Abschleppkosten nach Motorschaden!

Hallo,

Anfang dieses Jahres lief die Schmierung meines Signum 2.2 direct leer, ohne dass die Ölkontrollleuchte oder die Ölstandswarnung des Bordcomputers sich gemeldet hätten.
Ich stellte mein Auto bei unserer Werkstatt ab (natürlich erst, nachdem wieder Öl nachgefüllt wurde) und beauftrage sie, sich um das Problem zu kümmern. Zwei Tage später konnte ich das Auto wieder holen…
Auf Nachfrage, was denn nun war, erklärte mir der Sohn des Werkstattbesitzers, sie haben eine Dichtung ersetzt; ich müsse mich bei dem Motor aber damit abfinden, dass er Öl braucht (war mir bekannt, Motorinstandsetzung wäre zu teuer). Auf Nachfrage, ob denn jetzt evtl. Folgeschäden auftreten, wurde mir gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen, hauptsache ich kontrolliere den Ölstand regelmäßig (meine Frau war als Zeugin anwesend).
Eine Woche später wollte ich mit dem Auto nach Stuttgart fahren; also Ölstand kontrolliert…alles ok. Bin dann auf der AB genau 80 km weit gekommen, bevor der Motor seinen Geist aufgab.
Habe mich abschleppen lassen (Versicherungsleistung) und meine Werkstatt dann beauftragt, den Wagen heimzuholen.
Rechnung „Sonderpreis 250€“!
Jetzt bin ich allerdings der Meinung, dass die Werkstatt den Motorschaden nicht unwesentlich mitzuverschulden hat, sodass ich gegen diese ,wenn auch geringe, Rechnung Einspruch einlegen möchte.
Ist das Rechtens, oder habe ich keine Chance auf Durchsetzung meines Einspruchs?

Danke

Ich nix wissen

Hi,
am besten den Sachverhalt einem Anwalt schildern. Der kann dann auch sagen ob ein Einspruch Sinn macht.
VG

Hallo,

leider sagst du nicht, ob du auf der AB wieder Öl verloren hast. Wenn ja, dann hat die Werkstatt die Reperatur schlecht ausgeführt und das ganze würde als Reklamation laufen.
Wenn du kein Öl verloren hast, dann ist der Motorschaden wahrscheinlich ein Folgeschaden des Ölverlustes. Aber aufgrund der Aussage der Werkstatt, daß es keinen Folgeschaden geben dürfte, kannst du, glaub ich, niemanden verklagen. Es läßt höchstens an der Kompetenz der Werkstatt zweifeln. Auch die Tatsache, daß ja anscheinend der Bordcomputer defekt ist. Wolltest du nicht, daß die Werkstatt diesen überprüft, oder hat die Werkstatt dieses Problem ignoriert. Wenn Werkstatt ignoriert hat, sieht das ganze schon anders aus. Aufgrund eines defekten Bordcomputer hast du wahrscheinlich auch auf der AB keine Fehlermeldung bekommen. Diesen Zusammenhang aber zu prüfen, kann wahrscheinlich nur ein Gutachter.

Gruß
maeusl1976

kurz um: zahlen. Du hast keine andere möglichkeit.
MfG

hallo, ich kann Dir darauf leider keine Antwort geben. Würde mich aber auch dagegen wehren. Die Werkstatt hätte ja eigentlich sagen müssen, daß ihr Motor jeder zeit kaputt gehen kann.
Gruß Anke 81