ob ähnliche Fälle bekannt sind.